Eigenrauch

1. So mancher Eigenrauch im Glockenschall, so manches Weidhuhn.Graf, 51, 189; Grimm, Weisth., I, 642.


2. Wer Eigenrauch hat, gibt ein Huhn.Graf, 51, 187; Grimm, Rechtsalt., 374; Hillebrand, 18, 27.

Das sogenannte Rauchhuhn war eine Abgabe schutzpflichtiger Familien, deren Zahl sehr einfach durch die Herdstätten ermittelt wurde. Wer eine solche, d.i. Eigenrauch, besass, entrichtete ein für allemal an bestimmten Tagen des Jahres das sogenannte Leib-, Hals-, Weid- oder Rauchhuhn. Nach Hillebrand hat sich diese Abgabe auch nach Aufhören der frühern Verhältnisse noch hier und da erhalten.

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 1. Leipzig 1867, Sp. 774.
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