§. [218] 186.

Diejenigen sogenannten Local-Uebel, welche seit Kurzem bloss von einer äussern Beschädigung entstanden sind, scheinen noch am ersten den Namen örtlicher Uebel zu verdienen. Dann aber müsste die Beschädigung sehr geringfügig seyn, und wäre dann ohne besondre Bedeutung. Denn von aussenher dem Körper zugefügte Uebel von nur irgend einiger Beträchtlichkeit ziehen schon den ganzen lebenden Organism in Mitleidenheit; es entstehen Fieber u.s.w. Es beschäftigt sich mit dergleichen die Chirurgie, jedoch mit Recht nur, in so fern[218] an den leidenden Theilen eine mechanische Hülfe anzubringen ist, wodurch die äussern Hindernisse der durch die Lebenskraft einzig zu erwartenden Heilung mechanisch vertilgt werden können, z.B. durch Einrenkungen, Wundlippen vereinigende Binden, Ausziehung in die lebenden Theile gedrungener, fremder Körper, Oeffnung einer Körperhöhle, um eine belästigende Substanz herauszunehmen, oder um Ergiessungen ausgetretener oder gesammelter Flüssigkeiten einen Ausgang zu verschaffen, Annäherung der Bruch-Enden eines zerbrochenen Knochens und Befestigung ihres Aufeinander-Passens durch schicklichen Verband, u.s.w. Aber wo bei solchen Beschädigungen der ganze lebende Organism, wie stets, thätige dynamische Hülfe verlangt, um in den Stand gesetzt zu werden, das Werk der Heilung zu vollführen, z.B., wo das stürmische Fieber von grossen Quetschungen, zerrissenem Fleische, Flechsen und Gefässen durch innere Arznei zu beseitigen ist, oder wo der äussere Schmerz verbrannter oder geätzter Theile homöopathisch hinweggenommen werden soll, da tritt das Geschäft des dynamischen Arztes ein und seine homöopathische Hülfe.


Quelle:
Samuel Hahnemann: Organon der Heilkunst. Dresden, Leipzig 51833, S. 218-219.
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