Siebzehntes Kapitel.

[34] 1. Am zehnten Tage lässt der Vater die Frau aufstehen, speist die Brâhmaṇas und gibt dem Kinde den Namen.

2. Er gebe ihm einen zweisilbigen oder viersilbigen, mit tönendem Laute zu Anfang, einem Halbvokal in der Mitte und langem Auslaute, einen Kṛĭt- Namen, nicht einen Taddhita.

3. Einem Mädchen einen Namen von ungrader Silbenzahl, auf â endigend, einen Taddhita.

4. Der Name eines Brâhmaṇa soll Glück bedeuten, der eines Kshatriya Kraft, der eines Vaiçya »beschützt.«

5. Im vierten Monate das Ausgehen.

6. Er lässt ihn zur Sonne aufblicken, indem er den Vers: »Jenes Auge«156 spricht.

156

VS. 36, 24.

Quelle:
Indische Hausregeln. In: Abhandlungen der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft, Band 6. Leipzig 1878, S. 34.
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