Brautstand.

[157] Während des Brautstandes haben Verlobte jede möglichste Rücksicht gegeneinander zu nehmen. Findet man es für nötig, einander auf kleine Fehler aufmerksam zu machen, so vermeide man jedes verletzende kränkende Wort, denn es stößt ab. Man tue es in schonender Weise mit liebevoller Herzlichkeit bei Angabe seiner Gründe. Vor allem aber hüte man sich vor zu großer Zärtlichkeit, in Gegenwart anderer Personen.

Ganz besonders vorsichtig seien die Verlobten im gesellschaftlichen Verkehr, um sich gegenseitig keinen Grund zur Eifersucht zu geben, wodurch schon manches Zerwürfnis und sogar Aufhebung der Verlobung verursacht ist.

Die Aufhebung der Verlobung ist ein peinlicher Vorgang, unter dem beide mehr oder weniger zu leiden haben, ganz abgesehen vom Urteil der Welt.


Quelle:
Samsreither, J. V. & Sohn: Der Wohlanstand. Altona-Hamburg 2[1900], S. 157.
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