Zwanzigstes Kapitel (38. Gegenstand).

Messung von Raum und Zeit.

[162] Der Aufseher über die Längenmaße (mānādhyaksha)1 muß die Maße von Raum und Zeit kennen.

8 Atome (paramāṇu) sind ein »Spritz vom Wagenrad« (rathacakraviprush).2

8 davon sind eine Nisse (likhā).

8 Nissen sind eine Lausmitte (Laustaille, yūkāmadhya).

8 Lausmitten sind eine Gerstenkornmitte (ein Gerstenkorn, yava, yavamadhya).

8 Gerstenkornmitten sind ein aṅgula (Fingerbreit). Oder: die Dicke3 der Mitte des mittleren Fingers eines mittleren Mannes ist ein aṅgula.

4 aṅgula hat ein Bogengriff (dhanurgraha).

8 aṅgula hat eine Bogenfaust (dhanurmushṭi).4

12 aṅgula hat eine Spanne (vitasti) und eine Schattenmannslänge (chāyāpaurusha, d.h. die Länge des Zeigers auf einer Sonnenuhr).

24 aṅgula ist ein »Stock« (çama, vgl. çamyā) oder ein »Stab« (çala) oder ein »Umlauf« (pariraya) oder ein »Fuß« (pada).5

2 Spannen hat eine Elle (aratni) oder ein Vorderarm (hasta) des Prajāpati (des »Herrn aller Geschöpfe«, also ein gewöhnlicher hasta).

Solch ein hasta, vermehrt um einen Bogengriff (dhanurgraha), ist ein hasta (wie man ihn gebraucht) bei Eichungen (pautava d.h. bei Gewicht und Hohlmaßen)6 und bei Weideländereien.

Ein hasta vermehrt um eine Bogenfaust (dhanurmushṭi) ist ein kishku, oder 1 kaṃsa.7

[163] 42 aṅgula mißt der Säger-kishku des Zimmermanns8 und (der kishku) auch als Maß (bei der Ausmessung) der Heerlager, der Festungen und königlichen Eigentums.

54 aṅgula mißt der hasta, der im Materialwald gebraucht wird.

84 aṅgula mißt die Klafter (vyāma d.h. die Entfernung zwischen den Fingerspitzen der beiden ausgestreckten Arme eines Mannes) und das Strickmaß und die »Manneshöhe« beim Graben in der Erde (khātapaurusha).9

4 aratni hat eine Rute (daṇḍa), ein Bogen (dhanus), eine nālikā (Stengel, Rohr) oder eine gewöhnliche Manneshöhe (paurusha).10

Der Bogen (dhanus) des heiligen Hausfeuers mißt 108 aṇgula und ist das Maß (das man gebraucht) bei Straßen und Stadtmauern und gleich einem paurusha oder einer »Manneshöhe« (bei der Ausmessung) der Feueraltäre.11

6 kaṃsa (oder kishku) mißt die Rute (daṇḍa) bei der Messung von Brahmanengüterschenkungen und von gastlichem Boden.12

[164] 10 (gewöhnliche) Ruten (daṇḍa) hat ein rajju (Seil, Strick).13

2 rajju mißt der parideça (»Umraum«, »Raumherum«).

3 rajju mißt das nivartana (»Umwende« oder »Heimkehr«).14

An einer Seite 2 daṇḍa dazu gelegt, gibt einen »Arm« (bāhu).15

2000 dhanus sind ein goruta.

4 goruta sind ein yojana.16

Damit ist die Raummessung dargelegt. Von hier an die Zeitmessung.

(Die Zeiteinheiten sind): Truṭi, lava, nimesha, kāshṭhā, kalā, nālikā, muhūrta, Vormittag, Nachmittag, Tag, Nacht, Halbmonat (paksha), Monat, Jahreszeit, Sonnenwende (Halbjahr), Jahr, yuga (Joch, Jochung, Gespann, Lustrum).

1/4 nimesha ist eine truṭi.

[165] 2 truṭi (Splitterchen, Atome) sind ein lava.

2 lava (Schnittchen, Bißchen) sind ein nimesha.

5 nimesha (Augenblinke, Augenblicke) sind eine kāshṭkā.

30 kāshṭhā (Splitter, Spitzchen) sind eine kalā.17

40 kalā (Teilchen) sind eine nālikā (Röhrchen).

Oder: 4 Goldbohnen (suvarṇamāshaka) zu vier aṅgula Länge vermacht – ein (solches) Loch in einem kumbha – ein āḍhaka Wasser, das gibt da eine nālikā.18

2 nālikā umfaßt der muhūrta (Augenblick, dann ganz gewöhnlich »Stunde« von 48 Minuten).

15 muhūrta sind der Tag und die Nacht lang in den Monaten Caitra und Ācvayuja (oder Āçvina). Von da aus gerechnet, nimmt jedes von den beiden (d.h. nehmen Tag und Nacht) 6 Monate lang zu, bezw. ab (und zwar im ganzen) um 3 muhūrta.19

Wenn der (Schatten auf der Sonnenuhr) 8 paurusha (d.h. 8 Schattenmannshöhen oder 96 aṅgula) lang ist, dann ist der 18. Teil des Tages verflossen;20 wenn er 6 paurusha (oder 72 aṅgula) lang ist, dann der 14. Teil; wenn 4 paurusha lang,21 dann der 8. Teil; wenn 2 paurusha lang, dann der [166] 6. Teil; wenn 1 paurusha lang, dann der 4. Teil; wenn 8 aṅgula lang, dann der 3/10ste Teil, wenn 4 angula lang, dann der 3/8ste Teil: wenn gar kein Schatten da ist, dann ist es Mittag.

In dieser Weise erkunde (berechne) man für den Tag, wenn er sich gewendet hat (d.h. dem Abend zuwendet), alles Übrige.

Im Monat Āshāḍha fällt der Schatten am Mittag ganz weg. Von da an gerechnet, nimmt in den 6 Monaten, die mit Çrāvaṇa anfangen, der Schatten um je 2 aṅgula zu, in denen, die mit Māgha anfangen, je um 2 aṅgula ab.22

15 Tage und Nächte sind ein Halbmonat. Der Halbmond mit zunehmendem Mond heißt licht, der mit abnehmendem Mond dunkel. 2 Halbmonate sind ein Monat.

30 Tage und Nächte sind ein normierter Monat.23 Derselbe, vermehrt um einen halben Tag, ist ein Sonnenmonat; vermindert um einen halben Tag ein Mondmonat. 27 Tage sind ein Sternbildermonat (nakshatramāsa),24 32 Tage ein Schmutzmonat,25 35 Tage sind ein Monat bei der Futterbeschaffung für die Pferde des Königs, 40 Tage bei der Besorgung und Lenkung der Elefanten.

[167] 2 Monate sind eine Jahreszeit. (Die Monate:) Çrāvaṇa und Praushṭhapada sind die Regenzeit Açvayuja und Kārttika der Herbst, Mārgaçīrsha und Pausha der Winter, Māgha und Phālguna die Tauzeit (çiçira), Caitra und Vaiçākha der Frühling, Jyeshṭhamūlīya und Āshāḍha der Sommer.

Mit der Tauzeit beginnt das Halbjahr der Sommersonnenwende (der »nördliche Gang der Sonne«), mit der Regenzeit das der Wintersonnenwende (der »südliche Lauf der Sonne«). Zwei Sonnenwendhalbjahre machen ein Jahr, 5 Jahre ein yuga.

Von jedem Tage nimmt die Sonne ein 6Ostel weg und schneidet so in einer Jahreszeit (d.h. in 2 Monaten) einen Tag weg, und ebenso schneidet der Mond einen Tag weg.26

So bringen die beiden (zusammen) für je dritthalb Jahre einen Übermonat (Schaltmonat) hervor, den ersten im Sommer (des dritthalben Jahres), den letzten am Ende der fünf Jahre (des yuga).27

Fußnoten

1 Wörtlich: der »Meßaufseher«. Vielleicht ist das nicht noch ein weiterer Oberbeamter, sondern identisch mit dem Aufseher über Maß und Gewicht (pautavādhyaksha), wie Gaṇ. behauptet. Zu diesem Kap. vgl. Manu VIII, 131 ff.; Yājñ. I, 36 ff.A1; Bhāratīyanāṭyaç. II, 39, 64.


2 Diese wörtliche Wiedergabe ist allerdings irreführend. Da nur ein winzig kleines, atomgleiches Partikelchen gemeint ist, so ist an das Stäubchen gedacht, das vom Wagenrad wegfliegt und vor dem Auge blinkt, wie Bhaṭṭ. auch andeutet, also etwa »Wagenradstäubchen«.


3 Prakarsha wohl genauer: »die äußerste Dicke«, wörtlich: die »Erstreckung«.


4 Dhanurmushṭi erscheint sonst auch als Synonym von dhanurgraha Bogengriff (in der ursprünglichen Anwendung des Wortes). So MBh. I, 138, 51.


5 Genau »Fußstapfe«, was natürlich auf dasselbe hinausläuft. Über die merkwürdige Bezeichnung pariraya »Umfluß, Umlauf« dann später mehr.


6 Bhaṭṭ. sagt: »bei der Holzwage usw.« (also wohl vor allem beim Messen von Holz?).A2


7 Kishku bedeutet Vorderarm, hasta gewöhnlich Hand, aber dann auch Vorderarm, wie schon seine bekannte Verwendung als Längenmaß zeigt. Vorderarm bedeutet es wohl auch Kauṭ. 76, 16. Sodann werden kishku und hasta ja öfters einander gleichgesetzt. Kaṃsa »Becher«, als Name eines Längenmaßes ebenso sonderbar wie pariraya, wird später noch besprochen werden.


8 Der Zimmermann in Altindien geht in den Wald hinaus, erliest sich die Bäume, die er braucht, fällt sie, zersägt sie und richtet sich durchweg sein Baumaterial selbst her.


9 Seilmaß oder Strickmaß wäre dann = Stricklänge, d.h. wohl die Länge des gewöhnlichen Strickes, der für das Rind gebraucht wurde (51/4 engl. Fuß, was vielleicht ein bißchen lang wäre). Faßt man māna genau in Zeile 17, dann hieße es: »als Maß (beim Messen) der Stricke«. So nimmt es Sham., muß aber dann khātapaurusha höchst verzwickt und dunkel übersetzen: »in measuring the depth of digging in terms of a man's height«. Außerdem verstößt eine solche Auslegung auch gegen den sonstigen Gebrauch von paurusha in diesem Kapitel (vgl. chāyāpaurusha und paurusham agnicityānām).


10 Der normale Mann war also 6 englische Fuß groß. Das müßte nun durchaus nicht der Wirklichkeit entsprechen, soweit die Zeit Kauṭilyas in Betracht kommt. Es könnte einfach aus der alten Zeit ererbt sein. Für die arischen Einwanderer in Indien hat es sicherlich vollkommen gestimmt. Bei solchen, die ihr Blut besonders rein erhielten, traf es noch in späterer Zeit, ja trifft es etwa noch heute zu, wie bei den Rajputen und den Sikhs. Mit Unrecht verbindet Jacobi nālikāpaurusham und schafft sich dadurch Schwierigkeiten, die er nicht zu lösen weiß. Siehe ZDMG 74, S. 257. Das Bedenken, daß bei den Astronomen daṇda ein gewöhnlicher Name für nālikā oder nāḍikā und für ghaṭikā ist (Jacobi, ZDMG 74, 257), wird dadurch beseitigt, daß eben daṇḍa und nālikā beide = Rohr, Rohrstab sind, und ghaṭikā als Zeitmaß dieselbe Bedeutung hat wie nālikā.


11 Das paurusha ist also besonders dehnbar in seinem Begriff:


Ein chayāpaurushaoder eine Schatten-Manneshöhebeträgt12 aṅgula.

Ein khātapaurushaoder eine Graben-Manneshöhebeträgt84 aṅgula.

Ein paurushaoder eine gewöhnliche Manneshöhebeträgt96 aṅgula.

Ein agnicityāpaurushaoder eine Feueraltar-Manneshöhebeträgt108 aṅgula.


Herz, was willst du mehr! Die hier und sonst bei den Maßbestimmungen hervortretende bunte Fülle, Mehrdeutigkeit und sonstige Unsicherheit, die freilich alle aus volkstümlich primitivem Leben hervorgewachsen sein werden und auch im Abendland Entsprechungen finden, haben gewiß dem alten Inder das Herz im Leibe lachen machen. Anders geht es uns spätgeborenen Fremdlingen.


12 D.h. wohl bes. bei Schenkungen von Grund und Boden für Fremdenherbergen. Mit diesem Satz beginnen die Flächen- oder Quadratmaße.


13 Vgl. das engl. chain »Kette« als Flächenmaß, ebenso rod, pole, perch, die ja alle eigentlich Stange (daṇḍa usw.) bedeuten.A3


14 Mir scheint also der Ausdruck unserem Joch und Juchart ähnlich zu sein, wenn es auch jedenfalls eine viel kleinere Fläche als dieses etwas variable Maß bezeichnet. Nivartana ist wohl so viel Land, wie man mit einem Joch Stiere auf einmal (ohne heimzukehren) pflügen kann. Irre ich nicht, so beträgt es freilich nur ungefähr 2 Aren, was für unsere Verhältnisse eine winzige, für altindische aber vielleicht keine unannehmbare Leistung bedeutet.A4


15 Ich glaube ekato bedeutet an einer von zwei allein in Betracht kommenden Seiten, d.h. entweder der »Länge« oder der »Breite«, mithin an jeder von zwei aneinander gegenüberliegenden Seitenflächen. Ein solcher bāhu mäße also 30 zu 34 daṇḍa, nicht wie Sorabji und Gaṇ. sagen, 30 zu 32, denn da käme etwas gar zu wenig Armartiges heraus, wenn man von einem gleichseitigen Viereck ausgeht. Und das ist doch wohl nötig. Kauṭilyas Flächen- oder Quadratmaße scheinen mir eben überhaupt nicht wirklich Quadratmaße zu sein, sondern primitive Feldmaße. Erstens einmal hält er Längen- und Flächenmaße nicht reinlich auseinander. Er beginnt mit Längenmaßen, springt auf einmal in wenigstens scheinbare Flächenmaße über und fügt dann unmittelbar wieder zwei offensichtliche Längenmaße (goruta und yojana)an. Ferner deuten Namen wie pariraya und kaṃsa auf Flächenbezeichnungen. Kaṃsa »Becher« ist wohl mit dem schon besprochenen Gebrauch von droṇa zusammenzustellen, bezeichnet so viel Land, wie man mit einem »Becher« Samen besäen kann. Pariraya und parideça sind als Längenmaße sehr rätselhaft, werden aber sofort klarer, wenn man all diese Bestimmungen von Flächen als Angaben der Ausdehnung aller vier Ränder eines Landstückes faßt. Es wird also einfach um das Raumstück herumgemessen, das zunächst als gleichseitiges Viereck gedacht ist. Mißt es 20 daṇḍa oder 2 rajju ums »Viereck« herum, dann ist es ein parideça oder »Umraum« usf. Zugleich aber kann da natürlich die Länge einer Seite, also die Strecke von zwei rajju parideça heißen. Ebenso wird wohl pariraya ursprünglich zur Maßbestimmung von Flächen gebraucht worden sein. Rajju Strick, Seil hat natürlich seine hohe Bedeutung für die Flächenmessung daher, daß man ein Seil dazu benutzte. Deshalb heißt der Landvermesser des Reiches rajjugāhaka oder rajjuka »Seilmann« (Jāt. II, 366 f.) Und das Nächstliegende ist da doch, daß man es um das Viereck herumzieht.


16 Goruta »Rinderbrüllen«, d.h. die Strecke, auf die das Gebrüll eines Rindes gehört wird. Yojana eine »Schirrung«, d.h. die Strecke, die man auf ein einziges »Anspannen« hin mit den Zugtieren zurücklegen kann. Unserem Meile ähnlich, ist yojana keineswegs ein immer gleichbedeutender Begriff und die also benamste Entfernung recht verschieden je nach dem Ort und vielleicht auch nach der Zeit ihres Erscheinens. Hier rechnet Sham., der ganz richtig das Straßendhanus von 108 aṅgula zugrunde legt, 55/44 engl. Meilen heraus, was gut zu der am häufigsten vorkommenden Ausdehnung des yojana stimmt. Vgl. aber Dr. Fleet dazu in den Addenda und Corrigenda der Übersetzung des Sham.


17 Kāshṭhā geht wohl mit kāshṭha Holz zusammen. Die Entwicklung scheint mir diese zu sein: 1. kāshṭhā das spitzige Holz (vgl. meta), das das Ende der Rennbahn bezeichnet; 2. Rennbahn, Bahn; 3. Himmelskörperbahn, Weltgegend. Von der ersten Bedeutung spitzes Holz, Splitter zweigt dann nach der anderen Seite aus: 1. das Sechzehntel der Mondsichel, 2. das Zeitmaß kāshṭhā, 3. die Spitze, der höchste Punkt.


18 Diese Stelle wird von Çaṅkarārya zu Kām. V, 52 angeführt und lautet bei ihm: Suvarṇamāshakāç catvāraç caturaṅgulāyāmāh, tatpramāṇakumbhacchidreṇa jalāḍhakasya yāvatā kālena srutiḥ, sa kālo nālikā, d.h.: »4 suvarṇamāshaka zu 4 aṅgula Länge (gestaltet) – in wieviel Zeit durch eines kumbha Loch von dieser Weite ein āḍhaka Wasser durchläuft, diese Zeit ist eine nālikā.« Bhatṭ. sagt zu unserer Stelle: Aus den »Goldbohnen« mache man eine çalākā, d.h. ein Stäbchen oder eine Nadel, nehme diese als Maß für das Loch, und so lang nun ein āḍhaka Wasser braucht, durch dieses Loch zu rinnen, so lang ist eine nālikā. Den Text Caṅkarāryas als den richtigen anzusehen, liegt kein Grund vor. Er gibt den sutrahaften Worten seines Originals eine etwas deutlichere Form. Ob kumbha hier allgemein Topf usw. bedeutet oder im besonderen das Maß kumbha, das 80 āḍhaka enthält, ist nicht zu entscheiden. Wenn das letzte, dann brauchte es etwa 32 Stunden, bis diese Uhr wieder »aufgezogen« werden mußte. Jacobi glaubt, es seien 60 āḍhaka in dem Gefäß gewesen (1. c. 251). Woher der Name nāḍikā (nālikā) stammt, habe ich in der Anm. zu 37, 9 zu erklären versucht (Übers. S. 46, Anm. 4). Horāyantra heißt die Wasseruhr mit einem halb griechischen Wort Darpadal. IV, 67.


19 Der längste Tag gilt mithin als 18 muhūrta lang, was annähernd für das nördliche Panjab richtig ist. Zu diesem Kapitel und den verwandten Zeitbestimmungen Kauṭilyas ist besonders Jacobis Abhandlung: Einteilung des Tages und Zeitmessung im alten Indien ZDMG 74, S. 247 ff. zu vergleichen, wo dieser Gelehrte auch nachweist, daß einiges in den Darlegungen des Kauṭilya nicht der Wirklichkeit entspricht. Hinzu kommen dann die Bemerkungen und Verweisungen in Sham.'s Übersetzung.


20 Wörtlich: »Der Einschnitt (Abschnitt) bezeichnet den achtzehnten Teil« und weiter unten: »Schattenlos ist der Mittag.«


21 Muß nach Jacobis Berichtigung tripaurushyām heißen: »wenn er 3 paurusha lang ist«. Aber auch Gaṇ. hat catuḥpaurushyām.


22 Am Ende des Çrāvaṇa ist er also am Mittag 2 aṅgula lang, am Ende des Praushṭhapada oder Bhādrapada 4 aṅgula, am Ende des Āçvina 6 aṅgula usw.


23 Prakarmamāsa, ein »Festsetzungsmonat«, künstlich normierter Monat, nicht aber ein »Arbeitsmonat, Arbeiterentlohnungsmonat«, wie Sham. und Gaṇ., wohl nach Bhaṭṭ.'s Vorgang, es auffassen. Wir haben ja auch schon gehört, das Arbeitsjahr umfaßt 354 Tage, der Arbeitermonat also 291/2.


24 Nakshatra sind die Sternbilder oder Mondhäuser, durch die der Mond nach der älteren indischen Ansicht in 27 Tagen hindurchwandert. Später sind es 28 und gelten sie als Gemahlinnen des Mondes, die er nacheinander besucht, wobei er zum Teil übel aufgenommen wird und sehr abmagert, wie Rückert in dem bekannten Gedicht der »Weisheit des Brahmanen«: »Der Mond, der keusche Mond, hat 28 Frauen«, hübsch dargelegt. Noch schöner heißt es vom aufgehenden Mond und seinen gekränkten Gattinnen bei Bhāravi:


Tränen, die heiß von der Eifersucht Qualen,

Trüben die Blicke, die rings ihn empfangen.

So kommt der Gott mit den schneeigen Strahlen

Langsam, wie zag, zag am Himmel gegangen.

(Kirāt. IX, 26).


Wie der altmexikanische Sonnengott durch seine allzu eifrige geschlechtliche Tätigkeit die Syphilis bekommen hat (K. Th. Preuß, Archiv f. Anthrop. XXIX, S. 199), so der altindische Mondgott durch die Eifersucht seiner vielen Frauen die Schwindsucht. Weib im altindischen Epos, 353.


25 Was das heißen soll, ist nicht klar, völlig klar aber, daß nicht der Schaltmonat gemeint sein kann, obwohl er, als unheilvoller Monat, sonst diesen Namen trägt. Erstens kommt der Schaltmonat erst an seiner natürlichen Stelle, beim yuga, zur Sprache (109, 12 ff.). Zweitens hat er dort nur 30 Tage, und nicht 32. Drittens, was freilich weniger überzeugend ist, nennt Kauṭ. sonst den Schaltmonat adhimāsaka. Sollte es Monat der magischen und der rituellen Unreinigkeit bedeuten? Soweit ich weiß, wird diese, abgesehen vom Çudra, nur nach Tagen bestimmt (vgl. z.B. Manu V, 83; aber Yājñ. III, 22 ausdrücklich: »30 Tage für den Çūdra«). Sehr viel für sich hat Dr. Fleets Änderung in mallamāsah. Nach ihm ist mallamāsa der für die Ringer geltende Monat, die auf einen Zeitraum von 32 Tagen gemietet wurden, während nach ihm der Monat für açvavāhā sich darauf bezieht, daß Pferdewagen auf einen Monat von 35 Tagen, Elefantenwagen (?) auf einen von Tagen gemietet wurden. Dann wohl eher die Elefanten zum Reiten; ebenso vielleicht die Pferde zum Reiten und zum Ziehen. Ähnlich Gaṇ. bei den zwei letzten Ausdrücken. Meine Erläuterung im Text ist hier aus Bhaṭṭ.'s verdachterregender Auslegung geschöpft. Danach wurde bei der Auszahlung des Lohnes der mit Pferden und Elefanten beschäftigten Männer der Monat zu 35, bzw. 40 Tagen gerechnet. Sham.'s Erklärung widerspricht dem Kauṭ. selber. Einen weiteren Versuch gebe ich hier dazu, wenn auch sehr zweifelnd. Ein ungeheuer wichtiger Monat fehlt: der Schwangerschaftsmonat. Die Inder haben da die einzige natürliche Art der Berechnung: er zählt für das Weib 28 Tage, und die Schwangerschaft dauert also 10 Monate, wie wir oft lesen. Von diesen als Norm angenommenen 10 Monaten Schwangerschaft aus betrachtet, umfaßt der Trächtigkeitsmonat des Pferdes 34, freilich nicht 35 Tage, wie Kauṭ. sagt. Beim Elefanten aber stimmen die 40 Tage vortrefflich, wenn wir die 13 Monate Trächtigkeit annehmen, die bei uns, wie ich sehe, sogar Ärzte und Tierärzte für richtig halten. In Wirklichkeit braucht die Frau Elefant in ihrer Bedächtigkeit ja sogar bis 22 Monate, das freudige Familienereignis vorzubereiten (20 Monate und 18 Tage bis 22 Monate, hat man in neuerer Zeit beobachtet, nach Brehm4 [1915], S. 557, 559). Aber die alten Inder haben sicherlich davon so wenig gewußt wie wir. Sie fingen ihre Elefanten ein, züchteten sie nie. Zwar hören wir in einer buddhistischen Geschichte (Schiefner, Bullet, der Petersb. Akad. XXI, Sp. 479) von einer gebärenden Elefantenkuh im Stall, vielleicht auch sonst. Doch das beweist natürlich nichts. Eine sehr hohe Bedeutung aber haben Elefanten und Pferde für den König und den Krieger. So erschiene eine solche Angabe als sehr natürlich. Da vahati (garbham) vom Tragen der Leibesfrucht gebraucht wird, könnte vāhā sehr wohl Trächtigkeit bedeuten. Also dann: »Der Trächtigkeitsmonat für das Pferd beträgt 35 Tage, der für den Elefanten 40.« Aber etwas künstlich und auch sonst nicht ohne Bedenken bleibt diese Auslegung. Siehe auch die Nachträge.A5


26 Wörtlich: »macht eine Tagwegschneidung«.


27 Der Sonnenmonat hat ja einen halben Tag mehr als der Normalmonat und der Mondmonat einen halben Tag weniger. Das Mondjahr zählt 354 Tage, das Sonnenjahr 366. Der Unterschied zwischen den beiden beträgt also 60 Tage in einem Yuga (»Gespann«) von 5 Jahren. Zum Ausgleich bedarf es aller dritthalb Jahre eines Schaltmonats. Wie kommt nun dieser unheimliche Geselle ins Dasein? Die göttlichen Erzeuger der Zeit, Sonne und Mond, erzeugen auch ihn: während der vorhergehenden Zeit knipst jeder dem Tage immer ein Sechzigstel ab, und zur richtigen Zeit, d.h. immer am Ende des dritthalben und des fünften Jahres setzen sie aus diesen Stückchen einen Monat zusammen und stellen ihn in die Welt. Es sind also Schaltmonate von je 30 Tagen, nicht von 32. Sham.'s Übertragung tut der Sprache und der Sache Gewalt an; mit Recht erklärt Bhaṭṭ., die Einschaltung eines Übermonats erfolge aller 30 Monate. Der Ausdruck »schneidet« oder »nimmt einen Tag weg« wird doppelsinnig gebraucht: die Sonne nimmt sich für ihren Tag (divasasya) ein Sechzigstel, reißt es an sich (harati) und bringt so in 60 Tagen ein in einem Tage bestehendes Monatsstück zustande. Der Mond dagegen schneidet wirklich ein Sechzigstel vom Normaltage (divasasya) und damit in zwei Monaten ein aus einem Tage bestehendes Stück ab; er verringert die Zeit, verliert also für seine Zeit gerade soviel, wie die Sonne für die ihre gewinnt. Dennoch muß der arme Sünder gerade soviel zu den Schaltmonaten beisteuern wie die räuberische Sonne – das Arthaçāstra, das sogar der Hofdichter Bāṇa in der Kādambarī so heftig verurteilt, herrscht halt auch bei den Göttern.


A1 Lies Y. I, 361ff. und füge davor Vish. IV, 1ff. ein. Siehe auch Çukran. I, 385ff.; über Gewichte und Hohlmaße ebenda II, 775–780. »Die Maße (hier im besonderen die Hohlmaße), sind verschieden je nach Gegend,« heißt es da. So stimmt denn die Çukran. zum größten Teil nicht mit Kauṭ. Über Landvermessung in Südindien Mookerji, Loc. Gov. 235–36. Mit dem Maß yava Gerstenkorn vgl. das englische barley-corn (= 1/3 Zoll oder 8,4665907 mm).


A2 Es ist aber zweifelhaft ob Bhaṭṭ. recht hat. Denn es klingt wunderlich, wenn auch denkbar, daß bei Wagen und Hohlmaßen für das tägliche Leben ein besonderer hasta gebraucht würde. Also vielleicht: »bei Eichungs-Weideländereien«, d.h. bei Weideland, das der Eichmeister vermißt? Dann müßte der Eichmeister und der Aufseher über die Längenmaße eine Person sein und wäre Gaṇ.'s dahingehende Angabe bewiesen.


A3 Wegen der Wichtigkeit des Strickes oder Seiles für die Landvermessung heißt im Pāli der königliche Landvermesser rajjuka und rajjugāhaka »Strickführer«. Jāt. II, 366f. vgl. IV, 169.


A4 Das Maß nivartana erscheint auch bei B. III, 1, 5; 2, 2. Dort ist die Rede von neun Arten hochverdienstlichen Halbasketenlebens. Die eine davon ist so: »Er bestellt nur sechs nivartana Land, das nirupahata ist. Dem Eigentümer überläßt er einen Teil des Ertrags oder nimmt (den ganzen) mit dessen Erlaubnis. Vor dem Frühstück pflügt er mit zwei Stieren, deren Nasen nicht durchbohrt und die der Hoden nicht beraubt sind, mit dem Stachel sie nicht stoßend, immer wieder sie ermunternd.« Vgl. II, 2, 4f. = II, 2, 73f.; Vas. II, 32 (wo sāṇḍābhyām gelesen werden muß). Was nirupahata bedeutet, weiß ich nicht gewiß. Bühler übersetzt es mit fallow. Ödland wäre besser. Denn nirupahata hieße da unberührt, ungepflügt. Vgl. phālāhata von der Pflugschar getroffen, gepflügt Y. II, 158. Aber upahata bedeutet in der Smṛiti meistens verdorben, verunreinigt, besonders im magisch-religiösen Sinn, also nicht koscher. So in B. I, 5, 124 = I, 5, 11, 39 und sonst oft bei B.; G. I, 34; Vish. XXII, 77ff.; XXIII, 1ff.; LIV, 2 und an vielen anderen Stellen. Also wird es am Ende heißen: »koscheres Land«. Magisch gefährlich oder religiös unrein ist z.B. salzhaltiger Boden (iriṇa). Darum muß auf salzhaltiger Stelle die Vedarezitation eingestellt werden. Vas. XIII, 17; M. IV, 120; Y. I, 151. Überhaupt ist ja Salz nicht nur bekanntlich in Europa ein magisch mächtiges Mittel, besonders allerhand Geister und Übel zu vertreiben und Gutes, z.B. auch den einem Mädchen erwünschten Bräutigam, herzuzaubern (Rosegger, Das Volksleben in Steiermark, 1905, S. 66), sondern auch im heutigen Indien (Bulloram Mullick, Home Life in Bengal S. 59) und ebenso im alten. Keine Opferspeise, vor allem nicht die für die ältesten Gottheiten: die Totenseelen, darf gesalzen werden. Ā. II, 6, 15, 14f.; M. III, 257; Vish. LXXIX, 18; MBh. XIII, 91, 13, 39, 40; Wilsons Vishṇupur. III, 181, 195; Mārk.-Pur. XXXII, 12–14. Hinzu kommt da: Religion und Gottheit lieben das Urtümliche; ungesalzene Speise ist älter als gesalzene. Nach einem Todesfall dürfen die Angehörigen eine Zeitlang keine gesalzene Nahrung zu sich nehmen. B. I, 5, 110 = I, 5, 11, 24; M. V, 73, noch auch bei der Heimholung eines in der Fremde Gestorbenen. Caland, Die altind. Toten- und Bestattungsgebräuche S. 87. Ebenso muß Salz vermieden werden bei verschiedenen Sühne- also Zauberkasteiungen. Siehe Ā. I, 10, 28, 11; Vas. XXVII, 11; M. XI, 110 usw. Sogar wenn man die Enthaltung von Salz, das dabei gewöhnlich neben kshāra Zucker (oder nach der gewöhnlichen Auffassung: Gewürz) erscheint, nur als Askese betrachten wollte – was nicht zuträfe – so ist ja gerade die Askese gewaltigster Zauberkraftsammler. Da die Büßer oder Heiligen besonders hervorragende Blitzableiter sind, die den magischen Strahl einerseits anziehen, andererseits aber von anderen abhalten, so begreift man leicht, daß das Grab eines Saṃnyāsin mit Salz gefüllt wird (Caland, Toten- und Bestattungsgebräuche 94f.). Ebenso natürlich im Zauberglauben ist es, daß die magisch unheimliche Salzerde auch Böses vertreibt und Glück bringt (Caland, ib. S. 151) und daß man deshalb das zauberisch unreine Leichenfeuer auf salzhaltigen Boden niedersetzt (Caland, ib. 114). Woher die salzhaltige Erde sacra ist im Doppelsinn des Wortes, erklärt MBh. K, XII, 351, 53 so: Indra verteilte den auf ihm lastenden Brahmanenmord auf vier Dinge: auf die Frauen, und er tritt in ihrem Monatsfluß zutage; auf die Bäume, die ihn in ihrer Ausschwitzung (niryāsa) hinausgeben; auf die Berge, in deren çimba er erscheint, und in die Erde, wo er als ūshara fortlebt. Vgl. MBh. V, 13, 19–20; XII, 343, 53 usw. Darum darf die Opferspeise nicht gesalzen sein – ein Hinweis, daß die Gewinnung von Salz aus salzhaltiger Erde als das Althergebrachte und Gewöhnliche galt. Möglich also scheint es, daß solches und ähnlich unheimliches Land mit dem upahata gemeint ist, welches der shaṇnivartanin meiden soll. Auch er darf nichts Gesalzenes genießen (B. III, 1, 19, sive 23), so wenig wie der Schüler (Ā. I, 1, 2, 23 usw.). Seine sechs nivartana Ackerland sind nun offenbar ein sehr kleines Stückchen, und da wird ein nivartana noch weniger Inhalt haben; als die zwei Aren, die ich bei Kauṭ. finde. Nach südindischen Inschriften muß ein Wahlkandidat für einen der Dorfausschüsse über ein Viertel veli steuerbares Land besitzen. Wer mehr hat als ein Viertel veli, ist also ein wohlhabender Mann. Ein veli kommt fünf englischen acres gleich. Mithin gilt der Besitzer von etwa 50 Aren Ackerboden als ziemlich bemittelt, wenn auch noch nicht als ganz dorfamtsfähig, d.h. ausquetschbar bei Mogeleien. Vgl. Deakin, Irrig. India 41: »The peasant will make a living on a piece of ground about the size of a milking yard or if it be unirrigated on about an acre and a half to three acres in the south.« So kann ich den Angaben in Çukran. I, 399–417, wo das nivartana, dort auch parivartana genannt, eingehend erörtert wird, wenig abgewinnen. Danach ist es kleiner oder größer, je nachdem man den daṇḍa des M. oder des Prajāpati zugrunde legt. Lassen wir den nicht allzu beträchtlichen Unterschied unbeachtet, legen wir den daṇḍa in seiner gewöhnlichen Länge von sechs englischen Fuß zugrunde und die Tatsache, daß nach beiden Systemen das nivartana laut der Çukran. 25 daṇḍa beträgt, dann erhalten wir eine noch kleinere Einheit, nämlich weit unter zwei Aren. Dies aber nur, wenn meine Ansicht, daß wir um das Landstück herummessen müssen, richtig ist. Der Verfasser der Çukran. selber gibt jedoch ausdrücklich an, daß jeder Arm, d.h. jede Seite des nivartana, 25 daṇḍa betrage, und rechnet uns danach richtig vor, es enthalte also 625 Quadratdaṇḍa. Aber dann bekommen wir 20 Aren auf das nivartana statt zwei. Für B. ist das rein unmöglich und für Kauṭ. äußerst unwahrscheinlich.

In muß es heißen: »Die Länge der Seiten«, d.h. die Gesamtausdehnung der vier Seiten, nicht: »die Länge einer Seite«.


A5 Ich finde nun bei Bhāravi in Kirāt. XV, 25 das Subst. vāhikā, das dem Anschein nach mit unserem vāhā ungefähr gleichbedeutend ist. Dort haben wir vāhikāsvasvakāhi (mahāhave). Ich übersetze: »in der großen Schlacht, die die eigenen und die Feinde packt, indem jeder an seiner Reihe die Last des, Kampfes tragen muß.« Vāhikā erklärt Mall, offenbar richtig mit paryāyena raṇabhārodvāhana. Sonst aber kann ich mich in der Auffassung des schwierigen Kompos. in dieser überkünstlichen Strophe nicht durchweg an ihn anschließen, sondern zerlege es in vāhikā (i.e. vāhikāyām) + asva (Nicht-Eigener, Feind) + svaka (Eigener, Genosse) + ahi (Loc. von ah, eigentlich durchdringend oder mit Mail; āhi, Loc. von āhā losfahrend auf). Diese Stelle scheint also eine Stütze abzugeben für Bhaṭṭ.'s Auslegung.

Quelle:
Das altindische Buch vom Welt- und Staatsleben. Das Arthaçāstra des Kauṭilya. Leipzig 1926, S. 162-168.
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