Viertes Kapitel (174. und 175. Gegenstand).

Das Werk der Belagerung und die Erstürmung der feindlichen Burg.

[627] Nach der Schwächung (des Feindes) erfolgt das Belagerungswerk. Das Bauernland möge er gerade so, wie es friedlich daliegt, furchtlos schlafen machen. Was sich (unruhig) erhebt, das bringe er durch Gnaden und Abgabenbefreiung zur Ruhe, mit Ausnahme dessen, was auskneift. Die Schlacht verlege er auf ein anderes Gelände (als das, wo die Bevölkerung durch den Kampf zu sehr beunruhigt wird) oder beschränke die Schlacht auf eine einzige Gegend.1 [627] Denn ohne Volk ist es kein bevölkertes Land, oder: ohne bevölkertes Land kein Reich.2 Also Kauṭilya.

Dem Feind in der Burg3 vernichte er die grünen Saaten oder die reife Ernte sowie den Proviantzufuhr und den Transport.4

Durch Vernichtung der Fouragierstreifzüge und der Proviantzufuhr und durch Zerstörung der grünen und der reifen Saaten, durch »Entledigung«[628] (vāmana)A1 und heimliche Tötung erfolgt der Schwund der Reichsfaktoren.

Wenn er sieht: »Mein Heer ist reich an Vorzügen und völlig ausgerüstet mit Getreide, Rohmaterial, Maschinen, Waffen, Abwehrmitteln, Fronvolk: und Stricken, und vor mir ist die günstige Jahreszeit, ungünstig ist die Jahreszeit für den Feind; bei ihm herrscht Krankheit und Hungersnot (durbhiksha), Schwund der Vorräte und der Schutzmittel (rakshā), Überdruß der gekauften Truppen und Überdruß der Bundesgenossentruppen«, dann möge er belagern.

Nachdem er für den Schutz seines Heerlagers, seiner Proviantzufuhr und seines Hilfszuzugs und der Straße gesorgt,5 die Burg mit Graben und Wall umzogen, das Wasser (des Feindes) verdorben oder seine Gräben abgeleitet oder aufgefüllt hat, lasse er die Wälle und Mauern mit Hilfe von unterirdischen Gängen und Erstürmungsmitteln nehmen.6

Und Löcher (dāra) lasse er durch umfängliche Sachen oder Tiefen durch Staubschichten zudecken.7 Das massiv Befestigte lasse er durch Maschinen zerstören. Sie (die Feinde in der Burg) zum Ausfallstor (nishkura) herauslockend, sollen sie über sie herfallen, und auch vermittelst der Reiterei. In den Zwischenräumen zwischen Kampftaten suche er durch das eine bestimmte Mittel, durch ein Entwederoder von Mitteln oder eine Häufung von Mitteln8 die Erreichung des Zieles herbeizuführen.

In der Burg wohnende Falken, Raben, Käuzchen,9 Weihe (bhāsa), Papageien, Predigerkrähen, Eulen und Tauben sollen sie fangen lassen, feuerenthaltende Sachen an ihre Schwänze befestigen und sie so in die feindliche Burg loslassen. Oder von einer entlegenen Stelle des Lagers aus sollen auf erhöhten Punkten stehende Feuerschleuderer mit dem Bogen durch »Menschenfeuer« [629] Feuer die Burg des Feindes anzünden.10 Und die Geheimdiener die im Innern der Burg (vom nichts ahnenden Feinde) als Wächter angestellt sind, sollen an den Schwanz von Ichneumons, Affen, Katzen und Hunden Sachen, die Feuer enthalten (agniyoga, Feuerpräparate) anbringen und sie in die als Schutzvorrichtungen für die Strohsammlungen gebauten Häuser laufen lassen.11 In den Bauch von getrockneten Fischen sollen sie Feuer legen, indem sie dazu die Opferdarbringung an Bären (bkallūka), Schakale12 und Krähen benutzen, und es durch die Vögel dahintragen lassen.

Kugeln aus dem Holz von Pinus longifolia, Pinus devadāru, »Stinkgras« (pūtitṛiṇa, vielleicht eine Art Baum) und Bedellion,13 dem Harz von Pinus longifolia, dem Harz der Vatica robusta und Lack, sowie auch der Mist von Esel, Kamel, Ziege und Schaf ist ein guter Feuerhalter.14 Pulver vom Baum Buchanania latifolia, Ruß von der Pflanze Vernonia anthelminthica, Bienenwachs und Mist von Pferd, Esel, Kamel und Rind, das gibt ein Feuerpräparat, das man schleudern kann. Oder ein Pulver aus allen Metallen und feuerfarbig15 oder ein Pulver aus kumbhī (Name einer ganzen Reihe von Pflanzen, hier aber wohl eines Metalls), Blei und Zinn, gemischt mit dem Ruß von (verbrannten) Blüten der Erythrina fulgens und der Butea frondosa und von (verbrannten) Haaren, sowie mit Sesamöl, Bienenwachs und dem Harze von Pinus longifolia ist ein Feuerpräparat. Oder ein Verräter (ein heimtückischer Verderber) ist ein Pfeil, der damit bestrichen und mit Hanf, Zinn, Blei und Bast umwunden ist.16 Soviel von den Feuerpräparaten (Feuermischungen, agniyoga).

[630] Nicht aber entfessele er Feuer, wo tapferer Kampf stattfinden kann. Denn unzuverlässig ist das Feuer und eine Schicksalsplage, ein unabwehrbarer Verderbenbringer für lebende Wesen, Getreide, Vieh, Geld, Rohmaterial und Güter. Und ein Reich, dessen Vorräte zugrunde gegangen sind, führt auch, wenn man es erobert hat, nur zu Verlust. Soviel vom Werk der Belagerung.A2

Nun aber die Erstürmung.17 »Ich bin vollkommen ausgerüstet mit den Hilfsmitteln aller Unternehmungen18 und mit Fronvolk, der Feind ist krank, die Grundlagen seines Staates (seine hohen Beamten, prakṛiti) haben die listigen Proben der Treue nicht bestanden«.19 Oder: »Seine Festungswerke und seine Vorräte sind nicht in Ordnung.« (Oder): »Zuzuglos oder auch mit Zuzug wird er bald mit seinen Feinden einen Vertrag machen.«20 Wenn die Dinge so stehen, dann ist die Zeit zur Erstürmung.

Wenn von selbst Feuer (in der feindlichen Burg) ausgebrochen oder wenn es angezündet worden ist, bei einem Feste, zu einer Zeit, wo des Heeres Blick an einem Schauspiel hängt,21 oder bei Schlägereien, die durch Rauschtrank entstanden sind, oder wenn die Truppen von beständigem Kampf müde, wenn viele Männer im Kampf verwundet oder gefallen sind, wenn die Leute, vom Wachen erschöpft, schlafen, bei einem Gewitter oder einer reißenden Flußüberschwemmung, oder wenn dichter Nebel alles überflutet, da stürme er.

Oder er verlasse sein Heerlager und verberge sich im Wald, und wenn der Feind herauszieht, mache er ihn nieder.

Oder einer, der (im Einverständnis mit dem Belagerer) sich für einen Freund (des Belagerten) ausgibt oder als sein Hilfsgenoß im Rücken aufspielt,22 [631] soll mit dem Belagerten freundschaftliche Beziehungen anknüpfen und einen (dem Belagerten als Geschäftsträger des Betreffenden) wohlbekannten Boten an ihn schicken: »Dies ist deine schwache Seite. Die und die sind verräterisch gegen dich gesinnt. Das und das ist eine schwache Seite des Belagerers.23 Das und das ist die Partei der Bearbeitbaren in deinem Reich«. Wenn dieser (Gesandte) nun zusammen mit dem Gegengesandten (aus der Burg) herauskommt, soll der Eroberer ihn ergreifen, sein Verbrechen öffentlich bekannt machen, ihn aus dem Weg räumen und (vorgeblich auf einen Rachezug gegen den »Warner«, den Absender des Gesandten an den Feind in der Burg) davonziehen. Dann soll der vorgebliche Freund oder der angebliche Helfer im Rücken (āsāra) dem Belagerten mitteilen: »Komm heraus, mich zu retten. Oder töte mit mir zusammen den Belagerer«. Geht er darauf ein, dann soll der Eroberer ihn durch Zusammenpressung von zwei Seiten (durch ihn selber und durch den vorgeblichen guten Freund des Belagerten) vernichten oder ihn lebendig gefangen nehmen und ihn sein Reich wegtauschen machen oder seine Stadt zerstören, oder, nachdem er seine Kerntruppen stark »abgezapft« hat, über ihn herfallen.

Ebenso (wie den vorgeblichen guten Freund) mag der Eroberer einen von ihm selber mit Gewalt unterworfenen Fürsten oder einen seiner eigenen Waldhäuptlinge dazu benutzen. Oder einer von den zweien: unterworfener Fürst oder Waldhäuptling mag Botschaft an den Belagerten senden: »Dieser Belagerer ist krank«. »Ist von einem, der ihn im Rücken packt, angegriffen«.24 »Etwas anderes, was eine Schwäche für ihn bildet, ist aufgetaucht«. »Er will in eine andere Gegend abziehen«. Geht er darauf ein, dann zünde der Belagerer sein Heerlager an und ziehe ab. Darauf handle er, wie eben angegeben (d.h. er soll zusammen mit den Mitverschworenen über den Feind herfallen, wenn dieser seine Burg verläßt).

Oder er lasse eine Menge Waren herumliegen (in dem von ihm verlassenen Lager) und übermeistere ihn mit Hilfe der Waren, die er vergiftet hat.

[632] Oder einer, der sich als Hilfsgenossen im Rücken (āsāra) ausgibt, sende Botschaft an den Belagerten: »Zieh heraus, ihn anzugreifen, wenn ich ihn herausgelockt und dann angegriffen habe«.25 Geht er darauf ein, dann mache er es wie eben angegeben (d.h. beide fallen über die Herausgekommenen her).

Oder geheime Agenten sollen, indem sie vorgeben, sie kämen von einem Bundesgenossen oder einem Verwandten (des Belagerten), mit (falschem) Brief und Siegel (von diesen) ausgerüstet, in die Burg hineinziehen und sie später (dem Belagerer) in die Hände spielen.

Oder einer, der sich für einen Hilfsgenossen im Rücken ausgibt, soll Botschaft an den Belagerten schicken: »An der und der Stelle und zu der und der Zeit werde ich das Heerlager des Belagerers angreifen. Auch ihr sollt da kämpfen«. Geht er darauf ein, dann soll er wie ausgemacht (d.h. an der angegebenen Stelle und zu der ausgemachten Zeit) ein Gewirre wie von einem Angriff zur Schau stellen und dann den bei Nacht aus seiner Burg Herauskommenden niedermachen.

Oder wenn er einen Freund (des Feindes) zu sich herüberzieht oder einen Waldhäuptling (des Belagerten), dann stachle er ihn auf mit den Worten: »Bekriege den Belagerten und du bekommst sein Land«. Und bekriegt ihn der Aufgeforderte wirklich, dann bringe er es dahin, daß dieser getötet werde, entweder durch die Untertanen (des Feindes), oder dadurch, daß er einen verräterischen Großen von ihm für sich gewinnt und ihn unterstützt. Oder er (töte ihn) selber mit Gift und verkünde, da er jetzt eine Sache zu ihm gefunden hat: »Er war ein Freundesmörder«.26

Oder einer, der sich als Freund stellt, melde dem Feinde (in der Burg), daß einer ihn zu bekriegen beabsichtige.A3 Ist dieser (»Freund«) dadurch zur Stellung eines Vertrauten gelangt, dann veranlasse er ihn (durch lügnerische Anschwärzung), seine hervorragenden Heldenmänner zu töten.27 Oder er (der »Freund«) treffe ein Abkommen mit ihm (d.h. mit dem Belagerten) und veranlasse ihn, seine Landbevölkerung bei ihm anzusiedeln. Sind dann seine Bauern bei ihm angesiedelt, dann töte er sie unerkannt.28 Oder er bringe ihn dazu, Feindseligkeiten gegen seine verräterischen Elemente und Waldstämme [633] zu üben, führe einen Teil seines Heeres (als »Helfer«) dann listig hinüber und lasse sie die Burg durch einen Überfall nehmen.29 Und Verräter, dem Feind abgenommene und Waldstammtruppen, Verfeindete und Davongelaufene (des Belagerten), denen er (der Belagerer) Geld und Ehre, sowie die Signale und Erkennungszeichen hat zukommen lassen, sollen die Burg des Feindes überfallen.30

Haben sie des Feindes Burg oder Heerlager überfallen, dann sollen sie den Gestürzten, den Fliehenden, den Schutzflehenden, denen, deren Haare aufgelöst sind, und die die Waffen weggeworfen haben, den Furchtentstellten und den Nichtkämpfenden Schonung gewähren.A4

Wenn er des Feindes Burg eingenommen, sie von der Partei des Feindes (d.h. von denen, die treu zu ihm stehen) gesäubert und drinnen und draußen Vorsichtsmaßregeln gegen die »stille Strafgewalt« (d.h. gegen Meuchelmord von seiten der Besiegten) getroffen hat, dann ziehe er ein (in die eroberte Burg).

Hat der Eroberer so des Widersachers Land eingenommen, dann möge er den Mittelfürsten in die Hand zu kriegen suchen. Ist er mit dem fertig, dann den Unbeteiligten. Das ist die erste Verfahrensart (mārga), die Erde zu erobern.

Ist weder Mittelfürst noch Unbeteiligter da, dann mache er sich durch überragende Tüchtigkeit die in Feinden bestehenden Faktoren der auswärtigen Politik dienstbar und dann die weiteren Faktoren.31 Das ist die zweite Verfahrensart.

[634] Ist kein (regelrechter) Staatenkreis da, dann soll er durch den Freund den Feind und durch den Freund den Feind vermittelst der Einzwängung von zwei Seiten her in seine Gewalt bringen.32 Das ist die dritte Weise.

Er bemeistere einen leicht zu bewältigenden oder einen einzigen Grenzfürsten, durch ihn dann zwiefach geworden einen zweiten, so dreifach geworden einen dritten. Das ist die vierte Weise, die Erde zu erobern.

Und hat er die Erde erobert, dann nutznieße er sie gemäß den ihm zukommenden Rechten und Pflichten, indem er den verschiedenen Kasten und Lebensstufen ihre richtige Stelle anweist.

Aufwiegelung, Beschleichung, Entledigung, Belagerung und Erstürmung, das sind die fünf Mittel, eine Burg einzunehmen.

Fußnoten

1 Ist das alles nicht einzigartig? Wann werden wir Abendländer auch in diesem Punkte je zu den altindischen Höhen wahrer Menschlichkeit emporklimmen? Ist da bei uns z.B. eine Kirche, ein Wunderwerk der Kunst, das zu den edelsten Besitztümern der Erde gehört, an dem Tausende und Abertausende von Menschen vielleicht Jahrhunderte gebaut haben, das schon Jahrhundert um Jahrhundert als Stolz und Zierde, als Trost und Begeisterung in des Lebens Druck geleuchtet hat, das die himmelstrebenden Gedanken und Empfindungen von Menschheitsheroen verkörpert. In einem kurzen Augenblick wird es in Trümmer geschossen! Die »militärische Notwendigkeit« gebietet es. Und säße auf dem Turme, die heilige Dreifaltigkeit selber und erhöbe flehend die Hände – die »militärische Notwendigkeit« wäre taub, einerlei ob der Priester dieser obersten aller Gottheiten Foch oder Hindenburg hieße. Dem altindischen König aber wird nicht nur geboten, die armen Bäuerlein, von denen doch in jeder Nacht frischer Nachschub emporwächst wie Gras und Kraut der Erde, so zu schonen, daß sie schlafen wie die Kindlein in der Wiege. Das unterschriebe jeder Politiker. Denn da handelt es sich nur um schöne Redensarten. Aber das Schlachtfeld anderswohin verlegen? Nein, da gehts um eine wirklich ernste Sache. Lächerlich! Und doch steht alles Wort für Wort im Sanskrittext. Nur hat die Geschichte den Haken, daß er kaum richtig sein wird. Der Text von B: »Er soll das Bauernland, sowie er sich dort niedergelassen (gelagert) hat, zur Blüte bringen« hilft wenig. Er bedeutet eigentlich noch eine stärkere Zumutung. Ganz tollhäuslerisch ist dann der Einfall, der Belagerer solle den Kampf wo andershin verlegen, obwohl ja Sham. ihn noch übertrumpft durch seine Übersetzung: Or he may select his battefields in a remote part of the enemy's terrilory. Er trägt also wohl die belagerte Burg mit weg und stellt sie an bequemem Orte wieder auf wie ein Bübchen seine Kriegsfiguren, während doch im Kauṭ. selber zu lesen ist, daß man eine Burg nicht in die Tasche stecken und mitnehmen kann, wohl aber einen Geldbeutel. Also muß man sicherlich den Text, der überhaupt den Eindruck der Verstümmelung macht, ein wenig ändern, damit er nicht unsinnig bleibe. Statt anyatrāpasarataḥ müßte wahrscheinlich mindestens anyatrāpasārataḥ gesetzt und dies mit dem Folgenden zusammengerückt werden. So schwände der befremdende Umstand, daß der Satz mit saṃgrāma keine nähere Bestimmung enthält. Dann bekämen wir: »... durch Gnaden und Steuerbefreiungen zur Ruhe. Wenn die Bevölkerung anderswohin davonläuft (wörtl.: auf das Davonlaufen hin), siedle er die Schlacht in einer anderen Gegend an«. Vgl. da bes. 329, 19ff. (das Volk verläßt die vom feindlichen Heer bedrückte Gegend). Aber auch dieser Besserung zum Trotz bleibt die Festung am selben Fleck. Und an dem Fleck muß sie halt kämpfend belagert werden. Also ändere man saṃgrāmam in saṃgrāmād oder noch besser, auch wegen des wohl trümmerhaften m, in saṃgrāmabhūmer. Jetzt werden wir auch das von aller Anfang an befremdende vāsayet: »(die Schlacht) wohnen machen, plazieren« (oder vielleicht: an einem Ort ruhen machen, d.h. ganz einstellen) los und erhalten die Übertragung: »Die anderswohin Entweichenden (anyatrāpasarataḥ) siedle er in einer von der Schlachtgegend verschiedenen Gegend an, oder er bringe sie (alle) in einer einzigen unter« (d.h. zeitweilig, gleichsam nur über Nacht). Daß die Bauernbevölkerung, die auch in Altindien die bodenständigste gewesen ist, von den Fürsten beinahe wie Schachbrettfiguren umhergeschoben wird, das haben wir schon von Kauṭ. gehört, und auch die altind. Erzählungslit. zeigt uns, daß so ein Dorf oft merkwürdig lose in der Erde verwurzelt war. Daß aber einer außermilitärischen Rücksicht zuliebe irgendein Kampf, von dem Kampf um eine Festung ganz zu schweigen, anderswohin verlegt würde, das erlebt die Welt niemals.A5


2 Statt janapadaṃ muß man ajanapadaṃ setzen, wie schon der Parallelismus nahelegt und wie durch das Neutrum bewiesen wird. Wahrscheinlich wäre die genauere Übersetzung: »Denn ohne Bauern ist es kein Bauernland, und ohne Bauernland gibt es kein Reich«. Auf jeden Fall ist bei »Volk« vor allem, wenn nicht gar ausschließlich, an das Landvolk gedacht.


3 Oder: »Dem (Feind), der sich in einer uneinnehmbaren Befestigung befindet«. Vishamastha heißt gewöhnlich: in Gefahr, Not, Bedrängnis seiend, dann wohl auch: auf ungünstigem Gelände stehend. Das alles paßt hier nicht. Wilson gibt auch an: being in an inaccessible position, und Çaṅk. erklärt tadgupti (die Verteidigungsvorkehrungen oder -werke) mit vishamasthāna. Also wird wohl vishamastha der in der Burg Befindliche, der Feind in der Burg bedeuten. Nur das paßt hier.


4 Oder wohl wahrscheinlicher: »die (der) Furagierstreifzüge« (prasāra).


5 Oder: »und der Straße des Proviants und des Hilfszuzugs«; oder: »und die Straßen der Proviantzufuhr ... hergerichtet hat«.


6 Balakuṭikā oder bilakuṭikā (wie nach den Berichtigungen der Textausgabe zu lesen wäre) ist mir unbekannt. Kuṭikā heißt gewöhnlich »Hütte«; dann also: »Krafthüttchen« (oder »Breschenhüttchen«). Das schiene auf eine Art vinea zu deuten und paßte sehr gut zu suraṅgā Kuṭaka bedeutet krumm; demnach dann »Kraftkrümmling« usw. Damit bekämen wir vielleicht eine Verwandte der falx muralis. Kuṭa bezeichnet auch einen Brechhammer (wohl durch Vermengung mit kuṭṭa). So ergäbe sich ein Krafthammer (oder Breschenhammer). Sham. hat iron rods, wofür ich gar keinen Anhalt sehe.


7 Die Zeile wird kaum richtig sein. Vielleicht gehören die drei ersten Wörter zum Vorhergehenden und muß man dvāraṃ statt dāraṃ lesen. Was dann aber für bahulena, statt dessen eine von Sham. verzeichnete Variante gulena (lies bakulena?) bietet? nach nimnam fällt ganz aus der Umgebung heraus, da in diesen Sätzen sonst eine solche Anknüpfung fehlt. Also nimnaṃ vāpapāṃsu –: »mit Erde von den Wallarbeiten«?A6


8 Vgl. 360, 8ff. Wegen upanishkṛishati »zu sich herauslocken« im vorherg. Satz vgl. 388, 9.


9 Vgl. 416, 11 und lies naptṛikā. Nach jener Stelle ist es ein Nachtvogel. Näheres aber weiß ich nicht.


10 Ich lese ucchritasthadhanvākshepā. Man vermißt hier eine Erwähnung der doch so naheliegenden Anzündung durch feuerentflammende Gegenstände, die in die Burg hineingeschossen werden. Wegen dhanvākshepa (vielleicht besser dhanvakshepa) verweise ich auf Zeile 9–10. Die Verwechslung von stha und dhvaja kommt ja auch anderwärts im Kauṭ. vor. Das »Menschenfeuer« scheint jenes unlöschbare Zauberfeuer zu sein, dessen Herstellung in 415, 11–16 beschrieben wird, oder noch eher das von 411, 16–412, 6. Besonders dann aber sollte man wohl zu vāmānusheṇa verbinden: »durch nichtmenschliches (d.h. außernatürliches, zauberisches) Feuer«.


11 Oder: »in die Strohvorräte, die Befestigungen und die Häuser«. Übrigens ist kāṇḍanicaya »Strohhaufe« höchst unsicher. Also vielleicht doch eher »Pfeilvorräte«.


12 Revā verstehe ich nicht und setze zweifelnd dafür çivā. Statt »Bären«, der gewöhnlichen Bedeutung von bhallūka, schiene »Affen« weit besser zu passen. Warum aber dann nicht vānara wie eben vorher? Vermutlich bezeichnet bhallūka eben nur eine gewisse Art von Affen. Oder es ist auch dies verderbte Lesart.A7


13 Das ausgeschwitzte Harz von Amyris agallochum.


14 All die genannten Sachen werden zu Kugeln geformt, entzündet und in die Burg geschossen oder geschleudert.


15 Statt agnivarṇaṃ ist wohl agnipūrṇam »mit Feuer gefüllt«, Feuer enthaltend zu lesen. Statt »Haare« im Folgenden vielleicht eher keça (Name verschiedener Pflanzen).


16 Viçvāsaghātin ist 101, 13 der Name einer fest aufgepflanzten Kriegsmaschine (sthitayantra) und bezeichnet nach dem Scholiasten dort einen über die Mauer herausstehenden Balken, den man mittels einer mechanischen Vorrichtung auf den Feind hinabsausen läßt. Selbst wenn diese Erklärung verkehrt sein sollte, kann das dort genannte Kriegswerkzeug hier nicht in Frage kommen.


17 Allem Anschein nach ist hier avamardas tu ausgefallen.


18 Oder: »mit allen Hilfsmitteln des Unternehmens«.


19 Das paßt hier nicht recht. Wahrscheinlich hat upadhā hier nicht seine technische Bedeutung, sondern die sonst öfters, auch in 198, 7, vorkommende: »Betrug, Hinterlist, Kniff« (s. bes. MBh. XII, 88, 22, 52). Dann also: »Seine Untertanen (seine hohen Beamten) sind durch listige Mittel (von mir) ihm feindlich gemacht worden«.


20 Purā mit dem Präs, begegnet uns auch 25, 11; 355, 11; 386, 4 und scheint da überall »ehe« zu bedeuten. So wäre wohl auch hier die genaue Übersetzung: »Zuzuglos oder mit Zuzug – ehe er mit seinen Feinden einen Vertrag schließt« (will ich die Burg erstürmen).


21 Oder: »bei einem Feste, bei einer Schaustellung (show), zu einer Zeit, wo das Sehvermögen der Schlachtreihen (der Heerhaufen) gehemmt ist«. Wegen saṅga – pratibandha vgl. 333, 5 koçasaṅga und Rām. IV, 64, 22 gatisaṅga. Diese Auffassung wäre unbedingt vorzuziehen, wenn nicht der das Sehen verhindernde Nebel dann besonders genannt würde. Aber auch grelle Sonne und böser Wind sind den Augen schädlich. Wahrscheinlich ist dann auch prekshāyām, anīkadarçanasaṅge zu lesen.


22 Mitrāsāramukhyavyañjana »einer der sich als ein Hervorragender unter den Freunden oder den Hilfsgenossen im Rücken aufspielt« u. dgl. mehr mutet an sich schon unglaubwürdig an. In Zeile 11–12 erscheint mitrāsāravyañjana. Das könnte heißen: »einer, der sich als Freund oder Hilfsgenoß im Rücken ausgiebt«. Aber das darauffolgende zeigt wohl, daß etwas ausgefallen ist. Statt saṃçuddhena verlangt der Sinn und die Parallele in 11–12 saṃruddhena. Statt des vorhergehenden pa muß gesetzt werden. Dies vā, an sich wohl denkbar, verstärkt in Verbindung mit dem von Zeile 12 die Vermutung einer Lücke. Also lese ich: Mitramukha āsāravyañjano vā saṃruddheṇa und unten Mitramukha āsāravyañjano vā. Vgl. auch 405, 6, 13.A8


23 Man wird saṃroddhur idaṃ chidram lesen müssen. Ebenso wohl besser abhityaktam statt abhivyaktam: »und einen zum Tode Verurteilten als Boten an ihn schicken«.


24 Lies vyādhitaḥ und -ābhiyuktaç.


25 Ich lese mayāvāhyābhihatam.A9


26 Avāptārtha könnte man nach seiner gewöhnlichen Bedeutung übersetzen: Oder wenn er sein Ziel erreicht hat, (töte er ihn) selber, indem er sagt: »Er ist ein Freundesmörder«. Wird der Satz nahe mit dem Vorhergehenden zusammengerückt, was schier notwendig scheint, dann ist dieser Ausdruck überflüssig, weil schon in vikrāntaṃ enthalten. Ich habe daher nach 28, 19 übersetzt. Dort heißt es: Sein Ziel gefunden habend, d. h, eine Entscheidung getroffen habend, oder vielleicht eher: eine Gelegenheit gefunden habend. Hier wäre es also eine Rechtfertigung. Betrachtet man aber den Satz als etwas Selbständigeres, Allgemeineres, dann die andere Übersetzung.


27 Dies wird nach mehreren Entsprechungen, die uns begegnet sind, der Sinn sein. Wörtlich aber bloß: »dann schädige er seine Hauptheldenmänner«.


28 Statt anyajanapadam in Zeile 15 ist wohl mit der Variante in der 2. Textausg. asya janapadam zu lesen.


29 Die Abwesenheit des belagerten Fürsten wird da also benutzt, die Burg zu erobern. Wegen apakṛi mit dem loc. vgl. z.B. 399, 17 und den Einschub von B 399, 6. Oder ist der Eroberer Subjekt des Satzes? Dann muß er durch einen »Freund« des Belagerten oder sonst durch List den Belagerten veranlassen, gegen die Genannten kriegerisch vorzugehen. Oder vielleicht lieber so: »Oder unter die Verräter und Waldwilden (des Belagerten) schmuggle er (der Belagerer) nachdem er sie zu Feindseligkeiten (gegen den Feind in der Burg) veranlaßt hat, einen Teil seines eigenen Heeres ein und lasse sie die Burg durch einen Überfall nehmen?« Das ist sprachlich weniger wahrscheinlich. Noch andere Auffassungen unterdrücke ich lieber.


30 Wer ist der »er« in diesem Satz? Zunächst käme natürlicherweise wohl nur der Belagerer oder »Eroberer« in Betracht. Geld und Ehrungen sollen da natürlich die Betr. gewinnen; die Signale und Erkennungszeichen müssen sie wissen, um mit dem Eroberer zusammen zu arbeiten. Pratyapasṛita, das schon 310, 10 vorgekommen ist und das ich mit »davongelaufen« übersetzt habe, ist am Ende mit apasṛita 279, 5ff. zu verbinden und heißt »zurückdesertiert, zurückgekehrt nach dem Abfall«. Dann: »Und wieder (zum Feinde in der Burg) Zurückgelaufene unter seinen Unzufriedenen), seinen vom Feinde stammenden Truppen, seinen Waldwilden und Verfeindeten, denen er (der Belagerte bei ihrer reuigen Rückkehr) Geld, Ehre und die Signale und Erkennungszeichen hat zukommen lassen, sollen des Feindes Burg überfallen«? Dann aber wäre avaskandayeyuḥ: »sollen überfallen machen« (und dabei ausliefern) besser. Dasselbe gilt bei der Übers, im Text.


31 Weniger wahrscheinlich: »Die Untertanen der Feinde«. Oder ist vielleicht ādiprakṛitīs zu lesen: »die Anfangs- oder Grundfaktoren«, d.h. die unmittelbaren die seines eigenen Reiches. Denn was gäbe es denn für Faktoren einer auswärtigen Politik über die Feinde hinaus, nachdem die Neutralen und die Unbeteiligten weggefallen sind? Vielleicht aber zielt uttarās auf die Freunde und die anderen Hilfsgenossen, den ākranda und dessen āsāra, die der Eroberer fest in die Faust bekommen muß. Das folgende maṇḍalābhāve scheint diese Auslegung zu stützen.


32 Von der einen Seite rückt der Aufgehetzte, von der anderen der Eroberer selbst dem Opfer auf den Leib. In der Beißzange wird es zerquetscht.


A1 Auch Gaṇ. hat vamanād. Dann statt »Entledigung« wohl: »Abzapfung«, d.h. Wegführung der Bevölkerung. Vgl. bes. 45, 14–15; Übers. 58, erster Satz.


A2 Gaṇ. hat das bessere apratisaṃkhyāta – statt apratisaṃghāta – »ein Verderbenbringer für eine ungezählte Menge lebender Wesen« usw. Welch ängstliche Maßregeln der Belagerte gegen Feuer treffen muß, sehen wir besonders aus MBh. XII, 69, 47–50. Dazu gehört gewiß, zum Teile wenigstens, auch das Gebot, vor dem Belagertwerden alle Bäume mit den Wurzeln zu entfernen, wobei aber alle heiligen Bäume (caitya) völlig unantastbar bleiben müssen (41–42; in 37 muß es heißen sasyābhihāram: alles Getreide auf den Feldern soll er in die Burg schaffen lassen, geht das nicht, dann verbrennen). Auch sonst bietet dieser Abschnitt des Epos Entsprechungen.


A3 Nach Gaṇ.: »daß der Eroberer ihn bekriegen wolle«. Aber der liegt ja vor seiner Burg als Belagerer! Es ist also wohl ein Freund oder Waldhäuptling des Belagerten aus dem Vorhergehenden zu ergänzen.


A4 Im MBh. werden vor den Schlachten schöne Regeln für den Kampf festgesetzt zwischen den Parteien, eingehalten aber nur in Ausnahmefällen. Sowohl die Smṛiti wie die politischen Abhandlungen bieten viele Entsprechungen zu unseren Zeilen. Siehe B. I, 10, 11; Ā. II, 5, 10, 11; M. VII, 90–93; Y. I, 325; G. X, 18; Çukran. IV, 7, 716ff; Rām. VI, 80, 39. Sehr ritterliche Kampfregeln enthält auch das MBh. Siehe vor allem VI, 1, 26–33; VII, 64, 4–5; 189, 9–13 (Aufzählung der vielen in ehrlichem Streit verfehmten Pfeilarten); X, 5, 11f.; XII, 95, 7–16; 96, 3; 98, 48f.; 100, 26ff. (bes. idealistisch); XIII, 111, 112–118 (die Samsārastrafen). Beobachtet wird namentlich die Vorschrift, daß nur die Gleichen mit den Gleichen kämpfen dürfen: Könige mit Königen, Reiter mit Reitern, Wagenkämpfer mit Wagenkämpfern, Fußsoldaten mit Fußsoldaten usw.; ebenso in den Kunstepen. Um die meisten aber kümmert man sich nicht, außer wo es einem paßt. Es geht etwa nach dem Bild vom Hundekampf in V, 72, 70ff., und die großen Helden verüben die schlimmsten Scheußlichkeiten. Bezeichnend ist es, daß Ā. II, 10, 5, 10 erklärt: »Im Krieg soll man alle die Mittel anwenden, die von den Leuten angegeben werden, welche sich mit ihm beschäftigen« (also denen vom Kriegshandwerk), und nachdem die Çukran. erst die frommen Schonungsgesetze für den Kampf, zum großen Teil aus M. wörtlich abgeschrieben, vorgelegt hat, fährt sie fort: »Das gilt aber nur beim moralisch geführten Kampf (dharmayuddhe). Für den hinterlistigen gelten diese Einschränkungen nicht. Und es gibt keinen Kampf, der dem hinterlistigen gleichstünde, dem wirkungskräftigen Mittel, den Feind zu vernichten.« Dies zu erhärten wird darauf hingeweisen, daß die Götter und die Musterhelden der Vorzeit ihre Feinde durch Heimtückerei erlegten (IV, 7, 723ff.). Vgl. Kām. XIX, 54ff; MBh. II, 55, 9; XII, 8, 28; Gleiches oder Ähnliches wer weiß wie oft sonst im Epos.


A5 Schon weil die Verwechslung von sth und sv auch in 210, 17 vorkommt, hatte ich selber abhayaṃ sthāpayet angenommen: »das Bauernland möge er gerade so, wie es besiedelt daliegt, in ungefährdete Sicherheit hineinstellen.« Gaṇ. erwähnt diese Lesart, hat selbst aber das gleichbedeutende noch bessere abhaye. Utthita versteht er als »tätig«, d.h. mit dem täglichen Berufe, vor allem mit dem Ackerbau, beschäftigt. Was dann aber veçayet bedeuten solle, verrät er uns nicht. Die Sache kennen wir längst aus der Verwunderung des alten Griechen, daß der Bauer in der Nähe eines Schlachtfelds ruhig seinen Acker bestellt, und ein denkwürdiges Beispiel, daß kriegführende Parteien sich in bindender Weise verpflichten, in ihren Kämpfen die Bauern und Dörfer ganz unbelästigt zu lassen, ist inschriftlich bezeugt (Majumdar, Corp. Life 209). Sogar der fromme M. (VII, 195f.) gebietet freilich völlig entgegengesetzte Dinge, ganz zu schweigen von Kauṭ. und anderen Nītischriften, Anyatrāpasarataḥ nun hat auch Gaṇ., statt saṃgrāmam aber samagram. Das soll = adhika »die übrige«, d.h. nicht davon betroffene Bevölkerung sein! Doch sogar, wenn samagra nicht, wie sonst, »alle« hieße, sondern wirklich »die übrige«, bliebe ein Unsinn; denn der Satz stimmte dann nicht zum vorhergehenden.


A6 Gaṇ. liest ebenfalls gulena und bezeichnet die Lesart bahulena als »bedenklich«. Mit seinem gulena = chādanasādhanapiṇḍena ist aber nichts geholfen, so wenig wie mit seinem balakuṭikā = sainyapallī. Es hat auch allzustark den Anschein, als müsse man mindestens dvāram ca gulena. Nimnaṃ vā pāṃsu – lesen. Das deutet obendrein in dieser Richtung. Dann: »Und das Stadttor (die Stadttore) mit der Kugel. Die Tiefen lasse er mit Erdschichten zudecken.« Das brächte uns aber am Ende gar zu den Kanonen der Çukran.! Freilich könnten Brandkugeln gemeint sein. Wahrscheinlicher ist ein zertrümmerndes Erstürmungswerkzeug. Vielleicht vāgulena »fliegender Hund (oder: fliegender Fuchs, Kalong)« oder chagalena »Ziegenbock« (aries)?


A7 Gaṇ. hat das wenigstens inhaltlich weit bessere vallūre vā vāyaso – »... sollen sie Feuer stecken oder in getrocknetes Fleisch, indem sie dazu die Spenden an die Krähen benutzen« usw.


A8 Gaṇ. liest wie Sham. Nach seinen Glossen wäre zu übersetzen: »Einer, der sich für einen Bundesgenossen ausgibt oder für einen Offizier im Hilfszuzug (des Belagerten).« Das wird unmöglich durch das folgende mitrāsāravyañjano. Man müßte also mindestens sagen: »der sich für einen Offizier des Freundes (des Belagerten) oder des Helfers im Rücken ausgibt.« Aber dann begreift man apagacchet und das folgende nicht. Nun verbindet Gaṇ. apagacchet tataḥ. Mitrāsāravyañjano vā: »er soll von da (von der Partei oder Sache des Belagerten) abfallen.« Wer? Der belagernde Eroberer! Es könnte also höchstens heißen: »soll von da (von der Burg) abziehen.« Auch da ist kein Sinn in der ganzen Veranstaltung, so oder so. Es muß sich doch um den ersten Akt eines dann weiter gesponnenen Ränkedramas handeln. Vgl. Zeile 17–20. Höchstens könnte man āsāra in āsāravyañjana und in mitrāsaravyañjana als den Helfershelfer im Rücken des Belagerten bzw. den des Freundes des Belagerten fassen, und in Zeile 12 als = eva: »Dann soll gerade der sich als Hilfsgenoß im Rücken des Feindes Stellende (d.h. er selber, nicht nur sein Offizier oder Reichsgroßer) dem Belagerten mitteilen.« Da gäbe es keine Textänderung, aber – andere Bedenken.


A9 Gaṇ. liest mayā bāhyam abhihatam. Da müßte bāhya = »der Herausgelockte« sein, bliebe also der Sinn der gleiche.

Quelle:
Das altindische Buch vom Welt- und Staatsleben. Das Arthaçāstra des Kauṭilya. Leipzig 1926, S. 627-635.
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