I.

Einführung des Botschafters

bei Seiner Majestät dem Kaiser und Könige.

[46] Die bei dem Kaiserlichen und Königlichen Hofe eintreffenden fremden Botschafter haben sich zur Erlangung der Antritts-Audienz bei dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten zu melden.

Nachdem Seine Majestät der Kaiser und König den Tag und die Stunde zum Empfange des Botschafters zu bestimmen geruht haben, setzt der Minister der auswärtigen Angelegenheiten den Botschafter und den Ober-Ceremonienmeister hiervon in Kenntniss, welcher letztere jenen davon unterrichtet, dass eine halbe Stunde vor dem zur Audienz Allerhöchst festgesetzten Zeitpunkt für ihn und, wenn er es wünscht, auch für sein Gefolge die erforderlichen Königlichen Equipagen mit Dienerschaft zur Abholung in Bereitschaft stehen würden.[46]

Die Abholung erfolgt demnächst durch einen Königlichen Kammerherrn mittelst einer, respective dreier zweispänniger Königlicher Gala-Equipagen mit Dienerschaft. Der Botschafter fährt im zweiten Wagen; ihm gegenüber nimmt der gedachte Königliche Kammerherr Platz. Sollten für das Gefolge des Botschafters zwei Wagen nicht ausreichen, so ist dem Botschafter anheimgestellt, seinen eigenen Galawagen den Königlichen Equipagen folgen zu lassen.

Die Wachen, welche der Botschafter passirt, treten in's Gewehr und präsentiren dasselbe, jedoch ohne das Spiel zu rühren.

Zur bestimmten Stunde wird der Botschafter am Eingange des Königlichen Palais, – woselbst die dort aufgestellten Posten ebenfalls präsentiren, – durch zwei Hoffouriere, und am Fusse der Treppe durch einen Ceremonienmeister oder Kammerherrn erwartet und über die zum Audienzzimmer führende Treppe hinaufgeleitet. Hier wird derselbe von dem Ober-Ceremonienmeister und dem Ober-Hof- und Haus-Marschall (als préfet du palais) empfangen und nebst seinem Gefolge in das vor dem Audienzzimmer gelegene Gemach geführt, in welchem bereits der Minister der auswärtigen Angelegenheiten, sowie ein General-Adjutant, ein Flügel-Adjutant und der Flügel-Adjutant vom Dienst, den Botschafter erwarten.

Nachdem Seine Majestät der Kaiser und König durch den dienstthuenden Flügel-Adjutanten von der Ankunft des Botschafters unterrichtet worden sind, werden die Thüren zum Audienzgemach geöffnet, und der Ober-Ceremonienmeister führt den Botschafter, welcher vom Minister der auswärtigen Angelegenheiten begleitet wird, bei Seiner Majestät ein. Nach dem Eintritt des Botschafters werden die Thüren des Audienzzimmers geschlossen, und es bleibt in demselben während der Audienz nur der Minister der auswärtigen Angelegenheiten und der Ober-Ceremonienmeister anwesend.

Seine Majestät empfangen den Botschafter stehend und unbedeckten Hauptes. Derselbe hält eine kurze Anrede und überreicht Seiner Majestät sein Beglaubigungsschreiben, welches Allerhöchstdieselben dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten zu übergeben geruhen. Am Schlusse der Audienz pflegt der Botschafter Seine Majestät um die Erlaubniss zu bitten, sein[47] Gefolge präsentiren zu dürfen. Sobald ihm dies zugestanden wird lässt der Ober-Ceremonienmeister durch den ausserhalb der Thür stehenden Kammerdiener einen Flügel der Thür öffnen und das im angrenzenden Gemach zurückgebliebene Gefolge des Botschafters in das Audienzzimmer eintreten. Nach dieser Vorstellung entfernen sich der Botschafter und sein Gefolge durch die nun wieder ganz geöffnete Thür. Der Botschafter wird hierauf in gleicher Weise, wie bei dem Empfange, bis an die Treppe und bis an das Portal des Palais zurückgeleitet und durch die obengedachten Königlichen Equipagen nebst seinem Gefolge wieder nach seinem Hotel gebracht.

Der Anzug ist in Gala, für die fungirenden Hofchargen und Kammerherren mit weissem Beinkleid.

Ein solcher feierlicher Empfang wird dem Botschafter nur bei seiner Antritts- und Abschieds-Audienz zu Theil.

Quelle:
Stillfried-Alcántara, Rudolf von: Ceremonial-Buch für den Königlich Preußischen Hof I. - XII. Berlin 1877, S. 46-48.
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