Da wird nun die zwar so gut wie möglich gewählte, aber gedachter Ursache wegen nur unvollkommen homöopathische Arznei bei ihrer Wirkung gegen die ihr nur zum Theil analoge Krankheit – eben so wie in obigem (§. 162. und ferner) Falle, wo die Armuth an homöopathischen Heilmitteln die Wahl allein unvollständig liess – Nebenbeschwerden erregen, und mehre Zufälle aus ihrer eignen Symptomenreihe in das Befinden des Kranken einmischen, [215] die aber doch zugleich, obschon bisher noch nicht oder selten gefühlten Beschwerden der Krankheit selbst sind; es werden Zufälle sich entdecken oder sich in höherm Grade entwickeln, die der Kranke kurz vorher gar nicht oder nicht deutlich wahrgenommen hatte.