Abmiethen , verb. reg. act. zur Miethe von jemanden nehmen, oder den Gebrauch einer Sache jemanden gegen einen gewissen Miethzins erhalten. Einem ein Pferd, ein Haus, einen Garten, ein Zimmer abmiethen. Nieders. abheuern. Daher die Abmiethung, ingleichen der Abmiether, Fämin ...
Abläugnen , verb. reg. act. 1) Durch Läugnen zu berauben, zu bestreiten suchen. Einem eine Schuld, ein anvertrautes Gut abläugnen. 2) Wider besseres Wissen vernehmen. Einem alles Gute abläugnen. Er schämte sich nicht, es mir abzuläugnen, zu läugnen, daß ...
† Abonniren , verb. reg. recipr. aus dem Franz. abonner. Sich oder sich zu etwas abonniren, sich als ein Theilnehmer zu einem Geschäfte unterschreiben; mit einem Lat. Ausdrucke subscribiren. Daher der Abonnênt, des -en. plur. die -en ...
Áb rếchen , verb. reg. act. mit dem Rechen abnehmen. Besonders in der Lanwirthschaft, die durch das Dreschen abgeschlagenen Ähren und Stürzel mit dem Rechen wegnehmen.
Ábfíschen , verb reg. act. 1) Ausfischen. Einen Teich abfischen, alle Fische aus demselben fangen. 2) Das Fischen zu Ende bringen. 3) † Abschöpfen; im gemeinen Leben. Das Fett abfischen, das Beste von einer Sache an sich nehmen. Daher ...
Abliefern , verb. reg. act. 1) In eines andern Gewahrsame liefern. Getreide, Soldaten, Geld, einen Gefangenen abliefern. 2) Gehörig oder völlig liefern. Die Bauern haben das ausgeschriebene Getreide noch nicht abgeliefert. Daher die Ablieferung, so wohl die Handlung des Ablieferns ...
† Abfiedeln , verb. reg. act. 1) Durch Fiedeln, d.i. hin und her reiben, absondern; im gemeinen Leben. 2) In den Schmelzhütten auf dem Oberharze, den groben Abstrich, der nicht zergangen ist, mit einem Eisen abziehen.
† Abkränken , verb. reg. act. et reciproc. durch Gram entkräften. Sich abkränken. Das Herz ist mühsam abgekränket, Opitz. Kommt ihr abgekränkte Herzen, Gryph. Ein höher Wesen stärkt den abgekränkten Geist, Ebend.
Abdampfen , verb. reg. 1. Neutrum, mit dem Hülfsworte seyn, bey den Scheidekünstlern, sich in Dämpfe auflösen und verfliegen, evaporiren. Alle Feuchtigkeiten abdampfen lassen. 2. Activum, abdampfen lassen. Substanzen bis zur Trockenheit abdampfen. Daher die Abdampfung. S. Dampfen.
Abklopfen , verb. reg. act. 1) Durch Klopfen wegbringen. Den Staub von dem Hute abklopfen. Ingleichen, durch Klopfen reinigen. Den Hut abklopfen. 2) Zur Gnüge klopfen oder schlagen. Eyer abklopfen. Und dann auch im Scherze, einen abklopfen, ihn wacker ...
* Abkranken , verb. reg. neutr. mit seyn, welches bey den Dichtern des vorigen Jahrhunderts, und noch jetzt in Oberdeutschland nicht ungewöhnlich ist, durch eine langwierige Krankheit entkräftet werden. Der abgekrankte Leib, Gryph. S. Krank und Kranken.
Abkratzen , verb. reg. act. durch Kratzen herunter bringen. Den Salpeter von den Wänden abkratzen. Ingleichen durch Kratzen leer machen, reinigen. Eine Wand abkratzen.
Abhorchen , verb. reg. act. nach dem Munster des Zeitwortes abhören, durch Horchen erfahren oder lernen. Sie hat uns alle unsere Geheimnisse abgehorcht, Weiße. O wenn die frohen Lieder dir gefielen, die meine Muse oft den Hirten abhorcht! Gesn.
† Abküpfeln , verb. reg. act. welches das Diminutivum des folgenden, und größten Theils nur in Franken üblich ist, wo es so viel als beschneiden bedeutet, und vornehmlich von dem Beschneiden des Weines gebraucht wird.
Abflègeln , verb. reg. act. bey einigen Landwirthen, Früchte von verschiedener Art und Länge, wie z.B. Weitzen und Linsen, welche unter einander gebauet worden, vermittelst des Flegels, d.i. durch Dreschen, von einander absondern.
Abpflügen , verb. reg. act. 1) Mit dem Pfluge absondern. Einem Baume die Wurzeln abpflügen. Den Rand eines Ackers abpflügen. 2) Durch Pflügen entziehen. Einem eine Furche, ein Stück Acker abpflügen, welches man an einigen Orten abzackern nennet.
Abbreiten , verb. reg. act. ein Kunstwort der Kupferhämmer, für breit machen, oder schlagen; besonders von dem gegossenen Kupfer, wenn es unter dem Breithammer zu breiten Scheiben geschlagen wird; auch abpochen. Daher die Abbreitung.
Abpachten , verb. reg. act. pachtweise von jemanden erhalten; im Gegensatze des verpachten. Einem ein Gut, dem Landesherren die Zölle abpachten. Daher der Abpachter, Fämin. die -inn, und die Abpachtung.
Abklauben , verb. reg. act. mit den Fingern nach und nach abnehmen. Den Kalk von der Mauer abklauben. Die verdorrten Blattern abklauben. Ingleichen mit andern Werkzeugen. Das Fleisch von einem Knochen abklauben, und einen Knochen abklauben, mit den Zähnen.
* Abplaggen , (nicht abplacken,) verb reg. act. von dem Niedersächsischen Plagge, Rasen; in Niedersachsen, den Rasen abstechen. Ingleichen die kleinen Erhöhungen in einem abgelassenen Bruche abhauen, um das Bruch zu ebenen.
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