Der Leipziger Hochverratsprozeß

[203] Bei der Eröffnungsfeier des ersten deutschen Reichstags am 23. März 1871 im sogenannten Weißen Saale des königlichen Schlosses zu Berlin trat Fürst Bismarck an den Abgeordneten v. Schwarze heran mit den Worten: »Nun, Herr Generalstaatsanwalt, was wird denn aus dem Prozeß Bebel und Genossen?« Der Angeredete zuckte die Achseln und erwiderte: »Gar nichts wird!« Worauf Bismarck unwillig antwortete: »Dann hätte man die Leute auch nicht einstecken sollen; jetzt fällt das Odium des Prozesses auf uns.« Wenige Augenblicke nach jenem Vorgang wandte sich der sächsische Finanzminister v. Friesen, der die Unterhaltung zwischen Bismarck und Schwarze angehört hatte, an den Abgeordneten Professor Birnbaum, Vertreter für Leipzig-Land, mit den Worten: »Da hat unser Schwarze eine große Dummheit gemacht!«

Herr v. Schwarze hatte aber keine Dummheit gemacht, er hatte nur gesagt, was er als Jurist nach genauer Kenntnis des Inhaltes der Akten sagen mußte. Schwarze hielt ebenso wie unser Untersuchungsrichter eine Verurteilung für unmöglich, und Bismarck hatte ganz vergessen, daß unsere Verhaftung am 17. Dezember 1870 nicht erfolgt war, weil man irgend welche Beweise für unsere angebliche Vorbereitung zum Hochverrat hatte, sondern weil man die Tatsache der Beschlagnahme unserer Briefe bei dem Braunschweiger Ausschuß benutzen wollte, uns hinter Schloß und Riegel zu bringen. Uns war sogar mitgeteilt worden, daß Bismarck selbst vom Hauptquartier aus die Anregung zu unserer Verhaftung gegeben habe.

Die Früjahrssession des Leipziger Schwurgerichtes war für unsere Aburteilung bestimmt worden. Der Prozeß sollte Montag den 11. März seinen Anfang nehmen. Die Aufregung in Leipzig war groß. Seitens der Behörden rechnete man mit Unruhen. Das veranlaßte uns, an der Spitze des »Volksstaat« vom 6. und 9. März folgende Aufforderung zu veröffentlichen:


»An unsere Parteigenossen!


Wie Ihr wißt, beginnen Montag den 11. März die Schwurgerichtsverhandlungen in dem Hochverratsprozeß gegen uns. Viele von Euch werden denselben beiwohnen wollen. Dies veranlaßt uns, die dringende Aufforderung an Euch zu richten, weder durch Zeichen des Beifalls noch des Mißfallens die Verhandlungen zu unterbrechen. Geschehe was da wolle, verhaltet Euch ruhig. Mag unsere Gegnerschaft durch bübische Hetzartikel oder durch bezahlte Agents provocateurs Euch zu reizen suchen, macht diese perfiden Machinationen zuschanden. Die Abrechnung wird nicht ausbleiben.


Leipzig, den 3. März 1872.

Bebel, Liebknecht, Hepner.«[204]

Diese Mahnung war nicht überflüssig. In der Furcht, es werde unsere Verurteilung mißlingen, hielten es die Brockhaussche »Deutsche Allgemeine Zeitung«, das »Leipziger Tageblatt« und die von Dr. Hans Blum redigierten »Grenzboten« für ihre vornehmste Aufgabe, durch Hetzartikel, die man den Geschworenen zustellte, diese gegen uns einzunehmen. Ebenso wurde in den verschiedensten Formen persönlich auf diese eingewirkt.

Es kann nicht meine Aufgabe sein, den Verlauf des Prozesses, der vierzehn Verhandlungstage in Anspruch nahm, in seinen Einzelheiten darzulegen. Das Anklagematerial bildete unsere gesamte agitatorische Tätigkeit in Vereinen, Versammlungen, Artikeln und Broschüren nebst einer Anzahl Briefe, die bei dem Braunschweiger Ausschuß gefunden worden waren. Außerdem wurde aber auch fast die ganze bis dahin in deutscher Sprache erschienene sozialistische Broschürenliteratur als belastend herangezogen, auch wenn wir an deren Verfasserschaft und Verbreitung gar nicht beteiligt waren, wie zum Beispiel bei dem Kommunistischen Manifest. Auch eine Broschüre des bürgerlichen Republikaners Karl Heinzen, betitelt: »Ein europäischer Soldat an seine Kameraden«, mußte als Belastungsmaterial dienen, obgleich bis zur Prozeßverhandlung keiner von uns von der Existenz der Broschüre etwas wußte. Dieselbe war im Archiv des Parteiausschusses in einem Exemplar gefunden worden. Das Belastungsmaterial ließ also an Quantität nichts zu wünschen übrig, um so schlimmer stand es mit der Qualität, wie wir das wiederholt während der Verhandlungen hervorhoben.

Unsere Reichstagsreden konnten auf Grund der Verfassung nicht unter Anklage gestellt werden, es sorgte aber die Leipziger liberale Presse dafür, daß die schärfsten Stellen aus denselben den Geschworenen bekanntwurden.

Als Belastungszeugen hatte die Staatsanwaltschaft eine Anzahl Herren aus Plauen im Vogtland geladen, die in den beiden Versammlungen anwesend gewesen waren, die ich Frühjahr 1870 dort gegen Dr. Max Hirsch abgehalten hatte. Der Inhalt jener Reden, die damals wegen Inkrafttreten des deutschen Strafgesetzbuchs nicht mehr verfolgt werden konnten, und ebenso die Liebknechtsche Rede »Über die politische Stellung der Sozialdemokratie«, wegen deren er 1869 in Berlin in contumaciam zu mehreren Monaten Gefängnis verurteilt worden war, wurden jetzt ebenfalls als Material für den Hochverratsprozeß verwendet. Die Belastungszeugen waren der Obergendarm aus Plauen, der meine Versammlungen überwacht hatte, ferner der Vorsitzende einer derselben, Rechtsanwalt Kirbach, ein Redakteur,[205] ein Oberlehrer und der Einberufer der Versammlungen. Als Entlastungszeugen hatten wir Bracke und Spier laden lassen, die alsdann dem Prozeß bis zu seinem Schlußakt beiwohnten.

Präsident des Schwurgerichts war ein Herr v. Mücke, Bezirksgerichtsdirektor in Bautzen. Herr v. Mücke war im Gegensatz zu seinem Namen ein herkulisch gebauter Mann, der Hände wie ein Fleischer und eine so niedere Stirn besaß, daß man sich erstaunt fragte, wo in jenem Kopf das Gehirn sitze. Offenbar hatte der Justizminister Abeken sich als Präsident des Schwurgerichts den beschränktesten Kopf ausgesucht, den es unter den Gerichtsdirektoren in Sachsen gab. Will man in einem politischen Prozeß um jeden Preis eine Verurteilung herbeiführen, so empfiehlt sich, als Leiter eines solchen entweder einen gewissenlosen Streber – ein solcher scheint zu jener Zeit in Sachsen nicht vorhanden gewesen zu sein – oder einen beschränkten Kopf auszuwählen, der sich leicht beeinflussen läßt. Herr v. Mücke war seiner Aufgabe in keiner Weise gewachsen, weder beherrschte er das sehr umfängliche Aktenmaterial, noch besaß er das Maß von Unparteilichkeit und Ruhe, das erste Voraussetzung für den Leiter einer solchen Verhandlung ist. Auch war ihm bis dahin offenbar der Sozialismus ein mit sieben Siegeln verschlossenes Buch. Es stimmte oft sehr heiter und blamierte ihn gründlich, wenn er über unsere Ausführungen ganz aufgeregt wurde, Sinn und Tragweite derselben nicht verstehen konnte und dann in die Rolle fiel, uns widerlegen zu wollen, wozu er ganz und gar unfähig war und auch kein Recht hatte. Man konnte ihn naiv bis zur Bewußtlosigkeit nennen.

Unsere Verteidigung hatten die Rechtsanwälte Otto und Bernhard Freytag übernommen, die bei ihnen in den besten Händen lag. Beide machten durch ihre Kreuz- und Querfragen dem Präsidenten, der diese Fragen oft nicht verstand oder ihre Tragweite nicht übersah, das Leben sauer.

Unter den Geschworenen waren sechs Kaufleute, davon drei aus Leipzig, ein Rittergutsbesitzer, ein Oberförster und einige Gutsbesitzer. Die Verhandlungen waren für Leipzig eine Sensation. Tag für Tag war der geräumige Verhandlungssaal überfüllt mit Zuhörern aus allen Ständen. Mehrere Male waren auch der Justizminister und der Generalstaatsanwalt anwesend. Und da alle größeren Blätter Deutschlands ausführliche Berichte brachten und ihre Leser jetzt zum erstenmal zu hören bekamen, was der Sozialismus sei und was die Sozialisten erstrebten – soweit dies bei Zeitungsberichten möglich ist –, wirkten die Verhandlungen eminent agitatorisch. Dafür sorgten natürlich auch wir durch unsere Haltung, namentlich[206] Liebknecht, der der eigentliche Führer des Prozesses wurde. An allerlei kleinen dramatischen Szenen fehlte es auch nicht. So wenn der Präsident durch ungeschickte Fragen und Bemerkungen von Liebknecht gehörig auf den Sand gesetzt wurde, oder ich bei der Frage, was ich zu dem Kommunistischen Manifest zu sagen habe, antwortete, ich sei damals, als dasselbe erschienen sei, kaum acht Jahre alt gewesen, oder Hepner wiederholt antworten mußte, er sei überhaupt noch nicht geboren gewesen, als dieses oder jenes Aktenstück erschien.

Die Beeinflussung der Geschworenen wurde Tag für Tag von unseren Gegnern dadurch versucht, daß sie dieselben in der Restauration aufsuchten, in der die meisten von ihnen allabendlich zusammenkamen. Alsdann wurden die Vorgänge des Tages besprochen und entsprechend auszunutzen versucht. So äußerte zum Beispiel eines Abends ein Appellationsgerichtsrat Müller: »Denken Sie sich, meine Herren, mir träumte verflossene Nacht, Bebel sei freigesprochen worden, da habe ich mich aber geärgert.« Er schien anzunehmen, man wolle nur Liebknecht verurteilen. Für die Qualität einzelner Geschworener war auch folgender Vorgang bezeichnend: Eines Tages trifft einer unserer Rechtsanwälte einen der Geschworenen auf der Straße und fragt ihn, ob er sich wohl ein klares Bild von dem Inhalt der vorgetragenen Aktenstücke machen könne. Worauf dieser entwortete: »Herr Advokat, offen gesagt, wenn ich nicht zeitweilig eine Prise nähm', schlief' ich ein.« Nun wurden wir schließlich mit acht gegen vier Stimmen verurteilt, mehr als sieben Stimmen verlangte das Gesetz für einen Schuldigspruch, und es war die Stimme dieses Herrn, die das Schuldig bewirkte.

Am dreizehnten Verhandlungstag begannen unter enormem Zudrang des Publikums die Plädoyers, nachdem die Fragen für die Geschworenen formuliert worden waren. Der öffentliche Ankläger schloß seine Rede mit den Worten: »Wenn Sie die beiden Angeklagten nicht verurteilen – von Hepner sprach er nicht, er gab ihn preis –, dann sanktionieren Sie für immer den Hochverrat!«

Zunächst antwortete Rechtsanwalt Otto Freytag, der damit begann, zu erklären, er habe trotz einer dreiviertelstündigen Pause, die zwischen der Anklagerede des Staatsanwaltes und seiner Rede lag, sich noch immer nicht von dem Erstaunen erholt, das bei ihm die Begründung der Anklage hervorgerufen habe. Nach einer mehrstündigen vorzüglichen Rede, in der er die Anklage gründlich zerzauste, beantragte er unsere Freisprechung. Am nächsten Morgen nahm Rechtsanwalt Bernhard Freytag das Wort. Auch[207] er blieb an oratorischer und juristischer Gewandtheit nicht hinter seinem Bruder zurück. Nach zirka drei Stunden schloß er mit den Worten an die Geschworenen: »Bejahen Sie die Fragen, so schaffen und sanktionieren Sie in Sachsen einen rechtlosen Zustand.« Wegen dieser Worte kam es zwischen ihm und dem Präsidenten zu einer heftigen Auseinandersetzung. Der Präsident hatte diese Worte gerügt.

Nach dem Schlußwort des Staatsanwaltes nahm noch einmal Otto Freytag das Wort, dagegen erklärte sein Bruder, daß, nachdem der Staatsanwalt auf seine Frage: »Worin ›das bestimmte Unternehmen‹ bestehe, dessen er uns anklage«, nicht geantwortet habe, er bei der eigentümlichen Disziplin, die in diesem Saale herrsche, auf weitere Auseinandersetzungen verzichte. Eine Erklärung, der wir uns anschlossen. So ging die Verhandlung einen Tag früher zu Ende, als erwartet worden war. Bei der »Rechtsbelehrung« der Geschworenen durch den Präsidenten kam es abermals zwischen diesem und unseren Verteidigern zu lebhaften Auseinandersetzungen; sie wollten die »Rechtsbelehrung« desselben, weil von falschen Voraussetzungen ausgehend, nicht gelten lassen. Beide meldeten schon im voraus die Nichtigkeitsbeschwerde an.

Nach mehr als zweieinhalbstündiger Beratung verkündeten die Geschworenen, daß sie Liebknecht und mich der Vorbereitung zum Hochverrat schuldig befunden, Hepner freigesprochen hätten. Der Staatsanwalt beantragte hierauf gegen uns eine Höchststrafe von zwei Jahren Festung, weil die Vorbereitungshandlungen noch entfernte gewesen seien, gegen Hepner beantragte er Freisprechung. Der Gerichtshof erkannte demgemäß gegen Liebknecht und mich unter Anrechnung von zwei Monaten Untersuchungshaft.

Unsere Parteigenossen waren über das Urteil höchst aufgebracht. Mich packte der Galgenhumor: »Wißt ihr was«, äußerte ich zu den Verteidigern und Mitangeklagten nach Schluß der Verhandlung, »wir gehen heute abend dem Urteil zum Trotz in Auerbachs Keller (berühmt geworden durch die Kellerszene in Goethes Faust) und trinken eine Flasche Wein.« »Das tun wir«, erklärte Otto Freytag, »und wir (er und sein Bruder) bezahlen die Zeche.«

Unsere Frauen, die uns mit lautem Weinen empfingen, waren freilich von diesem Vorschlag sehr wenig erbaut. Es sei eine Frivolität, dergleichen zu tun, wir seien schreckliche Männer. Aber sie waren tapfer und gingen schließlich mit. Auch Bracke mit seiner jungen, liebenswürdigen Frau, die ihn nach Leipzig begleitet hatte, und Spier waren bei der Partie. Meine[208] Frau war noch vor der Verurteilung durch unseren Hausarzt in etwas eigentümlicher Weise getröstet worden. »Frau Bebel«, hatte er zu ihr gesagt, »wird Ihr Mann zu einem Jahre Festung verurteilt, so seien Sie froh, er braucht sehr dringend Ruhe.«

Am 27. März, dem Tage, an dem wir die Entscheidungsgründe des Gerichtshofs erhalten hatten, erließen Liebknecht und ich im »Volksstaat« eine kurze Ansprache »An die Parteigenossen«, in der wir sie aufforderten, tapfer zur Sache zu stehen und namentlich für die Verbreitung des »Volksstaat« zu sorgen, der jetzt 5500 Abonnenten hatte. An demselben Tage veröffentlichten wir eine zweite Erklärung im »Volksstaat« »Zu unserer Verurteilung«, in der es hieß:


»Der Wahrspruch der Herren Geschworenen ist nicht wahr. Was wir gewollt und getan, haben wir ohne Hehl bekannt; ein hochverräterisches Unternehmen im Sinne des Strafgesetzbuches haben wir nicht vorbereitet. Wenn wir schuldig sind, ist jede Partei schuldig, die nicht gerade am Ruder ist. Indem man uns verurteilt, ächtet man die freie Meinungsäußerung.

Durch Ihren Wahrspruch, meine Herren Geschworenen, haben Sie im Namen der besitzenden Klasse die Gewalttat von Lötzen sanktioniert und der Reaktion einen Freibrief in blanco ausgestellt. Uns persönlich ist das Resultat gleichgültig. Dieser Prozeß hat so unendlich viel für die Verbreitung unserer Prinzipien gewirkt, daß wir gern die paar Jahre Gefängnis hinnehmen, die – falls Rechtskraft eintritt – über uns verhängt werden können. Die Sozialdemokratie steht über dem Bereich eines Schwurgerichtes. Unsere Partei wird leben, wachsen und siegen. Wohl aber haben Sie, meine Herren Geschworenen, durch Ihr Verdikt das Todesurteil gefällt über das Institut der heutigen Schwurgerichte, die, ausschließlich aus der besitzenden Klasse gebildet, nichts sind als Mittel der Klassenherrschaft und Klassenunterdrückung.«


Die ganze demokratische und linksliberale Presse, die damals noch Bedeutung hatte, stand auf unserer Seite, mit Ausnahme der »Berliner Volkszeitung«. Diese folgerte: Das Schwurgericht ist Volkesstimme, Volkesstimme ist Gottesstimme, ergo ... Auch der frühere Appellationsgerichtspräsident Temme, einer der aufrechtesten Männer, die der preußische Richterstand je gehabt hat, der aber der Reaktion im Anfang der fünfziger Jahre zum Opfer gefallen war, veröffentlichte in einem Wiener Blatte einen scharfen Artikel wegen unserer Verurteilung. Ich hatte das Glück, Temme noch kurz vor seinem Ableben 1882 in Zürich kennenzulernen, wohin er sich zurückgezogen hatte; er war eine äußerst sympathische Persönlichkeit.

Herr v. Mücke und der Staatsanwalt Hoffmann wurden für ihre staatsretterische Tätigkeit durch Orden belohnt. Der Generalstaatsanwalt[209] v. Schwarze, der bei der Anklage Geburtshelferdienste geleistet hatte, war schon zuvor belohnt worden. Als Antwort auf das Urteil erklärte Johann Jacoby am 2. April seinen Beitritt zur Sozialdemokratischen Arbeiterpartei. Dem Vorgehen desselben schloß sich der Berliner Demokratische Verein – nicht zu verwechseln mit dem Demokratischen Arbeiterverein – insofern an, als er mit großer Mehrheit dem Eisenacher Programm zustimmte.

Unsere Parteigenossen legten in der Parteipresse und in zahlreichen Volksversammlungen schärfsten Protest gegen das Urteil ein, was freilich zur Folge hatte, daß eine ganze Anzahl derselben gerichtlich verurteilt wurde.

Kurz nach Schluß des Prozesses befiel mich eine sehr schmerzhafte Brustfellentzündung, die mich mehrere Wochen ans Bett fesselte. Auch hatten Agitation, parlamentarische Tätigkeit, Untersuchungshaft und Prozeß, wozu noch angestrengte Tätigkeit in meinem Geschäft kam, das meine Kräfte ebenfalls in hohem Grade in Anspruch nahm und mich zu Erweiterungen meines kleinen Betriebs nötigte, meine Nerven zerrüttet. Ich litt neben heftigen Schmerzen an großer Schlaflosigkeit. In den Nächten, in denen ich mich schlaflos im Bette wälzte, dachte ich öfter an Bismarck, der damals insofern mein Leidensgefährte war, als er nach den Berichten der Zeitungen ebenfalls an Schlaflosigkeit und neuralgischen Schmerzen litt. Geteilter Schmerz ist halber Schmerz.

Quelle:
Bebel, August: Aus meinem Leben. Band 2. Berlin 1946, S. 203-210.
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