Krankheit, Unfall, Tod und Trauer.

[43] Im Leben der Familie wechseln Freud und Leid miteinander ab. Auf die Tage der Fröhlichkeit folgen Tage der Trauer. Ein Familienmitglied kann von einer Krank heit befallen werden.

Da ist es denn unsere Pflicht, wenn der Erkrankte zu unseren Freunden oder Bekannten zählt, daß wir uns regelmäßig nach seinem Befinden erkundigen. Ihn aber mit Besuchen zu belästigen, ist nicht gestattet; erst wenn der Kranke wieder hergestellt ist, dürfen wir ihm unsere Teilnahme auch persönlich ausdrücken, müssen es aber vermeiden, dutch zu langes Verbleiben den Genesenden aufzuregen. Das geschieht besonders dutch den Hinweis auf sein leidendes Aussehen; über die Krankheit und ihre Folgen spreche man deshalb nur flüchtig, gebe vielmehr seiner Freude Ausdruck den Genesenden außerhalb aller Gefahr wieder zu sehen, und spreche ihm Mut, Hoffnung und Vertrauen zu.[43]

Damen werden es sich nicht nehmen lassen, ihre teilnehmende Fürsorge durch Überbringung von Erfrischungen (Obst, Eingemachtes und dergleichen) Ausdruck zu verleihen; auch ein Blumenstrauß macht dem Genesenden stets Freude.

Ist eine befreundete Familie von ansteckenden Krankheiten (Tuphus, Pocken, Cholera, Diphtheritis und anderem) heimgesucht, so ist es wohl unsere Pflicht, uns auch in solchem Falle nach dem Befinden der Erkrankten zu erkundigen. Indessen erfordert es die Rücksicht, daß die betroffene Familie in solchem Falle keinen Besuch in das Krankenzimmer hineinläßt, auch nicht zu dem Genesenden, denn die Gefahr der Ansteckung ist groß und am größten erfahrungsgemäß im persönlichen Verkehr mit Genesenden. Unterlassene Besuche wird also in solchem Falle niemand übel deuten.

Es gibt aber noch andere Unglücksfälle, von denen eine Familie betroffen werden kann, als Krankheiten. Es kann ein Selbstmord vorkommen, ein Bankerott ausbrechen, oder irgend ein Familienmitglied hat die Flucht ergriffen, um einer Bestrafung zu entgehen usw. In solchem Falle bedarf es doppelter Überlegung, ob der beabsichtigte Besuch angebracht ist. Besser ist es, wenn die Unterlassung des Besuches als Teilnahmlosigkeit ausgelegt werden kann, als für Zudringlichkeit und Neugier. Jedenfalls schickt es sich nur für die nächsten Verwandten, einer so heimgesuchten Familie persönliche Besuche abzustatten und zu versuchen, Trost zu spenden, wobei aber auch noch zu berücksichtigen bleibt, ob es nicht das geratenste sei, die Betroffenen in ihrem Schmerz allein zu lassen, sie nicht durch unser Erscheinen immer wieder an die Begebenheit zu erinnern und der alles heilenden Zeit die Beschwichtigung zu überlassen.

Ist aber das Unvermeidliche geschehen, und hat der Tod ein Mitglied der Familie als Opfer gefordert, so ist es nötig, dem weiteren Bekanntenkreise hiervon Mitteilung zu machen, sei es in Form einer Anzeige in den gelesensten Tagesblättern oder mittelst gedruckter Briefe, ähnlich denen, die aus Anlaß eines freudigen Familienereignisses Verwendung finden. Diese Anzeigen müssen ebenfalls kurz und einfach abgefaßt sein und alles überflüssige vermeiden. In größeren Städten fügt man am Schluß noch besonders[44] die Stunde der Beerdigung und den Ort, von wo aus diese stattfindet, hinzu.

Zu einer Beerdigung kann man erscheinen, auch wenn man nicht besonders dazu eingeladen ist; letztere Unterlassung darf man, wenn sie stattgefunden hat, niemals übel deuten, denn die vom Verlust Betroffenen können leicht in der Aufregung einen Namen vergessen.

Die Anzeigen, die man versendet, werden auf schwarzberändertem Papier, sogenanntem Trauerpapier, gedruckt. Beim Versenden solcher Trauernachrichten muß man aber vorsichtig sein und sehr bedenken, ob der plötzliche Schrecken, den jeder unwillkürlich beim Anblick eines schon äußerlich so gekennzeichneten Briefes empfindet, beim Empfänger nicht etwa unheilvolle oder doch wenigstens üble Folgen verursachen könnte.

Es ist eine Pflicht der Höflichkeit, daß jede erhaltene Traueranzeige beantwortet werde. Hat der Verstorbene im Leben uns ferner gestanden, genügt dazu eine Karte; bei Näherstehenden ist Zusendung eines Totenkranzes und ein späterer Beileidsbesuch geboten. Vor dessen Abstattung hat man aber bereits brieflich sein Beileid auszudrücken; die Abfassung eines solchen muß kurz und bündig, aber herzlich sein. Mit wenigen Worten sind die guten Eigenschaften des Verblichenen hervorzuheben, daran schließen sich Worte der Trauer und Teilnahme. Alle überflüssigen Floskeln und nichtssagenden Redensarten vermeide man. Dem Bildungsgrade eines jeden muß es überlassen bleiben, hier die passendsten Worte zu finden; für alle Fälle sei aber auf dem im gleichen Verlage erschienenen, unten bezeichneten ›Briefsteller‹ verwiesen, in dem auch für Trauerbriefe die nötigen Anhaltspunkte gegeben sind.1

Stirbt jemand, mit dem wir im Leben auf gespanntem Fuße gestanden, so haben wir auch bei seinem Begräbnis zu erscheinen, um dadurch anzudeuten, daß der Tod allen Groll verwischt habe, und daß dieser nicht über das Grab hinaus dauern soll.[45]

Die äußere Erscheinung betreffend, braucht wohl nicht erst besonders gesagt zu werden, daß wir bei einer Beerdigung in dunkler Kleidung, möglichst schwarz, zu erscheinen haben. Ist der Verstorbene uns im Leben verwandt gewesen, so tragen Herren um Arm und Hut eine Trauerbinde aus schwarzem Krepp.

Beim Eintritt in das Trauerzimmer reiche man den Hauptpersonen unter den Leidtragenden die Hand und drücke mit wenigen Worten sein Beileid aus. Ist die betreffende Person aber allzusehr vom Schmerz ergriffen, so begnüge man sich mit einem stummen Händedruck; jedes überflüssige Wort, jeder versuchte Trost würde in solchem Falle die Wunde aufs neue bluten machen.

Befinden sich unter den Leidtragenden sogenannte ›lachende Erben‹, so sei man mit seinen Beileidsbezeigungen besonders vorsichtig, ja geradezu zurückhaltend, wenn man nicht dem Verdacht, ein Heuchler zu sein, sich aussetzen will.

Im Trauerhause ist jedes laute Gespräch, jede ungestüme Bewegung übel angebracht; weder die Verdienste des Verstorbenen, noch die Geschichte seiner Krankheit oder die Empfindungen der Hinterbliebenen haben daselbst den Gesprächsstoff abzugeben. Durch kluges Schweigen ehrt man den Schmerz viel mehr, als durch laut ertönendes Mitgefühl. Ebenso sollen die Teilnehmer beim Leichenzuge eine ernste Würde zur Schau tragen und jede lebhafte Unterhaltung vermeiden.

Obwohl in den Städten die sogenannten Leichenmahle nicht mehr üblich sind, ist es doch gut, wenn im Trauerhause in einem Nebenzimmer ein gutes Glas Wein bereit steht, denn gerade bei Leichenfeierlichkeiten wird der eine oder der andere leicht von einem Unwohlsein befallen.

Die Veranstaltung der Begräbnisse ist wohl in allen Orten voneinander abweichend; ob man zum Friedhofe fährt oder zu Fuß hinter dem Sarge einherschreitet, ob dieser auf dem Leichenwagen gefahren oder von Männern getragen wird, ist von der örtlichen Sitte abhängig. Überall wird nur darin Übereinstimmung herrschen, daß die nächsten Angehörigen und der Geistliche unmittelbar hinter dem Sarge sich befinden und die übrigen Trauergäste sich nach Belieben dem Zuge anschließen. Vielfach findet die eigentliche[46] Begräbnisfeier nicht im Trauerhause, sondern in der Friedhofskapelle oder Feuerbestattungshalle statt; auch für diese Örtlichkeiten regelt sich das Verhalten der Teilnehmer je nach den Ortssitten. Zu beachten sind natürlich die allgemeinen Maßregeln, die wir auf Seite 111 über das Benehmen in der Kirche gegeben haben.

Auch in einem anderen Punkte ist die Sitte verschieden; in gewissen Gegenden folgen weder die Witwe noch überhaupt weibliche Familienmitglieder dem Sarge auf den Kirchhof, sobald die Trauerfeierlichkeit im Hause, nicht in der Leichenhalle, stattfindet.

Über das Verhalten der Witwe sei nur kurz gesagt, daß in Deutschland die tiefe Trauer sechs Monate, die Halbtrauer weitere sechs Monate währt. Da dies aber Herzenssache ist, sei über näheres Verhalten, Tracht und dergleichen hier nichts weiter erwähnt.

Nur bezüglich der äußeren Form sei gesagt, daß im amtlichen Verkehr die Witwe eines Beamten den Titel ihres verstorbenen Mannes behält, also zum Beispiel: ›Verwitwete Frau Bürgermeister usw.‹ Im Privatverkehr dagegen heißt es einfach: ›Frau X. Y. Z.‹

Witwen dürfen sich frühestens zehn Monate nach dem Ableben ihres ersten Gatten wieder verheiraten. Ausnahmen sind von amtlicher Erlaubnis abhängig.2

Der Witwer hat in Bezug auf den Zeitpunkt seiner Wiederverheiratung lediglich auf Zartgefühl und Herkommen Rücksicht zu nehmen. Gesetzliche Hinderungsgründe bestehen für ihn nicht.

Im allgemeinen dauert die Frist der Trauer mindestens sechs Monate.

Die Trauer um die Eltern dauert ein volles Jahr, und werden sechs Monate für die große, drei Monate für die gewöhnlicheeund drei Monate für die Halbtrauer gerechnet. Um Großeltern trauert man sechs Monate, ebenso um Geschwister; dagegen um Onkel oder Tante nur drei Monate.

Über die Trauer, die Eltern um ein verstorbenes Kind anlegen, wollen wir schweigen; diese sitzt tief im Herzen und währt das ganze Leben hindurch.[47]

Über die Kleidung, die während einer Trauer anzulegen ist, sind nicht viel Worte zu verlieren. Jedenfalls hat sie dunkel zu sein, auch darf während der Trauerzeit kein Leidtragender sich an Bällen, Konzerten, Landpartien und dergleichen Vergnügungen beteiligen. Herzlosigkeit und Mangel an Gemüt wären die geringsten Vorwürfe, die sie verdienten.

Eine heikle Angelegenheit sind die Trauerbesuche, die man, je nach dem Grade der Bekanntschaft, innerhalb der ersten vier Wochen abzustatten hat. Derlei Besuche sind in Wahrheit eine Last für beide Teile und doch sind sie unvermeidlich. Deshalb meide der Besuchende allzulangen Aufenthalt, und wenn auch die Veranlassung des Besuchs, also der Verstorbene, das Gesprächsthema ist und sein muß, so hüte man sich doch, allzusehr in die Einzelheiten einzugehen. Fühlt aber der Trauernde sich allzu erschöpft und angegriffen, so lasse er den Besuch höflich und mit dem Ausdruck des Dankes abweisen. Freilich bleibt für die Besucher in solchem Falle die Notwendigkeit, beim ersten Zusammentreffen mit den Trauernden wieder auf den Verlust im Gespräch zurückkommen zu müssen. Trauerbesuche werden bei Näherstehenden innerhalb eines Vierteljahrs, bei Entfernteren nach Ablauf der tiefen Trauer erwidert.

Neigt sich die Trauerzeit zu Ende und bringen unvermutete Ereignisse ein fröhliches Familienfest, so können die Trauernden daran teilnehmen und auch für den Festtag die Trauer aussetzen, das heißt in heller Festkleidung erscheinen. Immerhin werden sie aber selbst an diesem Tage eine würdige Zurückhaltung zur Schau tragen und sich nicht mit vollen Zügen der Freude und Lustigkeit hingeben. Denn die Zeit der Trauer ist eine Zeit der Einkehr in uns selbst, in der wir so recht an das Ende alles Irdischen erinnert werden.


Ein treu Gedenken, lieb Erinnern,

Das ist die herrlichste der Gaben,

Die wir von Gott empfangen haben –

Das ist der goldne Zauberring,

Der auferstehen macht im Innern,

Was uns nach außen unterging.


Fußnoten

1 Brunner, H., Neuester Universalbriefsteller. Eine gründliche Anweisung zur Abfassung aller in gewöhnlichen Verhältnissen vorkommenden Briefe. Mk. 56.40.


2 Näheres im Bürgerlichen Gesetzbuch.


Quelle:
Berger, Otto: Der gute Ton. Reutlingen [1895].
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