§ 36. Das Benehmen der Witwe, die wieder geheiratet hat.

[309] Wie ein Mädchen Gattin wird, so auch eine wiederverheiratete Witwe: so wird denn nun gehandelt von dem »Benehmen der Witwe, die wieder geheiratet hat«. – Eine Wiederverheiratete ist von zweierlei Art: entjungfert oder nicht entjungfert. Die letztere fällt unter den Begriff Mädchen, da sie der feierlichen Zurüstung würdig bleibt. So heißt es: »Die wiederum der Vorschrift gemäß geheiratet wird, da ihre Jungfernschaft noch nicht zerstört worden ist.« Bei der anderen findet keine feierliche Zurüstung statt, sondern nur das Aneignen: sie heißt für gewöhnlich aparuddhikā. Als solche ist sie auch im Lehrbuche geduldet. So sagt Vasiṣṭha. »Eine, die in Gedanken hingegeben ist; eine, die mit Worten hingegeben ist; eine, die unter glückverheißenden Zeremonien erbeten wird (?); eine, die unter Berührung mit Wasser geheiratet wird, und eine, die bei der Hand ergriffen wird; eine, die um das Feuer gegangen ist; eine Wiederverheiratete und eine, die geboren hat.« Hier sind die ersten sechs nicht entjungfert; »eine, die geboren hat«, ist eine solche, die entjungfert worden ist. – Mit Bezug auf diese gibt (der Verfasser) nun das Benehmen an:


Eine Witwe aber, die infolge der Schwachheit des Fleisches bedrückt wieder einen wohllebenden und vorzügebegabten Mann findet, die ist eine Wiederverheiratete.


»Eine Witwe«, eine Frau, deren Gatte gestorben ist. – »Infolge der Schwachheit des Fleisches«, infolge der Unmöglichkeit, die Sinne zu zügeln. »Bedrückt«, von Liebesverlangen gepeinigt. »Wohllebend«, dem Lebensgenusse ergeben. »Vorzügebegabt«, mit den Vorzügen eines Liebhabers versehen. Die »wieder einen Mann findet«, einen zweiten bekommt, heißt »eine Wiederverheiratete«: da sie wieder in dem Stande der verheirateten Frau auftritt. – »Einen wohllebenden und vorzügebegabten«: das wird die Ansicht des Gonardīya sein.


Wenn sie sich aber nach Belieben wiederum entfernt, weil der Gatte ohne Vorzüge ist, dann kann sie einen anderen aufsuchen, sagen die Anhänger des Bābhravya.
[310]

»Wenn sie« aus dem Hause des Gatten »nach Belieben« hinausgegangen ist, »kann sie sich nach Belieben wiederum von hier – dem Gatten – entfernen«. Sein Mangel an Vorzügen ist der Bewerb, sich zu entfernen.


Nach Glück verlangend kann sie wohl wieder einen anderen suchen.


»Nach Glück verlangend«, nach dem Genusse der Sinnenlust verlangend. – »Wohl«, beim Zweifel.


Bei Vorzügen samt Lebensgenuß wohnt die ganze Fülle des Glückes: darum ist das ein Unterschied gegen jenen, sagt Gonardīya.


»Die ganze Fülle des Glückes«, da das Glück der Vorzüge und das des Genusses der Wollust zusammentrifft. Warum entfernt sie sich also? – Da es sich so verhält, darum unterscheidet sich ein Wohlhabender und Tugendreicher von einem, der keine Vorzüge besitzt und den Genüssen nicht frönt. – Eine Frau aber, die sich immer wieder entfernt, bildet eine besondere Art von Hetären.


Wenn er dem eignen Herzen zusagt, lehrt Vātsyāyana.


Wenn auch der Mann mit Vorzügen geschmückt und dem Lebensgenüsse ergeben ist, so ist doch keine ganze Fülle des Glückes vorhanden, wenn er dem eigenen Herzen nicht zusagt. So ist das wieder eine an dere Besonderheit. Damit zeigt (der Verfasser), daß kein anderer zu besuchen ist als der mit den genannten Vorzügen Geschmückte.


Sie suche durch die Verwandten von dem Liebhaber Gelage, Gärten, fromme Spenden, Bedienung der Freunde und andere Sachen zu erreichen, die Aufwand erfordern.


»Sie«, die Witwe. – »Durch die Verwandten«, ihre eignen. »Von dem Liebhaber«, auf dessen Kosten, verlange sie zu erreichen: »Gelage«, Unterhaltung bei berauschenden Getränken; »Gärten«, die Blumen und Früchte hervorbringen; »fromme Spenden«, was aus frommem Glauben gegeben wird; »Bedienung der Freunde usw.« Das Wort ›usw.‹ bedeutet, ihre eignen Angehörigen mit Kleidung usw. zu erfreuen. Bei der Ausführung dieser Handlungen findet eine Tätigkeit statt, die »Aufwand erfordert«. Nicht nur bloß Essen und Kleidung begehrt sie. Das ist ein Verlangen nach der besten Lebensweise.


[311] Oder mit ihrem eignen Vermögen bestreite sie ihren und seinen Schmuck.


»Oder mit ihrem eignen Vermögen«: d.h. als Mittlere oder Gewöhnliche halte sie ihn voller Aufmerksamkeit aus.


Bei Liebesgaben findet keine Beschränkung statt.


»Bei Liebesgaben«, Dingen, die aus Liebe geschenkt worden sind, »findet keine Beschränkung statt« betreffs des Behaltens.


Wenn sie, ihrem eignen Verlangen folgend, aus dem Hause geht, soll sie gegen eine Liebesgabe eine andere, vom Liebhaber empfangene, Gabe eintauschen. Wird sie aber hinausgeworfen, so gebe sie nichts.


»Wenn sie, ihrem eignen Verlangen folgend«, nicht aber wegen eines Fehlers des Liebhabers, »aus dem Hause geht, soll sie gegen eine Liebesgabe eine andere, vom Liebhaber empfangene Gabe«, ein eisernes Messer (?) »eintauschen«, herausgeben.


Sie erlange wie eine Gebieterin seine Behausung.


»Sie«, wenn sie den Wunsch hat, sich zu ihm zu begeben, mache das Haus des Liebhabers zu dem ihrigen »wie eine Gebieterin«, gleichsam als Herrin.

Wie soll sie sich während der ganzen Zeit gegen ihre Nebenfrauen benehmen? Darauf antwortet (der Verfasser):


Gegen die Frauen aus edlem Geschlechte sei sie liebenswürdig.


»Gegen die Frauen aus edlem Geschlechte«, die rechtmäßig gefreit worden sind. – »Liebenswürdig«, liebevoll.


Gegen die Dienerschaft allerseits sei sie freundlich, voller Scherze, gegen die Freunde rücksichtsvoll. Sie zeige Gewandtheit in den Künsten und über das gewöhnliche Maß hinausgehende Kenntnisse.


»Gegen die Dienerschaft allerseits«, der rechtmäßigen Frauen und des Liebhabers, handle sie »freundlich«. – »Voller Scherze«, kokett. – »Sie zeige Gewandtheit in den Künsten« und offenbare »über das gewöhnliche Maß hinausgehende Kenntnisse«, die der Liebhaber nicht kennt.


Bei den Gelegenheiten zum Streite tadele sie selbst den Liebhaber.
[312]

»Bei den Gelegenheiten zum Streite«: häufig wiederholte Trennung, Umgang mit freien Weibern, über zwei Nächte Ausbleiben, Verlassen des Schlafgemaches sind für sie Gelegenheiten zum Streite. Hierbei »tadele sie selbst«.


Heimlich warte sie ihm mit den vierundsechzig Künsten auf. Den Nebenfrauen sei sie selbst gefällig, deren Kindern schenke sie Schmucksachen; wie ein Gebieter werde sie von diesen bedient; Schmucksachen und Kleider besorge sie sorgfältig; gegenüber der Dienerschaft und den Freunden sei sie außerordentlich freigebig. Ihr Sinn sei gerichtet auf Gesellschaften, Gelage, Belustigungen in den Gärten und bei Prozessionen. – Das ist das Treiben der Wiederverheirateten.


»Heimlich«, dem auf dem Lager ruhenden Liebhaber. – »Mit den Künsten«, von den Umarmungen an bis zu dem Verhalten des Mannes bei dem Koitus. – »Den Nebenfrauen«, den Gattinnen aus edlem Geschlechte, »sei sie gefällig«, sobald sich eine Veranlassung bietet. – »Schmucksachen«, Zierstücke. »Wie ein Gebieter werde sie bedient« von diesen, da sie die Ursache edler Nachkommenschaft ist. – »Schmucksachen«, Blumen, Salben usw. »Gegenüber der Dienerschaft«, der eignen, sei sie »freigebig«, schenke sie. – »Gesellschaften«: ihr Sinn sei gerichtet auf gesellige Vereinigungen, »Gelage«, »Belustigungen in den Gärten«.

Quelle:
Das Kāmasūtram des Vātsyāyana. Berlin 71922, S. 309-313.
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