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Verjährung

Verjährung [Meyers-1905]

Verjährung bedeutet im Bürgerlichen Gesetzbuch nur noch Anspruchsverjährung , ... ... in § 196 enthaltenen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über die V. von Verbindlichkeiten des gewöhnlichen Lebens . In zwei Jahren verjähren laut § 196 ...

Lexikoneintrag zu »Verjährung«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 76-78.
Verwaltung

Verwaltung [Pierer-1857]

Verwaltung (Administratio), 1) die wirthschaftliche Fürsorge für ein ... ... eines Andern herbeigeführt werden. In der Regel sind die Rechte u. Verbindlichkeiten des Administrators bei solchen V-en fremder Vermögenstheile nach den Grundsätzen des ...

Lexikoneintrag zu »Verwaltung«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 530-531.
Papiergeld

Papiergeld [Meyers-1905]

Papiergeld (franz. Papier -monnaie , engl. Papermoney ) ... ... Bargeld zur endgültigen Ausgleichung von Leistung und Gegenleistung oder zur Tilgung von Verbindlichkeiten benutzt werden können. Uneinlöslich und mit Zwangskurs ausgestattet ist in der ...

Lexikoneintrag zu »Papiergeld«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 396-397.
Notarĭus

Notarĭus [Pierer-1857]

Notarĭus (lat.), 1 ) ein Geschwindschreiber, da sie mit ... ... zum Gegenstand haben, ingleichen alle Acte , wodurch Rechte übertragen od. Verbindlichkeiten auferlegt werden, öffentliche Versteigerungen , gerichtliche Theilungen , Aufnahme von Inventarien ...

Lexikoneintrag zu »Notarĭus«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 134-135.
Usurpation

Usurpation [Pierer-1857]

... succedirt die wiederhergestellte Staatsgewalt in alle noch nicht realisirte Rechte u. Verbindlichkeiten , welche dem Staat in der Zwischenzeit zugefallen sind, gleich wie die Zwischenregierung in die Rechte u. Verbindlichkeiten des alten Staates einzutreten hatte. Es können daher z.B. Abgabenrückstände ...

Lexikoneintrag zu »Usurpation«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 316-317.
Obligation

Obligation [Pierer-1857]

... aus dem Jus gentium hergeleiteten klagbaren Verbindlichkeiten im Gegensatz zu den altrömischen u. rein civilrechtlichen, theils so ... ... das Geleistete nicht zurückfordern, der Gläubiger kann damit compensiren gegen klagbare eigene Verbindlichkeiten , Bürgschaften , Pfandbestellungen, Zahlungsversprechen für sie sind gültig; ebenso kann ...

Lexikoneintrag zu »Obligation«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 188-189.
Zivilliste

Zivilliste [Meyers-1905]

Zivilliste ( Krondotation ), die Summe , die der Landesherr ... ... Kronkleinodien, verbunden. Die Verwendung der Z. bleibt, insofern sie nicht mit bestimmten Verbindlichkeiten , z. B. mit der Verpflichtung zu Apanagezahlungen, belastet ist, dem Ermessen ...

Lexikoneintrag zu »Zivilliste«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 967-968.
Moratorium

Moratorium [Pierer-1857]

Moratorium ( Anstandsbrief, Indult , Induciae ), die Bewilligung ... ... Zinsen , so wie die Verbindlichkeit , neue, während des Indultes eingegangene Verbindlichkeiten zu befriedigen, nicht auf. Den Bürgen kommt das M. nicht zu ...

Lexikoneintrag zu »Moratorium«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 445.
Gemeinheit

Gemeinheit [Meyers-1905]

... besteht, also die gemeinschaftlichen Rechte und Verbindlichkeiten jedem Einzelnen zu seinem Anteil ( pro rata ) zukommen. Anders ... ... Rechtssubjekt durchaus verschieden von den einzelnen Mitgliedern. Subjekt aller Rechte und Verbindlichkeiten sind hier nicht die einzelnen jeweiligen MItglieder, sondern das Ganze , ...

Lexikoneintrag zu »Gemeinheit«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 535.
Nachkommen

Nachkommen [Adelung-1793]

Nachkommen , verb. irreg. neutr. (S. Kommen,) welches ... ... denselben befolgen, ihn vollziehen. Buchstäblich wird er seiner Ordre nachkommen. Seiner Pflicht, seinen Verbindlichkeiten, seinem Versprechen nachkommen, sie erfüllen, ihnen eine Genüge leisten. Aber, dem ...

Wörterbucheintrag zu »Nachkommen«. Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 377.
Commandite

Commandite [Brockhaus-1837]

Commandite wird gewöhnlich jede von einem Handlungshause und von einem Theile seines Capitals an einem auswärtigen Platze zur Erweiterung oder Beförderung seiner Geschäfte angelegte Zweighandlung ... ... Vermögens und unter der Bedingung beigetreten sind, nur mit demselben für die Verbindlichkeiten des Geschäfts zu haften.

Lexikoneintrag zu »Commandite«. Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 450-451.
Deutschland [4]

Deutschland [4] [Pierer-1857]

Deutschland (Gesch.). I. Älteste Geschichte bis zur ... ... Bundesversammlung erkannte an, daß die dänische Regierung in der Angelegenheit der Herzogthümer ihre Verbindlichkeiten gegen Deutschland nicht erfüllt habe, u. forderte sie auf, denselben nachzukommen ...

Lexikoneintrag zu »Deutschland [4]«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 20-91.
Deutschland [3]

Deutschland [3] [Pierer-1857]

Deutschland , I. (Weltlage). D. liegt in der Mitte ... ... Guldenfuß geprägten ganz gleiche Geltung dergestalt, daß bei allen Zahlungen u. Verbindlichkeiten ein Unterschied zwischen denselben nirgends gemacht werden darf. Für den gegenseitigen Verkehr ...

Lexikoneintrag zu »Deutschland [3]«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 8-20.
Buchhaltung

Buchhaltung [Meyers-1905]

... Auszeichnung sämtlicher Vermögensteile (Aktivposten) sowie aller Verbindlichkeiten (Passivposten). Zieht man die Passiva von der Aktiva ab, so ... ... auf der linken Seite des Kontos aufzählt, auf der rechten dagegen die Verbindlichkeiten , so erhält man die Bilanz dadurch, daß man das ...

Lexikoneintrag zu »Buchhaltung«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 538-542.
Aktienwesen

Aktienwesen [Roell-1912]

Aktienwesen. Inhalt: I. Aktiengesellschaft; II. Aktienbeteiligung des Staates; III ... ... auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt sein, haften aber nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der A. Die Aktien sind unteilbar, können auf Namen oder Inhaber lauten, ...

Lexikoneintrag zu »Aktienwesen«. Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 1. Berlin, Wien 1912, S. 118-124.
Neutralität

Neutralität [Pierer-1857]

Neutralität , der völkerrechtliche Zustand , in welchem sich ein Staat befindet ... ... Cäsar , Lpz. 1790); Samhaber, Abhandlungen über einige Rechte u. Verbindlichkeiten neutraler Nationen in Kriegszeiten, Würzb. 1791; Busch , Über das ...

Lexikoneintrag zu »Neutralität«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 844-847.
Ususfructus

Ususfructus [Pierer-1857]

... Zerstörung od. Abwerthung Ersatz zu leisten. Um wegen aller dieser Verbindlichkeiten eine Sicherung zu haben, ist der Usufructuar endlich auch verpflichtet ... ... Immobilien . Auch kann die Caution freiwillig erlassen werden. Aller Verbindlichkeiten kann sich der Nutznießer sofort dadurch erledigen, daß ...

Lexikoneintrag zu »Ususfructus«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 317-318.
Stipulation

Stipulation [Pierer-1857]

Stipulation (v. lat. Stipulatio ), im System der ... ... Römischem Rechte keine Klagbarkeit hatten, die Klagbarkeit geben, ebenso auch blos natürliche Verbindlichkeiten in civilrechtlich wirksame verwandeln. Zu diesem Zwecke diente namentlich die S. ...

Lexikoneintrag zu »Stipulation«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 839-840.
Pflichtteil

Pflichtteil [Meyers-1905]

Pflichtteil (lat. Portio legitima auch bloß Legitima ) ... ... eine vom Erblasser aufgestellte Wertbestimmung ist nicht maßgebend. Hierbei bleiben Rechte und Verbindlichkeiten , die von einer aufschiebenden Bedingung abhängig sind, außer Ansatz , solche ...

Lexikoneintrag zu »Pflichtteil«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 744-745.
Seehandlung

Seehandlung [Meyers-1905]

Seehandlung ( Seehandlungsgesellschaft , früher eigentlich »Generaldirektion der Seehandlungssozietät«, jetzt » ... ... des Chefs der Generaldirektion und mit Haftpflicht des Staates für ihre Verbindlichkeiten erklärt. Sie vermittelte Anleihen , baute Straßen , konvertierte staatliche und provinzielle ...

Lexikoneintrag zu »Seehandlung«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 253-254.
Artikel 161 - 180

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