§. [85] 33.

Aus allen Erfahrungen18 geht diesemnach unleugbar hervor, daß der lebende menschliche Organism bei weitem aufgelegter und geneigter ist, sich von den arzneilichen Kräften erregen und sein Befinden umstimmen zu lassen, als von gewöhnlichen, krankhaften Schädlichkeiten und Ansteckungsmiasmen, oder, was dasselbe sagt, dass die krankhaften Schädlichkeiten nur eine untergeordnete und bedingte oft sehr bedingte, die Arzneikräfte aber eine absolute, unbedingte, jene weit überwiegende Macht besitzen, das menschliche Befinden krankhaft umzustimmen.


18

Ein auffallendes Beispiel dieser Art ist: daß, als vor dem Jahre 1801 noch das glatte, Sydenhamische Scharlachfieber unter den Kindern von Zeit zu Zeit epidemisch herrschte, und alle Kinder ohne Ausnahme befiel, die es in einer vorigen Epidemie noch nicht überstanden hatten, alle Kinder jedoch, in einer solchen, dergleichen ich in Königslutter erlebte, wenn sie zeitig genug eine sehr kleine Gabe Belladonna eingenommen, frei von dieser höchst ansteckenden Kinderkrankheit blieben. Wenn Arzneien vor Ansteckung von einer grassirenden Krankheit schützen können, so müssen sie eine überwiegende Macht besitzen, unsere Lebenskraft umzustimmen.

Quelle:
Samuel Hahnemann: Organon der Heilkunst. Nach der handschriftlichen Neubearbeitung Hahnemanns für die 6. Auflage, Ulm 1958, S. 85.
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