§. [280] 269.

Die homöopathische Heilkunst entwickelt zu ihrem Behufe die geistartigen Arzneikräfte der rohen Substanzen mittels einer ihr eigenthümlichen, bisher[280] unversuchten Behandlung zu einem, vordem unerhörten Grade, wodurch sie sämmtlich erst recht durchdringend wirksam und hülfreich werden, selbst diejenigen, welche im rohen Zustande nicht die geringste Arzneikraft im menschlichen Körper verrathen.


Quelle:
Samuel Hahnemann: Organon der Heilkunst. Dresden, Leipzig 51833, S. 280-281.
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