Affidat (v. mittellatein., affidare , beschwören) 1 ) Belehnter, Lehnsmann; 2 ) Schutzverwandter. Daher: Affidation , gegenseitiger Vertrag , Miethcontract. Affidavit (engl., spr. Ässidäwwit,) 1 ) eidliche Versicherung vor Gericht ; auch 2 ) ein ...
Adel (vom althochdeutschen adal , d.i. ausgezeichnet, od. ... ... ) Der hohe A. ist eigentlich der Überrest früher mit großen Länderstrecken, belehnter Dynasten . Außer allen regierenden fürstlichen Häusern rechnet man jetzt die großen ...
Belehnen , verb. reg. act. mit einem Lehn feyerlich versehen ... ... engsten Verstande nicht Lehen genannt werden. Jemanden belehnen. Einen mit etwas belehnen. Ein Belehnter. Daher die Belehnung, die feyerliche Handlung des Belehnens. S. Lehen. Anm ...
Belehnung ( In vestitura ). der gerichtliche Act, durch welchen der ... ... Lehnhof, das Lehngut übertragen erhält. Der mit einem Lehn Begabte heißt ein Belehnter . Näheres s.u. Lehn u. Lehnrecht.
Die Vierung , plur. die -en, von dem schon ungewöhnlichen ... ... da denn auch das Recht über diese Vierung, die Vierungsgerechtigkeit genannt wird. Ein jeder belehnter Gang führet seine Vierung mit sich. Die Vierung leiden müssen, diesem Vierungsrechte eines ...