§. [138] 68.

Bei homöopathischen Heilungen zeigen sie uns, dass auf die ungemein kleinen Gaben Arznei (§. 275–287.), die bei dieser Heilart nöthig sind, welche nur so eben hinreichend waren, durch Aehnlichkeit ihrer Symptome die ähnliche, natürliche Krankheit zu überstimmen und zu verdrängen, zwar, nach Vertilgung der letztern Anfangs noch einige Arzneikrankheit allein im Organismus fortdauert, aber, der ausserordentlichen Kleinheit der Gabe wegen, so überhingehend, so leicht und so bald von selbst verschwindend, dass die Lebenskraft gegen diese kleine, künstliche Verstimmung ihres Befindens[138] keine bedeutendere Gegenwirkung vorzunehmen nöthig hat, als zur Erhebung des jetzigen Befindens auf den gesunden Standpunkt, das ist, als zur völligen Herstellung gehört, wozu sie nach Auslöschung der vorherigen krankhaften Verstimmung wenig Anstrengung bedarf (s. §. 65. b.).


Quelle:
Samuel Hahnemann: Organon der Heilkunst. Dresden, Leipzig 51833, S. 138-139.
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