Elixir [2]

[251] [251] Elixir, eine geistige Tinktur aus mehrern und mancherlei Ingredienzien gezogen, von gesättigter dunkeln, auch wohl trüben Farbe. Bei ihrer Verfertigung hat wenig mehr, als bei andern geistigen Tinkturen nöthig ist, zu beobachten, ausser daß 1) wo eine größere Menge Substanzen auszuziehen ist, auf deren einige der Weingeist eine mindere Auflösungskraft erweiset, letztere zuerst mit Weingeiste aufgegossen, und dann erst, wenn er seine Kraft auf dieselben ausgeübt hat, die leichter auflöslichen zugesetzt werden müssen, also die Samen, frischen Kräuter und Hölzer zuerst, und die Harze, Oele, Kampfer, Zucker u.s.w. zuletzt; 2) daß, um den Weingeist bis zur Sättigung mit den ausziehbaren Substanzen zu schwängern, (als worin man die Güte der Elixire zu setzen scheint,) man denselben allmählig bis zu 168° Fahr. in einem Kolben mit sehr langem Halse nebst den dazu gehörigen Droquen erhitzen kann. Der so geschwängerte Weingeist wird von den Spezies blos durch behutsames Abgießen geschieden, da wegen der Konzentration des Fluidums an kein Durchseihen zu denken ist.

Die Elixire sind größtentheils veraltete Zusammensetzungen, und zwar von geringem Werthe, so lange vielfach zusammengesetzte Arzneien überhaupt, ihrer unbestimmbaren Kräfte wegen, von geringem Werthe sind, und nur durch soviel möglich einfache Droquen Empirie vertrieben, und Klarheit in die Arzneikunst, die dunkelste aller menschlichen Kenntnisse, gebracht werden kann.

Auch die geistigen Balsame (balsama spirituosa) gehören unter diese Art Arzneimittel, und werden auf gleiche Weise verfertigt, nur daß zu den aufzulösenden Substanzen mehrere ätherische Oele genommen werden.


Quelle:
Samuel Hahnemann: Apothekerlexikon. 1. Abt., 1. Teil, Leipzig 1793, S. 251-252.
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