Zehntes Kapitel.

[21] 1. Wenn dem Könige die Axe bricht, oder ein Strang losgeht, oder der Wagen umfällt, oder bei einem anderen Unfalle, sowie auch, wenn dies bei der Heimführung der Frau geschieht, legt er Holz zu dem dabei vorhandenen Feuer101, weihet Butter und opfert (zwei Spenden) mit den beiden Sprüchen: »Hier ist Freude«102 einzeln.

2. Nachdem ein anderer Wagen herbeigeschafft, lasse er103 den König oder die Frau sich darauf setzen, mit dem Spruche: »In der Herrschaft« bis zu dem Worte »Opfer«104 und mit dem Verse: »Ich habe dich ergriffen.«105

3. Die beiden Zugthiere sind der Opferlohn.

4. Dies ist die Busse.

5. Dann Speisung des Brâhmaṇa.106

101

Also wenn dies dem Könige begegnet, zu dem Heerfeuer (senâgni); wenn es sich bei der Heimführung der Frau ereignet, zu dem Hochzeitsfeuer. Jr. Rk.

102

VS. 8, 51.

103

Beim Könige thut dies der Hauspriester (purohita), bei der Frau der Mann. Jr.

104

VS. 20, 10.

105

VS. 12, 11.

106

Nur ein Brâhmaṇa ist zu speisen. Rk.

Quelle:
Indische Hausregeln. In: Abhandlungen der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft, Band 6. Leipzig 1878, S. 21-22.
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