Fünfündsiebenzigstes Kapitel

Geschwister.

[239] Ein Bruder hat gegen seine Schwester ebenso zuvorkommend zu sein, wie gegen andere Damen.

Hingegen hat auch die Schwester dem Bruder sich gefällig und aufmerksam zu erweisen, kleine Schäden seiner Garderobe in Ordnung zu bringen, für seine häusliche Bequemlichkeit zu sorgen. Der Bruder hat der Schwester einen Stuhl zu bringen, ihr den Wagenschlag zu öffnen, sie um Erlaubnis zu fragen, wenn er in ihrer Gegenwart rauchen will und sie vor Roheiten anderer zu schützen. Auch er selbst soll sich in ihrer Gegenwart keine rohe Äußerung, keinen unpassenden Spaß gestatten.

Er soll ihr hin und wieder kleine Aufmerksamkeiten erweisen, auch gegen ihre Freundinnen höflich und zuvorkommend sein.

Hingegen hat auch die Schwester dem Bruder kleine häusliche Wünsche zuvorkommend zu erfüllen.

Das beste Zeugnis für den Bildungsgrad einer Familie ist der Ton, der zwischen den verschiedenen Familienmitgliedern herrscht.[239]

Quelle:
Kallmann, Emma: Der gute Ton. Berlin 1926, S. 239-240.
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