Bier

[119] Bier. Dieses bekannte Getränk durch Ausziehen gekeimter Getreidekörner mit gekochtem Wasser (Würze, Bierwürze) und nachmalige Gährung zu einer weinartigen Nahrungsflüssigkeit bereitet, ward in ältern Zeiten zu Aufgüssen verschiedner Gewächstheile genommen, und die so entstandnen Tränke arzneiliche Biere (cerevisiae medicatae) genannt.


Quelle:
Samuel Hahnemann: Apothekerlexikon. 1. Abt., 1. Teil, Leipzig 1793, S. 119.
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