accensus [1]

[53] 1. accēnsus, ī, m. (accenseo), I) u. zwar gew. Plur. accēnsi, ōrum, m., urspr. die der fünften Bürgerklasse Beigezählten (aber durch einen höhern Zensus von den proletarii geschieden), die in fünfzehn Vexillen als ein Reservebataillon der Legion folgten und im Kampfe in den hintersten Reihen der dritten Schlachtlinie (der Triarier) standen, bestimmt, die gelichteten Reihen der Legion zu ergänzen, die Überzähligen, Liv. 1, 43, 7: weil nur gekleidet, aber nicht bewaffnet (die Waffen entnahmen sie erst im Kampfe den Gefallenen), gewöhnlich accensi velati genannt, Ersatzleute, Reservemannschaft, Cic. de rep. 2, 40. – Aus ihnen wurden den Militärbehörden, wenigstens später, Ordonnanzen beigegeben (weil der eigentliche Soldat Nebendienste nicht annehmen durfte), s. Non. 520, 6. Veget. mil. 2, 19. – II) der Unterbeamte, Gerichtsbote, Amtsdiener einer öffentlichen Behörde (der Dezemvirn, des Konsuls, Prätors usw.) in Rom und in den Provinzen, Cic. u.a.

Quelle:
Karl Ernst Georges: Ausführliches lateinisch-deutsches Handwörterbuch. Hannover 81913 (Nachdruck Darmstadt 1998), Band 1, Sp. 53.
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