Fünfzigstes Kapitel

Besuche.

[168] War man zu einer Hochzeitsfeier geladen, so ist man den Eltern der Braut einige Zeit nach dem Fest einen Pflichtbesuch schuldig.

Auch bei dem neuvermählten Paar hat man einen Besuch abzustatten.

Zur Erwiderung eines Besuches darf man höchstens einen Aufschub von vier Wochen machen, wenn nicht sehr schwerwiegende Gründe der Abhaltung vorhanden sind.

Neujahrsgratulationsbesuche kann man während des ganzen Monats Januar machen.

Die Besuchsstunde muß man möglichst der Tischzeit derjenigen anpassen, bei denen man Besuch machen will, da es keineswegs angenehm ist, bei Tisch durch einen formellen Besuch gestört zu werden, ebenso wie es für denjenigen, der durch seinen Besuch die Speisestunde unterbricht, höchst peinlich ist.

Da in Deutschland keine Normaltischzeit existiert, sondern zu ganz verschiedenen Stunden, um[168] eins, zwei, drei bis sechs gespeist wird, so ist es natürlich gar nicht leicht, bei verschiedenen Familien immer die passende Besuchsstunde richtig abzupassen.

Herren, die am Tage geschäftlich oder amtlich verhindert sind, Besuche zu machen, können dies auch abends tun.

Bei Damen hingegen sind Abendbesuche nicht üblich: es sei denn, daß sie in der betreffenden Familie sehr intim verkehren.

In vielen Familien haben sich jetzt auch die bestimmten Empfangsnachmittage eingebürgert.

Für solche Besuche wählt die Dame das sogenante »Teekleid«, der Herr »Cut« oder den modernen Jackettanzug.

Ist jemand amtlich gestiegen oder hat er sonst irgendeine besondere öffentliche Auszeichnung gehabt, so haben seine intimen Bekannten ihm einen Gratulationsbesuch zu machen.

Jeder Formbesuch muß kurz sein. Er darf sich nicht über eine Viertelstunde ausdehnen.

Besucht man jemand in seinem Amt und findet ihn sehr beschäftigt, so hat man sich sobald wie möglich wieder zu verabschieden, ohne eine Spur des Unmuts an den Tag zu legen.

Macht man einen Besuch und findet die betreffende Familie im Begriff auszugehen, so hat man sich nur ganz kurze Zeit aufzuhalten und sich[169] mit irgendeiner persönlichen Entschuldigung zu entfernen.

Trifft man die Person, die man besuchen will, schon vor der Tür ihres Hauses, um auszugehen, so soll man sich trotz dringendster Aufforderung zum Zurückgehen in die Wohnung nicht dazu bestimmen lassen.

Findet man beim Betreten eines Besuchssalons bereits andere Personen dort anwesend, so hat man zuvörderst die Wirtin respektive den Wirt zu begrüßen und dann eine allgemeine Verbeugung zu machen.

Es ist unstatthaft, bei einem Besuche mit seinem Nachbar zu flüstern.

Hierdurch könnte sich zum mindesten die Wirtin beleidigt fühlen, aber auch angesichts anderer Anwesenden ist solches Verhalten unstatthaft. In einem Besuchssalon ist eine allgemeine Unterhaltung am passendsten.

Inmitten einer lebhaft geführten Unterhaltung soll sich einer der Anwesenden niemals entfernen.

Man warte, bis das betreffende Thema erledigt ist, und ziehe sich dann möglichst geräuschlos zurück.

Die Wirtin oder der Wirt allein haben die Honneurs ihres Salons zu machen.

Die Dame hat nie den Stuhl, den sie selbst gerade einnimmt, einem besuchenden Herrn abzutreten,[170] falls dieser nicht ein ältlicher, ehrwürdiger Herr oder eine sonstige Respektsperson ist.

Die Wirtin hat den betreffenden Gast durch eine Handbewegung aufzufordern, sich selbst einen Sitz zu wählen.

Wenn ein Herr einer Dame einen Besuch macht und findet diese in einem vertrauten Gespräch mit einer Freundin, so hat er sich mit irgendeinem schicklichen Vorwand bald zurückzuziehen.

Mit Leuten, die man besucht, spricht man möglichst wenig von sich, sondern immer mehr von ihnen selbst.

Kehrt man aus dem Bade oder von einem sonstigen Sommeraufenthalt wieder zurück, so hat man denjenigen seine Aufwartung zu machen, mit denen man alte Beziehungen wieder aufnehmen will.

Auch ein Abschiedsbesuch ist am Platze, ehe man die Stadt zum Sommeraufenthalt verläßt. In einer Stadt, in der man sich zu dauerndem Aufenthalt niederläßt, hat man bei den Familien, mit denen man in Verkehr zu treten wünscht, Besuch zu machen.

Vor allen Dingen aber in erster Reihe hat man sich bei seinen Berufskollegen vorzustellen.

In diesem Falle wäre es ungeschickt, nur Karten abzuwerfen, ohne sich persönlich vorzustellen.[171]

Herren betreten bei einem formellen Besuch einen Salon mit dem Hut in der Hand. Sie haben diesen während der Dauer ihres Besuches in Händen zu behalten und es ist nicht nach den Regeln des guten Tons, sie zu veranlassen, den Hut aus den Händen zu legen.

Überzieher, Schirm, Gummischuhe hat man natürlich draußen zu lassen.

Ein Herr betritt niemals im Überzieher einen Besuchssalon, ebenso wie eine Dame, wenn sie einen Formbesuch macht, den Regenmantel draußen zu lassen hat.

Bei einer Abendgesellschaft oder sonstigen Festlichkeit läßt ein Herr natürlich seinen Hut im Vorzimmer.

Offiziere betreten einen Salon mit dem Degen und legen diesen erst ab, wenn sie den Herrn und die Dame des Hauses begrüßt haben.

Auch seines Helmes entledigt sich ein Offizier erst auf Gesuch der Hausfrau.

Betritt ein Herr einen Salon, in dem bereits Besuch anwesend ist, so hat er zuvörderst sich zum Allgemeingruß zu verneigen und sich hierauf der Dame des Hauses zur Begrüßung zu nähern, worauf er erst Platz zu nehmen hat, wenn die Dame des Hauses sich ebenfalls gesetzt hat.

Er darf nicht warten, bis die Hausfrau ihm einen Platz anweist, sondern er muß sich selbständig[172] einen Stuhl nehmen. Direkt neben die Dame des Hauses sich zu setzen, darf er sich nur dann die Freiheit nehmen, wenn ihn diese dazu auffordert, muß sich aber in diesem Fall hüten, seinen Stuhl zu dicht an denjenigen seiner Nachbarin zu rücken.

Betritt eine Dame einen Salon, in dem ein Herr bereits als Gast weilt, so hat letzterer sich bei ihrem Eintritt zum Gruß zu erheben.

Eine Dame erhebt sich nicht zum Gruß, sie verbeugt sich nur, wenn nicht gerade ein durch Alter oder Ausnahmestellung berechtigter Gast eintritt.

Ein Herr darf von der Dame des Hauses nicht annehmen, daß sie ihn weiter als bis zur Salontür begleitet.

Es ist höchst unpassend, ein Kind zu einem formellen Besuch mitzunehmen, erstens weil unter Erwachsenen des öfteren eine für Kinderohren nicht berechnete Unterhaltung geführt wird, anderseits aber auch, weil man den Wirten dadurch die Pflicht auflegt, sich mit dem Kinde zu beschäftigen, was nicht jedermann versteht. Kindern selbst aber tut man gar keinen Gefallen damit, da sie sich meist unter Erwachsenen langweilen.

Ebenso taktlos ist es, wenn man Besuch empfängt, seine Kinder, ohne speziellen Wunsch des Gastes, in den Salon kommen zu lassen.[173]

Hunde bei Besuchen mitzunehmen, ist durchaus unpassend.

Sogenannte Formbesuche sind Gratulations-, Abschieds-, Ankunfts-, Einführungs-, Vorstellungs-, Kondolenz- und Wochenbesuche.

Man hat diese im allgemeinen nicht über zehn Minuten auszudehnen.

Es ist rücksichtslos, eine Wöchnerin zu zeitig zu besuchen, da zu zeitige Besuche in einer Wochenstube viel Schaden anrichten können.

Auch soll man einer Wöchnerin keine aufregenden Neuigkeiten erzählen, sondern von möglichst harmlosen Dingen mit ihr sprechen, sich überhaupt möglichst geräuschlos in der Wochenstube verhalten.

Einer Wöchnerin ein paar duftende Blumen mitzubringen, ist eine seine Aufmerksamkeit.

Intimere Bekannte können auch irgendeine kleine Erfrischung, Stärkung mitbringen.

Macht man einen Besuch, der nicht vollständig zeremoniell ist, und wird, wenn man gehen will, von der Wirtin genötigt, noch zu bleiben, so muß man noch ein paar Minuten Platz nehmen, und hätte man noch so große Eile.

Macht man in einem Hause einen Besuch und erfährt, daß die Herrschaft nicht anwesend, so darf man niemals drängen, eingelassen zu werden,[174] selbst wenn man genau weiß, daß die Betreffenden zu Haus sind.

Man wartet in diesem Falle mit einer Wiederholung seines Besuches, bis die Betreffenden den ersten Besuch erwidert haben.

Macht man irgendwo einen Besuch, und man trifft an der Tür des Salons mit mehreren Personen zusammen, so muß man das Komplimentieren beim Hineingehen zu vermeiden suchen und selbstverständlich nach Rang und Alter eintreten.

Natürlich gehen die Damen zuerst hinein.

Die Herren treten ebenfalls nach Alter oder Stand ein.

Wird der Herrin des Hauses, bei der man zu Besuch ist, ein Brief gebracht, und sie legt diesen ungelesen beiseite, so muß man sie ersuchen, das Schreiben durchzulesen.

Tut sie es dennoch nicht, so hat man sich möglichst umgehend zurückzuziehen, ohne durch sein Benehmen einen Grund hierfür zu verraten.

Während eines Besuches seine Handschuhe abzulegen, wäre vollständiger Mangel an Lebensart.

Man soll niemals die Kunstgegenstände und die Einrichtung eines Salons, in dem man sich besuchsweise aufhält, mit besonderer Neugier betrachten. Das macht einen kleinstädtischen, wenig weltgewandten Eindruck.[175]

Ebensowenig guter Ton ist es, die Einrichtung einer Häuslichkeit, in der man einen Formbesuch macht, laut zu preisen und zu bewundern.

Man hat ein Urteil hierüber nur, wenn man befragt wird, abzugeben.

Nach einer glücklich überstandenen Krankheit hat man alle diejenigen zu besuchen, die in der Leidenszeit persönlich Nachfrage nach unserem Befinden gehalten haben.

Fährt man im eigenen Fuhrwerk zum Besuch, so läßt man durch einen Bediensteten anfragen, ob die Herrschaften zu Hause sind.

Zieht ein junges Paar nach der Hochzeit in einen anderen Ort, respektive folgt die junge Frau ihrem Gatten nach einem anderen Ort, so hat das Paar bei den Familien, bei denen es verkehren will, Antrittsvisiten zu machen. Bleibt das junge Paar im Ort, so haben ihnen die betreffenden Bekannten und Hochzeitsgäste in ihrer Häuslichkeit Besuch zu machen. Die Besuche werden dann meist an den ersten drei Sonntagen gemacht; das junge Paar muß sich an diesen Tagen natürlich zu Hause halten. Diese Besuche hat es dann in den darauf folgenden Wochen zu erwidern.[176]

Quelle:
Kallmann, Emma: Der gute Ton. Berlin 1926, S. 168-177.
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