Verweren

Was besser zu verweren1, ist auch besser zu behalten.Graf, 94, 166.

1) D.i. die rechte Gewere erlangen. Nach der Glosse zum Sachsenspiegel wird die rechte Gewere an Lehen in einem Jahre erlangt, die rechte Gewere an Eigen (s.d. 7) aber erst in dreissig Jahren, so ist der Besitz eines Lehens leichter zu erhalten und zu bewahren vor Gericht als die Eigengewere. Wer aber einmal ein Gut der letztern Art besitzt, der behält es auch sicher, es kann ihm nicht so leicht entzogen werden.

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 4. Leipzig 1876, Sp. 1620.
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