Sechstes Kapitel (94. und 95. Gegenstand).

Wiederherstellung des Königtums und Alleinherrschaft.

[392] Gegen ein Unglück durch den König (d.h. durch dessen Tod) soll der Minister wie folgt Gegenmaßregeln treffen. Schon vor der Gefahr eines Schadens durch den Tod des Königs1 soll er solche, die dem König lieb und nützlich sind, hinzuziehen und festsetzen, daß man den König nur in Zwischenräumen von einem Monat oder von zwei Monaten sehen könne. Unter dem Vorgeben, der König führe eine Zauberhandlung aus, Heimsuchungen des Landes abzuwehren, den Feind abzuwehren, langes Leben zu erhalten oder einen Sohn zu bekommen, zeige er den Untertanen zu angemessener Zeit einen, der den König spielt, ebenso (allen) den Gesandten von Freund und Feind. Und die passenden und nötigen Besprechungen mit den Genannten soll er (dieser falsche König) nur durch den Mund des Ministers erledigen. Und durch die Vermittlung des Obertürhüters und des Oberwächters des Frauengemachs soll er die königliche Regierung in der dargelegten Weise weiterführen.2 Und [392] gegen Übelwollende soll er Zorn und Gnade (des Fürsten), je nachdem es den Reichsfaktoren lieb ist, an den Tag legen. Nur Gnade aber gegen die Gutes Tuenden. Schatz und Heer soll er unter eine einheitliche Verwaltung bringen, indem er geeignete Männer darüber setzt und Schatz und Heer in Festungen oder an den Grenzen unterbringt; ebenso die Hervorragenden von den königlichen Familienangehörigen und den Prinzen, und zwar unter einem andern Vorwande. Und wenn ein hervorragender Mann von bedeutendem Anhang oder einer, der einen Posten in einer Burg oder unter den Waldstämmen hat, schlimme Gesinnung zeigt, so soll er ihn als Gehilfen zu sich herüberziehen. Oder er soll ihn auf einen Feldzug schicken, bei dem Schaden durch Draußenstehende droht;3 oder zur Familie eines Bundesgenossen. Und von welchem Vasallen er eine Gefährdung voraussieht, den soll er unter dem Deckmantel eines Festes (zu dem er eingeladen wird), einer Heirat (die ihm angetragen wird), einer Elefantenjagd oder einer Schenkung von Pferden, von Kaufmannsgütern oder eines Landes wegholen lassen; oder durch einen Freund von ihm selber (d.h. von dem Minister). Darauf soll er ihn dazu bringen, ein unverrückbares Bündnis mit ihm zu schließen. Oder er soll ihn in Feindseligkeit mit den Waldstämmen oder den Feinden verwickeln.

Oder er verpflichte sich einen Prätendenten aus seiner (des Königs) Familie oder einen, den der Fürst eingesperrt oder gekränkt hat, durch einen Teil des Landes (indem er ihm diesen überträgt). Oder nachdem er die Führer unter den Familienangehörigen (des Königs) und unter den Prinzen für sich gewonnen hat, zeige er (dem Volke) den Kronprinzen als schon zum König Geweihten. Oder er rotte in der Weise des Kapitels von der Strafverhängung (V, 1) die Dornen des Königtums4 aus und lasse ihn dann die Herrschaft führen. Oder wenn etwa irgendeiner der Führer unter den Vasallen usw. in Empörung verfallen (Aufruhr anstiften) sollte, dann soll er ihn herbeilocken mit den Worten: »Komm, ich werde dich zum König machen«, und ihn dabei ums Leben bringen. Oder er soll durch Mittel, wie man sie gegen ein Landesunheil anwendet, Abhilfe schaffen (S. bes. Buch IX, Kap. 3–7). Oder erst nachdem er schrittweise dem Kronprinzen die Bürde der Regierung auferlegt hat, soll er den Tod des Königs bekannt geben.

Wenn des Königs Tod (bei einem Feldzug) in Feindesland eintritt, soll er durch einen Freund, der sich als sein Feind (und mithin als Freund des Angegriffenen) stellt, einen Friedensschluß mit dem Feinde zustande bringen und dann abziehen. Oder er möge irgendeinen von den Vasallen vor dessen [393] Burg legen und abziehen. Oder nachdem er den Prinzen zum König geweiht hat, möge er das Heer gegen den Feind in die Schlacht stellen. Oder wenn er vom Feind angegriffen wird, soll er die gegen Landesunheil übliche Abwehr, wie dargelegt, ins Werk setzen. In dieser Weise soll der Minister (den Königssohn) die Alleinherrschaft führen lassen. So Kauṭilya.

»Nicht also« sagt Bhāradvāja. »Sowie nur der König am Absterben ist,5 stifte er die Führer unter (des Königs) Familienangehörigen und unter den Prinzen zu Feindseligkeiten gegeneinander oder gegen (andere) Führer auf. Wer dann so zu Feindseligkeiten greift, den bringe er durch einen Aufruhr der Untertanen (gegen den betreffenden) ums Leben. Oder er tue erst die Führer unter den Familienangehörigen (des Königs) und unter den Prinzen durch die stille Strafgewalt ab und eigne sich dann selber die Königsherrschaft zu. Denn um der Königsherrschaft willen befehdet der Vater die Söhne und die Söhne den Vater. Woher sollte sich da der allwichtige Minister bedenken, der einzige Leiter des Königreichs!6 Darum soll er nicht mißachten, was sich ihm von selber darbietet. Denn ein Weib, das sich selber einem Mann an den Hals gehängt hat,7 verflucht ihn, wenn er sie sitzen läßt. So das Sprichwort unter den Leuten.

[394] Und die günstige Zeit, die sich einmal dem auf die günstige Zeit harrenden Manne naht, die Zeit wird ihm schwerlich wieder zu Gebote stehen, wenn er sein Werk tun will.«

Nein, das ist eine gottlose und unsichere Handlungsweise, die die Untertanen zur Empörung bringt, sagt Kauṭilya. Er soll einen mit persönlichen Vorzügen ausgestatteten Sohn des Königs in die Herrschaft einsetzen. Ist kein solcher vorhanden, dann soll er in Sachen eines lasterhaften Prinzen oder einer Tochter des Königs oder der schwangeren Königin die Großen des Reiches zusammenrufen und zu ihnen sprechen: »Dies ist ein euch anvertrautes Pfand. Vergeßt nicht seinen Vater und euren eigenen hohen Sinn und Adel. Dies hier ist nur ein Banner.A1 Ihr seid die Herren. Oder wie soll es gemacht werden?« Wenn er so redet dann sollen die Männer in seinem Dienst (yogapurusha, seine Agenten) also sprechen: »Wer anders als dieser von dir geleitete König könnte die vier Kasten behüten!« »Gut«, sage der Minister und setze den Prinzen oder die Königstochter oder die schwangere Königin auf den Thron. Und er stelle diese den Gesippten und Verwandten und den Gesandten der Bundesgenossen und der Widersacher vor. Und er lasse bessere Nahrung und Löhnung den hohen Beamten und den Soldaten verabfolgen. »Und wenn er (der kleine Prinz) groß ist, wird er noch mehr für euch tun,« soll er sagen. So soll er auch zu den Hauptleuten in den festen Städten und draußen im Reich sprechen. Und je, wie es am Platze ist, zu der Partei der Freunde und der Feinde. Und er soll sich bemühen um die Erziehung des Prinzen. Oder er soll mit der Prinzessin einen Mann von ebenbürtiger Art und Familie Nachkommen zeugen lassen und diesen weihen.

Aus Angst vor Gemütsbeunruhigung seiner Mutter8 soll er mittlerweile einen von der königlichen Sippe, der von geringer Tüchtigkeit und ein flottes Herrchen ist, als Repräsentationsfigur9 neben ihn stellen. Und nach Recht und Wahrheit soll er sie schützen. Und zu seinem eigenen Besten soll er keinerlei [395] hervorragenden Genußgegenstand anschaffen. Zum Besten des Königs aber soll er Wagen, Schmuck, Kleider, Weiber, Häuser und die übrigen Ausstattungsstücke anschaffen.10

Und ist dann der (herangewachsene junge König) von Jugendübermut11 verblendet, dann bitte er für sich um den Ruhestand zum Besten seines Geistes (d.h. um die Erlaubnis, daß er sich als Asket nur den Dingen des Geistes, dem Denken widme). Er verlasse den, der nicht zufrieden ist, und dessen, der zufrieden ist, hüte er.

Nachdem er, um seine Söhne sicherzustellen, verborgene wertvolle Besitztümer12 ihnen angezeigt hat, widme er sich dem Waldsiedlertum oder einem lange fortdauerndem Opfer, wenn er mißliebig geworden ist.

Oder wenn der König in die Gewalt der Hauptleute (der Großen) geraten ist, so bringe ihn der Kenner des Arthaçāstra, indem er sich unter den Schutz eines Mannes stellt, der dem König lieb ist, durch Geschichte13 und Sage (itivṛitta und purāṇa) zur Erkenntnis.

Oder als vollendeter Heiliger verkappt, greife er zu Zaubertrug und gewinne so den Fürsten für sich. Hat er ihn gewonnen, dann übe er gegen die Verräter14 die Verhängung von Strafe (wie sie im 1. Kapitel des fünften Buchs beschrieben ist).

Fußnoten

1 Oder wohl genauer: »Schon zum Voraus soll er aus Furcht vor Schaden durch den Tod solche, die dem König lieb und nützlich sind« usw. Denn Kauṭ. gebraucht sonst prāgeva als Adv. = zuerst, vorher schon, zum Voraus (278, 7; 335, 18).


2 Siehe Buch I, Kap. 19. Das Subjekt ist hier wohl wieder der Minister. Rājapraṇidhim anuvartayati erscheint wieder 324, 7 und ist dort viel schärfer bestimmbar als hier. Es heißt: die Königsmaßnahmen, das königliche Verfahren, die Reichsordnung oder Staatsverwaltung weiterrollen lassen, also die Regierung fortführen. An und für sich freilich könnte es ganz wohl bedeuten: »die Hinterlist mit dem König weiter treiben«.


3 Bei dem man also nicht einen dem König Fernstehenden (bāhya) brauchen kann, sondern einen solchen Vertrauensmann wie den betreffenden haben muß! Darum habe ich meine Konjektur bahvābādhām »bei der viel Gefahren drohen« fahren lassen.A2


4 D. h. er lasse mit Gift, Dolch usw. in versteckter Weise alle aus dem Weg räumen, die als »Reichsschädlinge« ihm und dem neuen König Schwierigkeiten bereiten könnten.


5 scheint = eva zu sein. Vgl. 179, 15, 17, 18; 267, 11, 13; 249, 4; 275, 70; 322, 12; 153, 19. Oder ist mṛite ausgefallen?A3


6 Wörtlich: »der Staatsfaktor, der Minister heißt«. Und das will viel, ja alles heißen nach der Meinung des Bhāradvāja. Denn dieser, nach erhaltenen Proben ein höchst realpolitischer, skrupelloser alter Staatslehrer und dabei ein Verherrlicher irdischer Leidenschaft, hält dafür, daß der Minister die wichtigste Persönlichkeit im Staate sei und keineswegs der König, eine Ansicht, die Kauṭilya wohl im innersten Herzen teilt, wenn ihn auch seine klare Erkenntnis der unausrottbaren Herdenhaftigkeit der Menschen zu einem Verfechter der Allherrlichkeit der Erbmonarchen macht. Siehe S. 320 Auch hier läßt uns Bhāradvāja nicht im unklaren. Fügt er doch ausdrücklich hinzu, der Minister sei sowieso der einzige Lenker der Staatsgeschicke – der echte Hausmeier Pippin gegenüber der Merowingernull! Wenn der nun auch dem Namen nach König sein will, wer sollte es ihm verargen! So muß ich meine ursprüngliche Übertragung: »Wie sollte sich da ein einfacher Minister bedenken« (vgl. prakṛitipurusha gewöhnlicher Mann oder Gemeiner im Heer) aufgeben, obgleich an und für sich auch diese gut gepaßt hätte.


7 Svayam ārūḍhā hieße wörtlich: »ein Weib das selber (auf den Mann) gestiegen, sich auf ihn gelegt hat«. Also eine recht brünstige Schöne und ein derbes Volkssprichwort. Aber möglicherweise ist der Ausdruck abgeblaßt zu verstehen. Vergessen aber dürfen wir nicht, daß es sich um eine handeln wird, die selber zum Nachtbesuch herbeigekommen ist. Die ganze Stelle kehrt wieder Tantrākhy. ed. Hertel S. 128 (III, Str. 74 und vorherg. Zeile) und lautet da: Svayam upagatā Çrīs tyajyamānā çapatīti lokapravādaḥ.


Kālo hi sakṛid abhyeti yaṃ naraṃ kālakāṅkshiṇam

Durlabhas sa punas tena kālaḥ karma cikīrshatā.


Der erste Satz bildet da eine schauerliche Verballhornung des Volksworts. Hertel hat vollkommen Unrecht, wenn er meint, man müsse den »korrupten Anfang des Satzes nach Çār. verbessern« (WZKM 24, S. 418). Die Strophe selber bietet Varāhamihira Yogayātrā I, 20 in folgender Umformung dar:


Kālo 'bhyupaiti sakṛid eva naraṃ kathaṃcit,

Prāpnoti taṃ na sa punaḥ khalu kālakāṅkshī.


Shakespeares There is a tide in the affairs of men Which taken at the flood usw. wäre also schon alt.A4


8 Diese hat natürlich immer eine Heidenangst, es könnte jemand anders jetzt wo kein König im Land ist, sich der Herrschaft bemächtigen.


9 Lakshaṇya, etwa »Zeichenmann, Mann, der ein Zeichen darstellt«. Er bildet das sichtbare Merkzeichen der Königswürde, so daß dem Namen nach ein König da ist, Herrschaftslüsterne also weniger leicht das Reich an sich reißen können, und er »repräsentiert« bei Staatsaktionen und vor dem Volk.A5 Chāttra Elegant, Zierbengel, haben wir in Kalāvil. VI, 31: (»Der mada wohnt) im (stolzgereckten oder zierlich geneigten) Hals, in den Zierstrichen und im Fingergespreize (vgl. meine Hindu Tales 69, note 2) der Gecken«. Eigentlich wäre es wohl ein »Sonnenschirmler«. Einen Sonnenschirm tragen ist vom strengen Standpunkt aus eine Üppigkeit und das chattradhāraṇa daher dem brahmacārin verboten. Manu II, 178; Baudh. I, 2, 25; Āpast. I, 2, 7, 5; Vas. VII, 15; Gaut. II, 13.


10 Parivāpa Ausstattung, Ausstattungsgegenstand, Gegenstand zu persönlichem Gebrauch, Möbel, bedeutet auch Geleite, Gefolge, Gehilfen, Diener. Also hier statt: »die in Wagen, Reittieren, Schmuck, Kleidern, Weibern und Häusern bestehenden Gegenstände zu persönlichem Gebrauch« vielleicht: »Wagen ... Häuser und Dienergefolge«. Wie die einander entgegengestellten, ganz gleich gestellten Ausdrücke ātmārtham und rājārtham zu beweisen scheinen, ist der Sinn dieser: »Dem kleinen Könige Glanz zu verleihen, soll sogar sein Diener, der in Wirklichkeit regierende Minister, sich mit fürstlicher Pracht umgeben«. Solch eine Herrlichkeit könnte freilich allzuviel Neid erregen, und in Zeile 20 hat der Wesir sein wertvolles Besitztum versteckt. Also möchte es immerhin sicherer sein zu übersetzen: »Für sich selber soll er keinerlei (kaṃcid) hervorragenden Gegenstand des Genusses anschaffen. Für den König aber« usw.A6


11 Ich lese: yauvanāndhaṃ ca yāceta.A7


12 Ich lese gūḍhasāraparigrahān. »Geheime Zufuhr und Besitztümer« paßt doch nicht recht.


13 Oder nach der anderen Lesart: »durch Sagen (itihāsa) und Purāṇas«.


14 D. h. gegen die, die ihm feindlich sind. Der davongezogene Minister kommt als Heiliger wieder, unerkannt von seinem früheren Herrn, gaukelt sich in dessen Gunst hinein und benutzt seinen Einfluß, sich »reine Bahn« zu machen.


A1 Wohl richtig: »Dieser hier ist nur ein Emblem«. Dhvaja bedeutet ja auch Wappenbild, Reichswappen. Siehe die Zusatzanmerkung zu 498,43.


A2 Gaṇ. hat bahvābādhām.


A3 Wir haben ja ein Zitat. Wahrscheinlich bedeutete in dem Zusammenhang, aus dem es gerissen ist, »oder (auch).« »Nicht also« ist folglich eine Rede Kauṭ.'s


A4 Auch in MBh. XII, 103, 2 finden wir die Strophe, fast gleich im Wortlaut, aber nicht ganz so gut. Vgl. auch XII, 8, 20; 138, 111; Nītiv. 119, 12; Bṛ.-Nīti II, 9 usw.


A5 Ebenso wird cihna in Çukran. IV, 7, 451f. gebraucht: »Hat sich aber eine dringliche Angelegenheit (also: eine militärische Notwendigkeit, besonders ein Angriff durch einen Feind) eingestellt und ist da für einen Feldzug die Jahreszeit nicht glücklich, dann setze er in sein Herz den Herrn des Alls und in sein Haus ein ›Zeichen‹ ein und ziehe darauf ins Feld.« Cihna ist auch hier = dhvaja Fürstenwappen, Reichswappen, Emblem; ebenso in tatacihna, Kirāt. VII, 32.


A6 Das Idealbild eines solchen Ministers, der nichts für sich will, alles für seinen Herrn, ist Kauṭ. selber im Mudrār. Hier wohnt er in einem elenden, zerfallenden Hause, dessen Strohdecke vor Alter schon tief eingesunken ist (III, Str. 15).


A7 Gaṇ. hat das jedenfalls richtige yauvanasthaṃ »und ist dann der Prinz ins Jugendalter (ins mannbare Alter) eingetreten«. Da muß man aber im Einklang mit seiner Erläuterung fortfahren: »dann bitte er, um seinen Sinn zu erkunden, um den Ruhestand«.

Quelle:
Das altindische Buch vom Welt- und Staatsleben. Das Arthaçāstra des Kauṭilya. Leipzig 1926, S. 392-396.
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