Fahnlehn

1. Fahnlehen und Bischofgut muss der König ganz leihen und nicht zweien.Graf, 448, 40.

Gegen Zerstückelung der Länder, deren Untheilbarkeit schon früh als Grundgesetz galt.


2. Kein Fahnlehn, man empfange es denn vom Könige.Graf, 33, 81.


3. Nur Fahnlehn erhöhet des Mannes Schild.Eisenhart, 42.

Fahnlehen sind solche weltliche Lehen, die mit landesherrlicher Hoheit verbunden sind. Die Belehnung damit geschah früher mit einer Fahne, die dem Fürsten, der sie empfing, übergeben wurde, ist aber seit [915] dem 10. Jahrhundert ausser Brauch. Das Sprichwort sagt, dass, wenn ein Glied des niedern Adels ein Fahnlehn erlangt habe, er dadurch, ohne einer besondern Standeserhöhung zu bedürfen, zu der damit verbundenen höhern Würde eines Grafen oder Fürsten gelangt sei.

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 1. Leipzig 1867, Sp. 915-916.
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