§. [193] 138.

Alle Beschwerden, Zufälle und Veränderungen des Befindens der Versuchs-Person während der Wirkungsdauer einer Arznei (im Fall obige Bedingungen [§. 124–127.] eines guten, reinen Versuchs beobachtet wurden) rühren bloss von dieser Arznei her und müssen als dieser Arznei eigenthümlich zugehörig, als Symptome dieser Arznei angesehen und aufgezeichnet werden, gesetzt, die Person hätte auch ähnliche Zufälle vor längerer Zeit bei sich von selbst wahrgenommen. Die ähnliche Wiedererscheinung derselben beim Arznei-Versuche zeigt dann bloss an, dass dieser Mensch, vermöge seiner besondern Körperbeschaffenheit, vorzüglich aufgelegt ist, zu dergleichen erregt zu werden. In unserm Falle ist es von der Arznei geschehen; die Symptome kommen jetzt nicht von selbst, während die eingenommene kräftige Arznei sein ganzes Befinden beherrscht, sondern von dieser.


Quelle:
Samuel Hahnemann: Organon der Heilkunst. Dresden, Leipzig 51833, S. 193.
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