V.

Vorstellung der Gemahlin des Botschafters

bei Ihrer Majestät der verwittweten Königin.

[51] Wegen der Vorstellung der Gemahlin des Botschafters bei Ihrer Majestät der verwittweten Königin wendet sich Letzterer an Allerhöchstderen Ober-Hofmeister, welcher, nachdem er die Befehle Ihrer Majestät eingeholt, den Botschafter davon unterrichtet. Sobald darüber die erforderlichen Bestimmungen ergangen sind, begiebt sich die Gemahlin des Botschafters in ihrer eigenen Equipage nach dem betreffenden Königlichen Palais. Ein Kammerherr Ihrer Majestät empfängt sie am Fusse der Treppe, der Ober-Hofmeister Allerhöchstderselben resp. dessen Stellvertreter am oberen Rande derselben.

Geführt von Letzterem, begiebt sie sich nach den Appartements Ihrer Majestät der Königin, woselbst die Hofdamen und eventuell die Ober-Hofmeisterin Allerhöchstderselben sie erwarten.

Der Ober-Hofmeister holt den Befehl zur Einführung ein, die Ober-Hofmeisterin oder die erste Hofdame Ihrer Majestät stellt dieselbe vor.

Bei dem Empfange der Gemahlin des Botschafters bleiben die Damen, mit Ausnahme der vorstellenden Ober-Hofmeisterin, im Gemach vor dem Audienzzimmer.

Nach der Audienz wird die Gemahlin des Botschafters so, wie bei ihrer Ankunft, zurückbegleitet.

Der Anzug ist für die Damen in runden Kleidern, für die Herren in Gala.

Quelle:
Stillfried-Alcántara, Rudolf von: Ceremonial-Buch für den Königlich Preußischen Hof I. - XII. Berlin 1877, S. 51-52.
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