Scharfrichter (Nachrichter, carnifex ), als Meister mit den ihm ... ... Hinrichtungen, körperlichen Züchtigungen und Torturen zu besorgen, mit bleibender Anstellung u. Besoldung oder auch nur patentirt und für den einzelnen Fall , meistens hoch, bezahlt ...
Retrotraction (v. lat.), bei Besoldung der Geistlichen u. Schullehrer die Einrichtung, daß mehre Besoldungsstücke, obgleich sie später entrichtet werden, doch als bereits verdient noch zu dem früher geendigten Besoldungsjahre (meist von Michaelis bis wieder zu Michaelis ) gerechnet ...
Corollarĭum (lat.), 1 ) bei den Römern - ein ... ... bestehend, welches vorzüglich Schauspielern gegeben wurde; daher auch 2 ) ein der Besoldung der Schauspieler beigefügtes Geschenk ; 3 ) Zulage , Douceur ...
Polizeisteuer , eine Steuer , welche dazu erhoben wird, um mit dem Ertrage derselben die Kosten für die Erhaltung der Polizeianstalten, Besoldung der Polizeibeamten etc. zu bestreiten. Sie kann sowohl als Staatssteuer, als auch ...
Das Nachjahr , des -es, plur. die -e, in einigen Gegenden eine Benennung des Gnadenjahres, d.i. des ersten Jahres nach dem Tode eines Erblassers, in welchem dessen Erben noch die völlige Besoldung genießen.
Reptilienfonds , spöttische Bezeichnung für einen Fonds zur Besoldung oder Unterstützung solcher Literaten , die im Interesse der Reichsregierung wirken. Der Ausdruck » Reptilien « für politische Intriganten wurde zuerst von Bismarck 30. Jan. 1869 und zwar mit Bezug ...
Militärökonomie , der Theil des Staatshaushalts , welcher sich mit Aufbringung u ... ... Feldequipage - u. Trainangelegenheiten, Flotten u. Festungsbau, zu letzterer Verpflegung , Besoldung , Einquartirung u. Kasernenwesen, Ausbesserung des Schadhaften u. Hospitalwesen. Vgl. Cancrin ...
Das Gnadenjahr , des -es, plur. die -e, ein ... ... zu genießen hat. Ein solches Gnadenjahr ist, wenn der Witwe oder den Kindern die Besoldung eines verstorbenen Bedienten noch auf ein ganzes Jahr gelassen wird, ein halbes Gnadenjahr, ...
Teurungszulagen wurden früher in mehreren Ländern Beamten in Fällen der Teurung (s. d.) gewährt. Bei richtiger Bemessung der Besoldung (s. d.) sind sie eigentlich nicht mehr am Platze ; doch ...
* Der Brāchmeier , des -s, plur. ut nom. sing. im Magdeburgischen, dem Frisch zu Folge, ein Meier, welcher an Würde und in der Besoldung geringer ist, als ein Vorwerksmeier.
Diensteinkommen , s. Besoldung .
Militärverwaltung , Gesamtname für diejenigen Militärbehörden, welche die wirtschaftlichen (ökonomischen) Angelegenheiten der Truppen , also deren Besoldung , Ausrüstung , Verpflegung , Unterbringung etc., leiten. Die oberste Behörde für die M. ist in Deutschland das Kriegsministerium , dessen Zentraldepartement die ...
Belagerungsmünzen , in belagerten Städten zur Besoldung der Truppen hergestellte Wertzeichen aus Metall (von Tournay 1521 bis Mantua 1843), Leder , Pappe etc. Vgl. Maillet , Catalogue descriptif des monnaies obsidionalès et de nécessité ( Brüssel 1866 bis ...
Belagerungsmünzen , sog. Notmünzen , in belagerten Festungen zur Besoldung der Truppen geprägt. – Vgl. Moullet (1866-73), Brause (1897).
Das Forstgeräume , des -s, plur. ut nom. sing. ein ausgeräumter, d.i. von Holz befreyeter und zu Wiesen gemachter Platz, welchen ein Forstbedienter als ein Stück seiner Besoldung genießt.
Wohnungsgeldzuschuß , s. Besoldung u. Servis .
Regimentsquartiermeister , sonst der Beamte , welcher das Rechnungswesen eines Regiments , dessen Verpflegung , Bekleidung u. Besoldung besorgte, jetzt durch besondere Rechnungsführer der Bataillons ersetzt. Er hatte Offiziers -, zuweilen wohl Capitänsrang u. trug die Regimentsuniform.
92. Als ein Genuesischer Pilote sahe / daß er auf angeben ... ... Fürsten Doria übel gehalten wurde / nahm er sich vor / seinen abschied und rückständige besoldung zu fodern. Hierzu fand er aber keine gelegenheit; als nun einsmahls / da ...
[Selige Kunde tönt] Selige Kunde tönt: Der Lenz beginnt den Wonnelauf; Geht die Besoldung ein, Sie geht für Wein und Rosen auf. Himmel und Erde fragt: »Wo ist der beste Keller, wo?« Selber die Kutte ...
28. Von der andern Seite zeugt jedoch auch das Verhalten der ... ... treue Staatsdiener nicht immer von Erkenntlichkeit. Man nützt die Leute, bey geringer Besoldung, so lange sie noch Kräfte haben, wozu sie taugen; wenn sie aber ...
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