Familienpakt ( Familienstatut , Familienvertrag ) nennt man einen Vertrag , durch den die Glieder einer Familie über ihre gemeinsamen Angelegenheiten, über das unbewegliche Familienvermögen und dessen Unveräußerlichkeit, Benutzung und Vererbung, über Vormundschaft ...
Kreisordnung , das preuß. Gesetz vom 13. Dez. 1872, ... ... des Staates neu ordnete. Jeder Kreis bildet einen Kommunalverband zur Selbstverwaltung seiner Angelegenheiten mit den Rechten einer Korporation ; Städte mit mindestens 25.000 Zivilpersonen ...
Das Tribunal war in Rom die öffentliche Gerichtsstelle des Prätors, der in bürgerlichen Angelegenheiten und Proceß-Sachen Recht sprach: (in der neuern Sprache hat man nun daher jeden hohen Gerichtshof, der sich in einem souverainen Lande befindet, und wohin von dem Unterrichter ...
... geistlilicher Räthe, welche eine Behörde über die Angelegenheiten der Kirche bilden. Das römische Consistorium ist aus sämmtlichen Cardinälen unter ... ... welche eine Behörde bilden, die über die Geistlichen Aufsicht führt und alle kirchlichen Angelegenheiten ordnet, so unter Andern auch Ehescheidungen , Dispensationen etc. ...
... Gemeinheit (Universitas) bestellter Bevollmächtigter zu Besorgung ihrer Angelegenheiten. Es muß daher zu Bestellung eines solchen Syndicus die ganze Gemeinheit zusammen ... ... der ganzen Universitas gewählt, oder auch auf immer als Procurator für alle ihre Angelegenheiten und als Vertreter ihrer Rechte bestellt werden, z. B. bei einer ...
... Gegensatz zu den Spezialien oder Spezialsachen, insbes. bei einer Behörde diejenigen Angelegenheiten, die den Dienst im allgemeinen anbetreffen, und worüber Generalakten ergehen, im Gegensatz zu den einzelnen Angelegenheiten, die in den Geschäftskreis der betreffenden Behörden gehören, und die in ...
Araktschéjew , Alexej Andrejewitch, Graf , russ. General ... ... Kriegsminister, Gründer der Militärkolonien , lange Zeit mit der Gesamtleitung der innern russ. Angelegenheiten betraut; von Kaiser Nikolaus verabschiedet, gest. 3. Mai 1834.
Kronsyndikus , Ratgeber der Krone ; in Preußen Titel eines angesehenen ... ... aus besonderm Vertrauen des Monarchen berufen ist, wichtige Rechtsfragen zu begutachten und rechtliche Angelegenheiten des königlichen Hauses zu prüfen und zu erledigen hat. Die Kronsyndici sind ...
Circumscript , umschrieben, abgegränzt, Circumscription , Umschreibung, Abgränzung; Circumscriptionsbullen , päpstliche Erlasse zur Regulirung der kirchlichen Angelegenheiten eines Landes in Folge der Vereinbarung mit der betreffenden Regierung , bald die Stelle von Concordaten vertretend, bald zur Ausführung derselben wirkend.
Familienpakt , Familienstatut , Rechtssatzung zwischen Gliedern einer Familie über familienrechtliche Angelegenheiten (Erbfolgeordnung hinsichtlich der Hausfamiliengüter etc.), bes. beim hohen Adel üblich, in der Regel der Bestätigung der Regierung bedürftig. (S. Hausgesetze .)
Präponderánz (lat.), Übergewicht durch Schwere , geistige oder körperliche Kraft etc. Daher präponderierende Mächte , diejenigen Staaten , die vermöge ihrer Machtstellung in politischen Angelegenheiten den Ausschlag geben.
Depontānus (lat.), 1 ) (röm. Ant.), eigentlich der, ... ... Brücken geht (um in den Centuriencomitien zu stimmen); 2 ) der von öffentlichen Angelegenheiten Entfernte; 3 ) so v.w. sehr alt.
Spiritualĭen ( Spiritualĭa , lat.), geistl. oder geistige Angelegenheiten, Glaubenssachen; bes. die mit einem kirchlichen Amt verbundenen geistl. Machtbefugnisse im Gegensatz zu den Temporalien (s.d.).
Delegationen , legislative Körperschaften zur Ausübung des Gesetzgebungsrechts über die gemeinsamen Angelegenheiten der Österreichisch-Ungarischen Monarchie (s.d.).
Kriegsbudget, der Voranschlag für die Ausgaben u. Einnahmen, die in den verschiedenen Staaten zur Unterhaltung des Heeres u. aller damit in Verbindung stehenden Angelegenheiten erforderlich sind.
Beförderlich , adj. et adv. zur Beförderung einer Sache oder eines Menschen gereichend, im gemeinen Leben. Er ist mir sehr beförderlich, er läßt sich die Beförderung meiner Angelegenheiten sehr angelegen seyn, ist mir nützlich.
Das Rescript , nennt man den Befehl des Landesherrn in Briefform an einen Richter abgefaßt, welcher auf einzelne Bittschriften, oder auf Anfragen, oder auf Berichte der Richter und Unterbeamten in einzelnen Angelegenheiten oder Parteisachen erlassen wird.
Domestīken (franz.), Dienstboten ; domestikāl , auf die heimischen Angelegenheiten bezüglich.
Gnadensachen sind Angelegenheiten, in denen das Begnadigungsrecht des Staatsoberhauptes in Anspruch genommen wird (s. Begnadigung ).
... für eine Person , welche ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst gehörig wahrzunehmen wegen persönlicher Eigenschaften nicht im Stande ist, ... ... sind schon gemeinrechtlich: die Bekleidung eines obrigkeitlichen Amtes, die Verwaltung der Angelegenheiten des Regenten od. Fiscus , Abwesenheit im Dienste des ...
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