Extractio

[279] Extractio. Die Ausziehung der trocknen Gewächstheile durch Aufguß, Absud oder Tinktur mittelst wässeriger oder geistiger Flüssigkeiten – gemeiniglich in Hinsicht der daraus zu bereitenden Extrakte.


Quelle:
Samuel Hahnemann: Apothekerlexikon. 1. Abt., 1. Teil, Leipzig 1793, S. 279.
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