2. Eröffnung und Schluss des Allgemeinen Landtages und des Reichstages.

[268] Unmittelbar vor Eröffnung des Allgemeinen Landtages findet jedesmal für die evangelischen Mitglieder desselben entweder in der Hof- und Domkirche, oder in der Capelle des Königlichen Schlosses, für die katholischen in der St. Hedwigs-Kirche ein Gottesdienst statt. Bei dem Gottesdienste in der Königlichen Schlosscapelle, welchem stets die Allerhöchsten und die Höchsten Herrschaften beiwohnen, liegt dem Ober-Ceremonienmeister das Placement in derselben ob. Die bei diesem Placement in Anwendung kommenden Principien sind bereits in Abschnitt IV. dieses Buches erörtert worden, und wird daher hier darauf Bezug genommen.

Die feierlichste Eröffnung des Allgemeinen Landtages, welche bisher stattgefunden hat, ist diejenige, welche von Seiner Majestät dem Könige am 14. Januar 1861, also wenige Tage nach der Thronbesteigung, im Weissen Saale des Königlichen Schlosses zu Berlin in Allerhöchsteigener Person vollzogen wurde. Ueber den Hergang bei dieser Feierlichkeit sind aus dem in Beilage 3 befindlichen betreffenden Programm, welchem in Beilage 4 die zugehörige Ansage folgt, alle näheren Details zu entnehmen. In §. 13 dieses Programms ist auch ausdrücklich hervorgehoben, dass bei diesem Anlasse Seine Majestät der König den Hofmarschall Grafen von Pückler, in Vertretung des Ober-Hof- und Haus-Marschalls, und den Ober-Ceremonienmeister[268] Grafen Stillfried mit Ausführung der den Königlichen Hof betreffenden Anordnungen zu beauftragen geruht hatten. Da diese Eröffnung in die Zeit der tiefsten Landestrauer fiel, so war der sonst aus rothem Sammet bestehende Baldachin über dem Throne von schwarzem mit Hermelin gefütterten Sammet; auf der mit schwarzem glatten Sammet bedeckten Rückwand des Thrones war das Königlich Preussische Wappen aufgeheftet; die Stufen des Thrones waren mit einer grossen schwarzen mit Goldborten und Fransen besetzten Sammetdecke belegt, und der Thronsessel, sowie die Sessel für die Königlichen Prinzen mit violettem Sammet bezogen. Ebenso war die Hofloge violett drapirt.

Seitdem hat eine so feierliche Eröffnung des Allgemeinen Landtages noch nicht wieder stattgefunden, vielmehr ist solche, auch wenn Seine Majestät diesen Act zu vollziehen geruht haben, immer ohne Vortragung der Reichs-Lasignien, bald mit, bald ohne Vortritt erfolgt und auch kein besonderes Programm darüber ausgegeben worden.

Für die der jedesmaligen Eröffnung beiwohnenden Mitglieder des diplomatischen Corps, dessen Einladung das auswärtige Amt bewirkt, wird jedesmal auf der nach der Capelle zu belegenen Tribüne des Weissen Saales eine Loge reservirt. Ebenso werden daselbst für Ihre Majestät die Königin und für die Prinzessinnen des Königlichen Hauses Logen für den Fall des Erscheinens bereit gehalten. In beiden Fällen liegt der Empfang dem Ober-Ceremonienmeister und dessen Organen ob.

Der Anzug ist, wenn Seine Majestät den Landtag in Allerhöchsteigener Person eröffnen, für sämmtliche in Uniform erscheinenden Herren in Gala mit dunkelen Unterkleidern resp. mit Schärpe und Ordensband, wenn aber die Eröffnung im Allerhöchsten Auftrage durch den Minister-Präsidenten oder dessen Stellvertreter erfolgt in kleiner Uniform.

Der Schluss des Landtages erfolgt immer nur in einer der vorstehend gemeldeten einfachen Weisen. Empfang und Anzug wie vorher.

Obgleich diese Blätter, wie auch schon der Titel besagt, sich nur mit dem Ceremoniel des Königlich Preussischen Hofes beschäftigen, so mag hier doch auch noch der Eröffnung und des Schlusses des Reichstages gedacht werden, da Seine Majestät der Deutsche Kaiser als solcher keine Hofämter besitzen[269] und demgemäss bisher die Ausführung der für jene Feierlichkeiten zu erlassenden Anordnungen, soweit solche den Hof angehen, den Königlich Preussischen Hofbeamten zu übertragen geruht haben.

Auch der Eröffnung des Reichstages geht jedesmal für die evangelischen Mitglieder desselben entweder in der Hof- und Domkirche oder in der Capelle des Königlichen Schlosses, für die katholischen in der St. Hedwigs-Kirche ein Gottesdienst unmittelbar voran. Ueber die Anordnung der Plätze in der Königlichen Schlosscapelle, falls in derselben dieser Gottesdienst stattfindet, ist oben in Abschnitt IV. das Erforderliche mitgetheilt worden.

Die Eröffnung des ersten Reichstages fand am 21. März 1871 im Weissen Saale des Königlichen Schlosses in ganz besonders feierlicher Weise statt. Das in der Beilage 5 enthaltene betreffende Programm und die dazu gehörige, in der Beilage 6 befindliche Ansage geben den erwünschten Aufschluss über diese Feier. In Ermangelung Deutscher Reichs-Insignien mussten bei diesem Anlasse die Königlich Preussischen Reichs-Insignien vorgetragen werden.

Am 23. März, Nachmittags um 4 Uhr, waren die Mitglieder des Reichstages nach dem Königlichen Schlosse berufen, um daselbst Ihren Kaiserlichen und Königlichen Majestäten vorgestellt zu werden. Diese Vorstellung fand im Rittersaale und in der angrenzenden Schwarzen Adler-Kammer statt. An der Fensterseite dieser Gemächer hatten die Preussischen Abgeordneten, nach Provinzen geordnet, gegenüber an der Wandseite die Abgeordneten der verbündeten Staaten, nach Ländern geordnet (Bayern, Sachsen, Württemberg etc.), in langen Reihen sich aufgestellt. Die stimmführenden Mitglieder des Bundesrathes stellten die Abgeordneten ihres Heimathslandes Ihren Kaiserlichen und Königlichen Majestäten vor.

Als Allerhöchstdieselben Sich nach dieser Präsentation in die Brandenburgische Kammer zurückgezogen hatten, wurde daselbst noch eine aus dem Elsass eingetroffene, aus 5 Personen bestehende Deputation, welche der Ober-Ceremonienmeister in der ersten Paradekammer empfangen und nach der Brandenburgischen Kammer geleitet hatte, Seiner Majestät dem Kaiser durch den Oberst-Kämmerer und nachgehends Ihrer Majestät der Kaiserin durch Allerhöchstderen Ober-Hofmeister vorgestellt.[270] Um 5 Uhr fand zur Feier der Eröffnung des Reichstages bei Ihren Majestäten im Weissen Saale, in der Bildergallerie und den angrenzenden Gemächern grosse Tafel statt, zu welcher sämmtliche hiesige und fremde am hiesigen Hoflager anwesenden Fürstlichkeiten nebst ihren Hofstaaten, die Obersten Hof-, Ober-Hof- und Hofchargen, die General- und die Flügel-Adjutanten, die Mitglieder des Bundesrathes und die Reichstagsmitglieder, der General-Feldmarschall Graf von Wrangel, die Generale der Infanterie und der Cavallerie, die Minister, die General-Lieutenants und die Wirklichen Geheimen Räthe, sowie die vorgedachte Elsässische Deputation, etwa 550 Personen an der Zahl, Einladungen erhalten hatten.

Der Anzug war für die Herren in Gala mit Ordensband, und zwar für die Herren vom Civil mit dunkelem Beinkleid, für die Herren vom Militair mit grauem Beinkleid und ohne Schärpe.

In Bezug auf das für dieses Diner Allerhöchst befohlene Placement ist nur zu erwähnen, dass sämmtliche Mitglieder des Bundesrathes im vis-à-vis der Tafel resp. an den inneren Seiten derselben Plätze erhielten.

Eine gleich feierliche Eröffnung des Reichstages hat seitdem nicht wieder stattgefunden, es ist vielmehr Eröffnung und Schluss in einer der Weisen erfolgt, wie dies oben bei dem Allgemeinen Landtag mitgetheilt wurde.

Hervorzuheben ist hier nur noch, dass bei der am 16. October 1871, Nachmittags um 1 Uhr, von Seiner Majestät dem Kaiser Allerhöchstselbst vollzogenen Eröffnung des Reichstages, da keiner der regierenden Deutschen Fürsten anwesend war, die Prinzen des Königlichen Hauses auf Allerhöchsten Befehl rechts vom Throne Ihre Stellung nahmen. Bei diesem Anlasse wurde auch zum ersten Male die goldene Standarte des Deutschen Kaisers aufgehisst. Als der Kaiser Sein Palais unter den Linden verliess, senkte sich die auf demselben wehende purpurne (Preussische) Königsflagge; gleichzeitig aber stieg auf den Zinnen des Schlosses die Kaiserstandarte langsam empor, und als der Kaiser in das Schlossportal No. 4 einfuhr, war sie vollständig gehisst und stand im Winde ohne eine Falte, prächtig goldglänzend anzuschauen und vom zahlreich versammelten Publicum bewundernd angestaunt.

Was oben in Bezug auf den Anzug für die verschiedenen Arten der Eröffnung und des Schlusses des Allgemeinen Landtages[271] gesagt ist, gilt vollständig auch für die entsprechenden Feierlichkeiten des Reichstages.

Quelle:
Stillfried-Alcántara, Rudolf von: Ceremonial-Buch für den Königlich Preußischen Hof I. - XII. Berlin 1877, S. 268-272.
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