Die Promenade.

[140] Begleiten wir eine Person, der wir Respekt schuldig sind, so überlassen wir ihr den Platz zur rechten Hand. Sonst gibt man der betreffenden Person auch den Platz an der Seite, wo die Aussicht freier, die Gegend schöner, mit einem Worte, wo es wirklich angenehm ist. Bei drei Personen ist die Mitte der Ehrenplatz.

Daß man auf der Promenade wohl rauchen darf, ist nicht zu bestreiten. Aber eine Dame, welche sich in unserer Begleitung befindet, stehen zu lassen, um einen vorübergehenden Herrn um Feuer zu bitten, ist in den meisten Fällen unartig.

Grüßt man Personen auf der Straße, so behalte man die Zigarre nicht im Munde.


Quelle:
Samsreither, J. V. & Sohn: Der Wohlanstand. Altona-Hamburg 2[1900], S. 140.
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