1. Das frommet allen Leuten, dass niemand Arges thut. – Graf, 285, 3.
Die allgemeine Wohlfahrt ist von dem gesetzlichen Verhalten jedes einzelnen abhängig.
2. Es frumt dir lützel me, dann eine Bon' im Bodensee. – Eiselein, 85.
3. Was einem frommet, das klagt der ander. – Henisch, 1252; Petri, II, 592.
*4. Frommt es nicht, so schadet's nicht. – Eiselein, 190.