§. [215] 230.

Sind die, für den besondern Fall der jedesmaligen Geistes- oder Gemüths-Krankheit (– sie sind unglaublich verschieden –) gewählten Heilmittel, dem treulich entworfenen Bilde des Krankheits-Zustandes ganz homöopathisch angemessen, welches, wenn nur genug[215] der nach ihren reinen Wirkungen gekannten Arzneien dieser Art zur Wahl vorhanden sind, auch desto leichter bei unermüdlicher Aufsuchung des passendst homöopathischen Heilmittels zu erreichen ist, da der Gemüths- und Geistes-Zustand eines solchen Kranken, als das Haupt-Symptom, sich so unverkennbar deutlich an den Tag legt –, so sind oft die kleinstmöglichen Gaben hinreichend, in nicht gar langer Zeit, die auffallendste Besserung hervorzubringen, was durch die größten, öftern Gaben aller übrigen, unpassenden (allöopathischen) Arzneien, bis zum Tode gebraucht, nicht zu erreichen war. Ja, ich kann aus vieler Erfahrung behaupten, daß sich der erhabne Vorzug der homöopathischen Heilkunst vor allen denkbaren Curmethoden, nirgend in einem so triumphirenden Lichte zeigt, als in alten Gemüths- und Geistes-Krankheiten, welche ursprünglich aus Körper-Leiden, oder auch nur gleichzeitig mit denselben entstanden waren.


Quelle:
Samuel Hahnemann: Organon der Heilkunst. Nach der handschriftlichen Neubearbeitung Hahnemanns für die 6. Auflage, Ulm 1958, S. 215-216.
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Organon der Heilkunst - Aude sapere. Nach der handschriftlichen Neubearbeitung Hahnemanns für die 6. Auflage, herausgegeben und mit einem Vorwort von Richard Haehl.
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