Pillen

[214] Pillen (Pilulae, Catapotia) sind eine bekannte Arzneiform, in Gestalt kleiner Küchelchen, von Konsistenz eines derben Teigs, wozu Pulver, Dicksäfte, Extrakte, Balsame, Harze, Gummiharze, Gummen, und Seifen genommen werden. Ausgepreßte oder ätherische Oele hindern die Verbindung und können daher nur in sehr kleiner Menge zugesetzt werden, und Salze fast gar nicht, da die an der Luft feuchtenden die Pillen zum Zerfließen bringen, die trocken bleibenden aber nach kurzer Zeit auf der Oberfläche ausblühen.

Was nur irgend gepülvert werden kann, muß im feinsten Pulver in die genaueste Mischung des Ganzen kommen; bei zugesetzten zähen Harzen und Gummiharzen aber muß oft ein warmer (nie heißer) Mörsel und Keule zur innigen Vermischung zu Hülfe genommen werden.

Oft geben die verschriebnen Ingredienzen eine zu Pillen allzuspröde Masse, und es muß vom Apotheker ein weiches feuchtes Verbindungsmittel gewählt werden. Dieß darf dann kein arzneikräftiges, vielleicht der Krankheit unangemessenes seyn, kein Terbenthin, u.s.w. sondern eine ganz unschuldige Substanz, etwa Wasser, wenn die Ingredienzen aus Dicksäften, wässerigen Extrakten, oder Seifen bestehen – oder Weingeist, wenn die Mischung größtentheils aus Harzen besteht – selten (und nicht ohne ausdrückliche Vorschrift) Schleim von Traganth, oder arabischem Gummi, wodurch die Pillen beim Trocknen eine allzugroße Härte bekommen und dann im Magen und in den Gedärmen fast unauflösbar bleiben – bei erdigen, oder andern trocknen Pulvern und wo es sonst nur irgend angeht, am liebsten unter allen etwas Honig oder ein mehr als gewöhnlich eingekochter Sirup, oder eine unschuldige Konserve. Letztere süßen Verbindungsmittel erhalten die Pillen am längsten schmeidig, und im Stande, sich geschwinder und vollkommener, als bei irgend einem andern Verbindungsmittel möglich ist, in der ersten Wegen aufzulösen.

So auf das beste im Mörsel zusammen gestoßen, innig gemischt, und geknetet entsteht die Pillenmasse (Massa pilularum), die, wenn sie nach dem Rezepte gebildet, allzuweich ausfallen sollte, über gemäsigter Wärme eingedickt werden muß, nicht aber durch Zusatz irgend eines nicht verordneten Pulvers konsistenter gemacht werden darf.

Hat nun die Masse ihre gehörige Konsistenz, so wird sie in so viel Theile getheilt, als Pillen daraus werden sollen. Zu dieser Absicht[214] bedienten sich die Alten eines am Rande sägeartig gezahnten Blechs, dessen gleichweit von einander entfernten Spitzen in die vorher ausgerollete Pillenmasse etwas gedrückt, die dadurch entstandnen Kerben aber mit dem Messer vollends durchschnitten wurden. Dieses Zerschneiden aus freier Hand bildet aber sehr ungleiche Pillen, und ist mühsam und Zeit raubend.

Weit genauer hingegen werden sie in der in Deutschland erfundenen, bekannten Pillenmaschine von oben und von unten zugleich zerschnitten. Man rollt Stäbchen Pillenmasse von durchaus gleicher Dicke so lang aus, als die Pillenmaschine im Innern breit ist, von der Schwere eines halben Quentchens, wenn die Maschine dreisig Kanäle hat, und Granpillen daraus entstehen, oder von 15 Gran Schwere, wenn es Halbgranpillen werden sollen, legt das Röllchen quer über die Schärfe der dreisig Kanäle gerade hin, drückt den Obertheil der Maschine mit seinen dreisig entgegengesetzten Schärfen darauf, und die so auf einmal gleichförmig zerschnittenen Pillen bedürfen dann wenig oder keiner fernern Rundung zwischen den Fingern.

Um das Zusammenkleben der Pillen und den Geschmack beim Einnehmen zu verhindern, pflegt man sie mit irgend einem unschuldigen leichten Pulver zu bestreuen, in Frankreich gewöhnlich mit Süßholzpulver oder Stärkepuder, bei uns, gewöhnlicher, mit Bärlappstaub. Zu gleichen Absichten, und auch des bessern Ansehns wegen pflegt man sie auch wohl zu vergolden oder zu versilbern. Zu diesem Ende werden sie mit einigen Blättchen ächten Goldes oder Silbers (Aurum, Argentum foliatum) zugleich in eine kugelrunde Büchse (scatula deauratoria, argentaria) gethan, und darin sanft im Kreise bewegt, bis sie einen glänzenden Metallüberzug erhalten haben. Hiezu dürfen sie weder zu trocken seyn, sonst klebt das Metall nicht an, noch zu feucht, damit sie nicht zuviel vom Blattgolde oder Blattsilber wegnehmen, ohne doch den erforderlichen Glanz zu bekommen.

Die von einigen Dicksäften z.B. aus Belladonna (über Feuer bereitet) verfertigten Pillen sind dem Zerfließen an freier Luft und in Schachteln ausgesetzt. Solche müssen in verstopfte Arzneigläser gefasset werden.

Pillen sind zwar eine Arzneiform, die die Bequemlichkeit hat, ohne sonderliche Beleidigung des Geschmacks und Geruchs, übelschmeckende und stinkende Arzneien einnehmen zu können; aber sie hat auch mehrere Nachtheile. Es ist fast unmöglich, nach altfränkischen Rezepten, wo mehrerlei zähe, harte und weiche Substanzen zusammengesetzt werden sollen, die Mischung so ungleichartiger Dinge so vollständig, so genau und innig zu bewirken, daß die eine Pille gerade nur soviel und nicht mehr von den verschiedenen Zusätzen enthalte, als die andre Pille, welches bei starkwirkenden Arzneien doch durchaus seyn müßte.

Eben so muß der Arzt wissen, daß Pillen überhaupt sich weit schwieriger, ungleicher und in unbestimmli cherer Menge in den ersten Wegen auflösen, als die[215] übrigen Arzneiformen, und daß deßhalb der genaue Arzt sehr starkwirkende Dinge nur im höchsten Nothfalle in Pillen geben dürfe. Ich kann nach genauen Versuchen annehmen, daß im Durchschnitte die zu Pillen bereiteten Dicksäfte, vorzüglich zäherer Art, oft nicht den vierten Theil der Wirkung ausüben, als sie mit einem Pulver zerrieben oder in Auflösung gegeben gleichförmig leisten. Auf der andern Seite aber würde der Arzt sehr verwegen handeln, wenn er die Gabe solcher Pillen nach jenem öfters beobachteten vierten Theile der Wirkung, folglich um so viel stärker einrichten wollte. Haben sie Zeit, länger in dem Darmkanale zu verweilen und so ganz aufgelöst zu werden, welche schrecklichen Erfolge könnten da entstehen?

Blos Purgirpillen, deren absichtliche Wirkung es ist, die Gedärme zur reichlichen Ausleerung zu reitzen, und welche folglich um desto schneller wieder abgehen, je stärker sie reitzen, oder desto längere Zeit haben, sich aufzulösen und wirksam zu werden, je eine größere Unthätigkeit und Unempfindlichkeit des Darmkanals sie zu überwinden haben, blos diese, sage ich, und die absichtlich zur Hemmung der Ausleerung von unten geeigneten Mohnsaftpillen sind von dieser Erinnerung ausgenommen, da letztere wohl immer vollständig aufgelöst werden, indem ihre stopfende Eigenschaft ihnen dazu Zeit verschafft.

Sehr starkwirkende vegetabilische Pulver können durch Zusatz eines dicken Zuckersaftes vortheilhafter in Pillenform gegeben werden, um sie so in die kleinsten Gaben bequem eintheilen zu können. Einen Viertelgran Pulver wird man in dem Papiere kaum gewahr, und schwerlich kann es ohne Verlust in den Mund gebracht werden, aber eine Viertelgranpille von vegetabilischen Pulvern ist noch ansehnlich groß, und es geht von ihr beim Einnehmen nichts verloren. Der Zuckersaft hindert ihre Auflösung und Zertheilung im Magen gar nicht. Nur müssen Pillen dieser Art, wenn sie zu längerer Aufbewahrung in Gläser gefaßt werden, vorher gut lufttrocken gemacht seyn, weil sie sonst schimmeln.

Pillen, zu denen aufgelöster Aetzsublimat kommt, müssen durchaus in zugepfropften Gläsern ausgegeben werden, weil sobald sie etwas eintrocknen, der Aetzsublimat aus Mangel an Auflösungsmittel in ihnen krystallisirt, und in dieser festen Gestalt, so klein auch die Kryställchen seyn mögen, gefährliche Zerstörungen an den Stellen anrichten können, wo sie im Magen zu liegen kommen.

Fertige Pillen harziger und gummiharziger Natur lassen sich nicht wohl vorräthig erhalten (man hebt am besten blos die Masse davon in verkorkten Pulvergläsern auf), weil sie unscheinbar werden, sich verdrücken, und zusammenkleben. Doch sind hievon die von solchen Dicksäften bereiteten Pillen ausgenommen, welche blos an der Luft, ohne Zuthun des Feuers, abgedunstet worden sind, und unter diesen vorzüglich der Stechapfeldicksaft; diese pflegen sich nicht zu drücken.


Quelle:
Samuel Hahnemann: Apothekerlexikon. 2. Abt., 1. Teil, Leipzig 1798, S. 214-216.
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