Von dem Ehrgefühl und den Duellen.

[186] Es wäre in der That sehr schwer, eine vollkommen richtige Definition von dem Ehrgefühle zu geben, und zwar um so schwerer, da man in der Welt gar oft die Bemerkung machen kann, daß Menschen, welche am Wenigsten Ehre besitzen, am Kitzlichsten im Puncte des Ehrgefühles sind, oder wenigstens zu sein scheinen. Vielleicht[186] kömmt das daher, weil man um so ängstlicher bemüht ist, das zu bewahren, was man besitzt, je ärmer man darin ist.

Man hat viele Bände über und namentlich gegen das Duell geschrieben, und wenn diese aus dem Mittelalter auf uns überkommene Sitte auch einzelne Vertheidiger gefunden hat, so ist doch die bei Weitem größte Mehrzahl aller Schriftsteller, die diesen Gegenstand behandelten, darin übereinstimmend, das Duell als eine wunde Stelle unserer gesellschaftlichen Zustände zu betrachten, als einen Gebrauch, der ebenso der Civilisation wie der Vernunft widerspricht: der Civilisation, weil wir Gesetze haben, Beleidigungen zurückzuweisen, zu bestrafen oder zu rächen; der Vernunft, weil das Duell unmittelbar von den Proben oder Prüfungen abstammt, welche man in den Zeiten der rohesten Barbarei Gottesgerichte oder Gottesurtheile nannte.

Das Duell ist eine Geburt der Unwissenheit, des Aberglaubens und des Feudalismus. Wir rühmen uns, in einem Zeitalter der Aufklärung zu leben; wir haben Unwissenheit, Aberglauben und Feudalismus ausgerottet, – und dennoch behalten wir das Duell bei. – Das Duell, welches im Grunde genommen nichts Anderes ist, als ein mit Vorbedacht verübter Mord oder doch wenigstens Mordanfall! Das Duell, bei dessen Entscheidung es auf die Gerechtigkeit der Sache nicht ankommt, sondern bei welchem der Stärkere oder Gewandtere stets Recht behält. Das Duell, in welchem ein Ehemann die Albernheit begeht, sich tödten zu lassen, um bei seiner Frau Dem freies Feld zu lassen, der ihn entehrt hat.

Die Griechen und die Römer wußten in den glänzenden Zeiten ihrer Civilisation wahrlich auch, was Ehre hieß; das Ehrgefühl mangelte ihnen keineswegs, und dennoch war der Zweikampf ihnen völlig unbekannt.

Es sind gegen die Duelle in allen Ländern und zu allen Zeiten Gesetze erlassen worden, welche mitunter die grausamsten Strafen über Die verhängten, welche eine[187] Handlung ausübten, die noch jetzt von den Einen als verbrecherisch im höchsten Grade verdammt wird, während die Audern sie als gerechte Genugthuung und ehrenvolle Selbsthülfe bezeichnen. Aber Alles hat nicht vermocht, die Duelle aus der civilisirten Gesellschaft, und namentlich aus den höhern und gebildeteren Kreisen derselben zu verbannen, und ebenso würde die öffentliche Meinung den als Feigling brandmarken, der sich weigerte, eine Herausforderung zum Duelle anzunehmen, wie man den als einen Klopffechter verachtet, der beständig den Degen oder die Pistole in der Faust hält.

Es giebt Umstände und Verhältnisse, unter denen ein Mann von Ehre sich nicht weigern kann, ein Duell anzunehmen. Mag er es auch immerhin bei sich selbst als einen unsinnigen oder strafbaren Gebrauch verdammen, so ist er dennoch nicht im Stande, sich demselben zu entziehen.

Ohne indeß einem Duelle feig auszuweichen, wird der Ehrenmann es stets so viel als möglich zu vermeiden suchen, namentlich nie selbst durch eine unüberlegte oder rohe Beleidigung dazu Veranlassung geben, und hat er dieß dennoch gethan, so wird er lieber sein Unrecht eingestehen, als es durch ein noch größeres gut zu machen suchen. Dadurch vergiebt Niemand seiner Ehre etwas, und kein Mensch hat mit gutem Grunde ein Recht, deßhalb an seinem Muthe zu zweifeln. Denn werfen wir die Frage auf: Ist das Duell ein Beweis des Muthes? so läßt sich darauf mit voller Zuversicht antworten: Nein; wenigstens nicht immer und unter allen Umständen.

Wir wollen hier nicht mit gewissen Philosophen behaupten, daß mehr Muth dazu gehört, eine Beleidigung zu verzeihen, als sich dafür zu rächen, denn es giebt nur wenige Menschen, welche genug Seelengröße besitzen, um diese Vorschrift zu befolgen. Es giebt eine leichte Art des Beweises und zugleich eine überzeugende. Man frage alte Soldaten, und sie werden sämmtlich bestätigen, daß die als Duellisten bekannten Kameraden am Tage der[188] Schlacht, im heißen Kampfe, keineswegs die Tapfersten waren, ja, daß manche derselben sich sogar geradezu als muthlos bewiesen, wenn auch nicht eben als unbedingt feig; denn wir machen zwischen Muthlosigkeit und Feigheit noch einen großen Unterschied, indem wir die Erstere als einen passiven, die Zweite aber als einen activen, folglich mehr in die Augen springenden Fehler bezeichnen möchten.

Was man bei einem Duellisten, einem Händelmacher und Händelsucher für Muth zu halten pflegt, oder zu halten sich geneigt fühlt, ist daher, bei Lichte betrachtet, nichts Anderes, als die Wirkung eines Fiebers der Eitelkeit oder Großsprecherei, das ihn hinreichend kräftigt, um den Schein einer sorglosen Täpferkeit aufrecht zu halten; aber wenn man lesen könnte, was in dem Herzen eines Duellanten vorgeht, während er mit scheinbarer Entschlossenheit der Gefahr gegenübersteht, so würde man oft sehen, welche ungeheure Anstrengung die Aufrechthaltung dieses Scheines kostet.

Die Eitelkeit und Großsprecherei werden aber in Reihe und Glied der geschlossenen Schlacht weniger in das Spiel gezogen, als bei dem Duell, und eben deßhalb wird bei diesem der wahre Muth auch weniger in Anspruch genommen.

Der Stolz eines Duellanten besteht darin, sich erst zu schlagen, und dann darüber zu debattiren, ob der Grund zum Duelle wichtig genug war oder nicht.

Das Ehrgefühl, welches nach den Begriffen vieler Menschen in dem Duelle seinen Ausdruck finden soll, ist eine Chimäre, welche von den Händelmachern erfunden wurde.

Sich zu duelliren, kann zwar unter Umständen ein Beweis der Ehre und des Muthes sein, aber ebenso gut auch ein Beleg für Rohheit oder Wahnsinn.

Einem Manne von Ehre ist es eigentlich nur dann gestattet, sein Leben auf das Spiel zu setzen, wenn es zum Wohle seines Vaterlandes oder seiner Familie geschieht,[189] oder um andere Menschen aus Lebensgefahr zu erretten.

Niemand hat das Recht der Selbsthülfe; aus diesem Gesichtspuncte betrachtet, ist daher das Duell ein Vergehen gegen die Landesgesetze und gegen die Moral.

Gewisse Beleidigungen entziehen sich zwar der Bestrafung durch die Gesetze; aber der allgemeinen Verachtung entgehen sie deßhalb doch nicht, und damit kann sich der Beleidigte in vielen Fällen trösten und begnügen.

Die gute Gesellschaft verzeiht leicht ein Duell, zu dem die Gewalt der Umstände gezwungen hat; ein zweites verzeiht sie nur selten.

Duellanten, d.h. solche, die es gewissermaßen zur Gewohnheit machen, sich zu schlagen, sind stets Menschen, welche schlechte Gesellschaften frequentiren und nur beschränkten Verstand besitzen.

Besucht man nur die gute Gesellschaft, so läuft man kaum jemals Gefahr, zu einem Duelle gezwungen zu werden.

Ein Mann von gutem Ton wird nie in die Gefahr kommen, Veranlassung zu einem Duelle zu geben.

Ein Degenstoß beweis't weiter nichts, als die Thorheit der beiden Personen, die sich demselben aussetzen.

Hat man nicht den Muth, ein Duell abzulehnen, so mache man es mit allem Anstande und der größten Kaltblütigkeit ab, wie ein zwar unangenehmes, aber unvermeidliches Geschäft.

Alle Verabredungen über die Art und Weise, wie das Duell vor sich gehen soll, haben nicht die Duellanten selbst zu entscheiden, sondern deren Secundanten, nachdem die Erstern die Wahl der Waffen, der Zeit und des Ortes getroffen haben.

Die Wahl der Secundanten ist von großer Wichtigkeit und dabei nicht leicht; denn der Secundant muß mit allen Regeln des Duelles vertraut sein, und überdieß Dem nahe stehen, der sich schlägt, denn das Secundiren ist ein Dienst, welchen man nur von einem nähern[190] Freunde fordern darf, da man ihn dadurch im Falle gerichtlicher Verfolgung mancherlei und großen Unannehmlichkeiten aussetzt.

Man darf sich zu einem Duelle nie erwarten lassen, vielmehr muß man pünctlich an dem verabredeten Orte erscheinen.

Der Duellant muß sich den Anordnungen unbedingt fügen, welche die Secundanten über die Art und Weise getroffen haben, wie das Duell vor sich gehen soll.

Die Wahl der Waffen steht dem Beleidigten zu, indeß kann der Geforderte, d.h. der Beleidiger, eine Schärfung eintreten lassen. Die angenommene Stufenfolge ist:

Der Degen; well das Duell mit der geraden Klinge für das ungefährlichste gilt und dieß auch in der That ist; denn hier genügt oft ein unbedeutender Ritz und der Verlust weniger Tropfen Blut, um das Vorurtheil für befriedigt zu halten, nach dessen Forderung das Duell stattfinden mußte. Aber selbst schwerere Wunden, welche von dem Degen herrühren, sind nur in äußerst seltenen Fällen lebensgefährlich. In der Regel wird bei dem Duelle auf den Degen festgesetzt, daß es mit der Verwundung des einen von beiden Theilen beendigt ist. Wenn jedoch der zuerst Verwundete der Beleidigte ist, hat er das Recht, die Fortsetzung des Kampfes zu verlangen. Dieses Recht hat der Beleidiger nicht, mag er nun zuerst oder später verwundet werden.

Die Pistole. Diese ist ihrer Natur nach ungleich gefährlicher, als der Degen, und wird es dadurch noch mehr, daß man bei der Art und Weise, wie man das Duell ausführt, Steigerungen eintreten läßt, welche in den äußersten Fällen gewöhnlich den Tod des einen oder des andern der beiden Duellanten, selbst auch Beider, beinahe unvermeidlich machen. Die leichteste, aber beinahe ganz außer Gebrauch gekommene Art des Pistolenduelles ist die auf Distance. Hierbei werden die beiden Gegner einander auf eine gewisse Entfernung, – gewöhnlich fünfzehn Schritte, – gegenübergestellt, und wenn die[191] Secundanten in gehöriger Weite zur Seite getreten sind, feuert zuerst der Geforderte, – widersinniger Weise also der Beleidiger, – und darauf der Fordernde, worauf in gleicher Reihenfolge fortgefahren wird, bis einer von Beiden verwundet ist, es sei denn, daß der Wechsel einer gewissen Anzahl von Kugeln festgesetzt worden ist; und gewöhnlich wechselt man nur drei Kugeln. Ist eine solche Verabredung nicht getroffen, so steht dem Verwundeten das Recht zu, die Fortsetzung des Duelles so lange zu fordern, bis auch der Gegner verwundet wurde, oder bis er selbst durch weitere Verwundung kampfunfähig geworden ist. – Um sich der Ungerechtigkeit zu entziehen, welche offenbar darin liegt, daß der Beleidiger, weil er der Geforderte ist, den ersten Schuß hat, wird von dem Beleidigten, wenn er mit den Gebräuchen des Duelles bekannt ist, oft der Ausweg ergriffen, sich in Avantage zu setzen, d.h., auf die Beleidigung eine größere Beleidigung folgen zu lassen, und dadurch den ursprünglichen Beleidiger zu zwingen, seinerseits zu fordern, folglich den Vortheil des ersten Schusses an Den zu verlieren, dem er vernunftgemäß von Rechtswegen gebührte. – Eine Steigerung des Duelles auf Distance ist das auf Barrière. Bei diesem wird ebenfalls eine gewisse Entfernung festgesetzt, – in der Regel zehn, oft aber auch weniger Schritte, und sogar nur fünf oder drei, – aber statt daß die beiden Gegner sogleich einander auf den Endpuncten gegenübergestellt werden, bezeichnet man diese durch in die Erde gesteckte kleine Zweige, oder auf andere Weise, und auf jeder Seite in gleicher Entfernung werden die beiden Gegner aufgestellt. Nachdem die Secundanten ihnen die geladenen Pistolen in die Hand gegeben und sich weit genug zurückgezogen haben, gehen beide Gegner auf ein gegebenes Zeichen aufeinander los, bis jeder von ihnen seine Seite der Barrière erreicht hat, wo er dann stehen bleibt. – Es steht Jedem frei, entweder während des Avancirens oder nach der Ankunft an der Barrière zu schießen, wann er will, denn bei[192] dieser Art des Duelles hat Keiner den ersten Schuß. Da es nun jedenfalls Vortheil ist, den Gegner so nahe als möglich herankommen zu lassen, pflegt der, welcher die nöthige Kaltblütigkeit besitzt, nie während des Avancirens zu schießen, sondern immer erst an der Barrière, was auch schon deßhalb als viel vortheilhafter anzurathen ist, da der Schuß im Gehen natürlich viel unsicherer ist, als der im Stehen. – Man darf zur Erreichung der Barrière weder zu sehr zögern, noch sich dabei zu sehr übereilen. Ersteres würde wie Furcht aussehen, und dabei noch überdieß dem Gegner den großen Vortheil gewähren, im Stehen ruhig zielen zu können, während wir uns ihm nähern müssen. Letzteres könnte ebenfalls den Verdacht der Furcht durch übertriebene Hast erregen und außerdem brächte man dadurch leicht das Blut, welches ohnehin bei einem Duellanten, – wenn er nicht ein Händelmacher von Profession ist, – nie vollkommen ruhig fließen dürfte, in heftigere Wallung bringen, was ein ruhiges cknd sicheres Zielen hindert. – Zuweilen schießen bei dem Pistolenduelle auch beide Gegner auf Commando zu gleicher Zeit.

Der krumme Säbel. Dieser gilt nicht deßhalb als gefährlicher, wie die Pistole, weil die Verwundungen mit dieser Waffe tödtlicher sind, wie die mit der Kugel, sondern wegen der Art und Weise, wie das Duell auf krumme Säbel in der Regel ausgeführt zu werden pflegt. Hier springen nämlich nicht, wie bei dem Duelle auf den Degen, die Secundanten dazwischen, beide Gegner trennend, sobald einer von ihnen verwundet ist; es werden auch nicht, wie bei dem Degen, auf das Geheiß der Secundanten Pausen im Kampfe gemacht, sobald einer der beiden Duellanten Zeichen der Ermüdung giebt, sondern die beiden Gegner schlagen ohne Unterbrechung so lange aufeinander los, bis der Eine oder der Andere sich entweder für besiegt erklärt oder zur weitern Fortsetzung des Kampfes unfähig zu Boden sinkt.[193]

Den Secundanten liegt die Pflicht ob, Alles, was irgend in ihren Kräften steht, zur friedlichen Beilegung des Duelles zu thun, und wenn diese ihnen nicht möglich ist, dafür zu sorgen, daß der Kampf unter genauer Beobachtung aller Regeln vor sich gehe.

Bei der Wahl des Terrains haben die Secundanten darauf zu achten, daß dabei keiner der beiden Gegner im Nachtheil sei, z.B. also, daß nicht etwa Licht oder Wind dem Einen oder dem Andern hinderlich sind.

Bei dem Duelle auf Pistolen ist es durchaus zu vermeiden, einen der Kämpfenden so zu stellen, daß in gerader Linie hinter demselben sich irgend ein vortheilhaft hervortretender Zielpunct befindet, denn dadurch würde seinem Gegner das Zielen wesentlich erleichtert, für ihn also die Gefahr bedeutend vergrößert werden.

Nach der Beendigung des Duelles, mag der Ausgang gewesen sein, wie er will, verlangt der gute Ton eine Aussöhnung mit dem Gegner; kann man diese nicht mit voller Herzlichkeit aussprechen, so darf man sich doch den Groll nicht merken lassen, den man vielleicht noch im Herzen hegt.

Quelle:
Fresne, Baronesse de: Maximen der wahren Eleganz und Noblesse in Haus, Gesellschaft und Welt. Weimar 1859, S. 186-194.
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