§. [179] 114.

Diese narcotischen Substanzen ausgenommen, werden bei Versuchen mit mässigen Gaben Arznei in gesunden Körpern bloss die Erstwirkungen derselben, d.i. diejenigen Symptome wahrgenommen, womit die Arznei das Befinden des Menschen umstimmt[179] und einen krankhaften Zustand auf längere oder kürzere Zeit in und an demselben hervorbringt.


Quelle:
Samuel Hahnemann: Organon der Heilkunst. Dresden, Leipzig 51833, S. 179-180.
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