Fahrendes

Fahrendes kat keinen Zug.Graf, 105, 248; Landsatzungen des Hochgerichts der fünf Dörfer im eidgenössischem Stande Graubünden (Chur 1837), 89, 22.

Der Verkauf der Fahrhabe konnte durch Näherrecht – ein Vorzugsrecht von Blutsfreunden und Verwandten – nicht gehindert werden.


Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 5. Leipzig 1880.
Lizenz:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika