§. [286] 277.

Aus gleichem Grunde, und da eine Arznei bei vorausgesetzter, gehöriger Kleinheit ihrer Gabe um desto heilsamer und fast bis zum Wunder hülfreich ist, je homöopathischer sie ausgesucht war, wird auch eine Arznei, deren Wahl passend homöopathisch getroffen worden, um desto heilsamer seyn müssen, je mehr ihre Gabe zu dem für sanfte Hülfe angemessensten Grade von Kleinheit herabsteigt.


Quelle:
Samuel Hahnemann: Organon der Heilkunst. Dresden, Leipzig 51833, S. 286.
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