Rösten

[66] Rösten, (Tostio Ustio) nennt man eine Umänderung verschiedner Körper mittelst freien Feuers und unter Zutritt der äußern Luft, die hiebei ihren Sauerstoff an ihnen absetzt. So werden die mit Schwefel und Arsenik vererzten Metalle, allmählich einem mäßigen Glühefeuer ausgesetzt, jener beiden Substanzen zum Theil beim Rösten beraubt; ein Beispiel in der Pharmazie: gerösteter, gebrannter Spießglanz; (antimonium ustum). Die Röstung der Thier- und Gewächssubstanzen wird in unsern verbesserten Zeiten der Pharmazie nicht mehr bis zu Verkohlung getrieben, sondern nur so weit, daß in den Gewächstheilen das fette Oel in ein bränzlichtes sich umändre (gerösteter, gebrannter Kaffee, Kakao, Blasentang, in ältern Zeiten auch Rhabarber, Muskatennuß, Krähenaugen) oder in den Thiersubstanzen so weit, bis sie ihr Fett in bränzlichtes Thieröl umändern und sich zu zersetzen, und Ammoniaklaugensalz zu entwickeln anfangen (wie der gebrannte, geröstete Kropfschwamm; in ältern, abergläubigen Zeiten auch Hasen, Maulwürfe, Schwalben u.s.w.). Thier- und Gewächssubstanzen erhalten hiedurch eine braune Farbe, und werden zerreiblich und leicht zu pülvern. Man nimmt zu ihrer Röstung am besten die sogenannte Kaffeetrommel, ein walzenförmiges, verschließbares, blechernes Gefäß mit einem Zapfen an dem einen Mittelpunkte und einem Drehling an der andern Seite statt des Griffes. Dieses wird, zur Hälfte mit der rohen Substanz angefüllt, und so lange auf seinen Achsen über freiem Feuer herum gedreht und zu Zeiten hin und her geschüttelt,[66] bis die zu röstende Substanz braun und leicht zerreiblich geworden ist, die dann auf ein flaches Geschirr ausgeschüttet, an freier Luft schnell und so lange umgerührt wird, bis sie erkaltet ist.

Die gerösteten Substanzen dürfen nicht in leinenen oder hölzernen Behältern aufgehoben werden, am wenigsten wenn sie noch warm sind, da sie sich zu erhitzen und die Dinge umher in Brand zu setzen pflegen. Man muß sie in verschloßnen eisernen oder gläsernen Gefäßen vor dem Zutritte der Luft verwahren, theils aus letzt angegebner Ursache, theils um die in ihnen durchs Rösten flüchtig gewordnen Theile vor dem Verfliegen zu bewahren.


Quelle:
Samuel Hahnemann: Apothekerlexikon. 2. Abt., 2. Teil, Leipzig 1799, S. 66-67.
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