Gestehen

1. Das gesteh ich, segt Vader Stef heilig, do gung he sitten. (Hamburg.) – Hoefer, 1002.


2. Was einer gesteht, braucht er nicht zu beschwören.Graf, 468, 594.

Das Geständniss schneidet den Streit ab. Die Zuschiebung des Eides kann also nur den Beweissatz verneinen, wird mithin überflüssig, wo jenes erfolgt ist. Das Sprichwort findet sich in Michelsen, Der ehemalige Oberhof zu Lübeck, 296, 228: Was he tosteyt vnde bekennt, des en darff he nicht vor sweren.


3. Wollt ihr gestehen, so müsst ihr bezahlen. Graf, 445, 407.

Das Geständniss trägt das Urtheil in sich und kann nicht einmal durch Gegenbeweis entkräftet werden.

Altfries.: Willet hia iechta so schillet hia ielda. (Richthofen, 399, 70, 27.)


Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 5. Leipzig 1880.
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