Das neue Museumsstatut

[165] Das Statut vom November 1878 hat die Verwaltung der Kgl. Museen auf eine gesunde Basis gestellt, auf der sich die Sammlungen seither in ruhiger, stetiger Weise fortentwickeln konnten. Die diktatorische Macht des Generaldirektors war dadurch gebrochen, die einzelnen Abteilungen wurden ihren Direktoren zu selbständiger Verwaltung überlassen, während die gemeinsamen Interessen der Direktoren in monatlichen Konferenzen besprochen wurden. Diesen Konferenzen waren auch die Fonds unterstellt, die streng in solche zur Anschaffung von Kunstwerken und zu sachlichen Verwaltungszwecken geschieden wurden. Vom Anschaffungsfonds, der seit Mitte der siebziger Jahre rund 300000 Mark betrug, wurde zunächst ein Drittel als Reservefonds abgezweigt und die Summe von 200000 Mark nach Vereinbarung mit dem Generaldirektor unter Zustimmung des Ministers jährlich unter die einzelnen Abteilungen verteilt. An der für das erste Jahr festgesetzten Summe ist seither kaum gerührt worden: die Gemäldegalerie, die antiken Skulpturen und das Münzkabinett erhielten je 40000 Mark, das Kupferstichkabinett und das Antiquarium je 30000 Mark, die Abteilung der ägyptischen Altertümer 20000 Mark und die Bildwerke christlicher Epo che sowie die Ethnographischen Sammlungen je 15000 Mark. Erst in den neunziger Jahren ist die Vorderasiatische Abteilung mit 15000 Mark und erst 1907 auch eine besondere deutsche[165] Abteilung, die 15000 Mark bekam, sowie eine Islamische Abteilung und eine Ostasiatische Kunstabteilung hinzugekommen, die mit je 7500 Mark bedacht wurden, während der Etat der Abteilung für Bildwerke christlicher Epoche schon in den achtziger Jahren auf 30000 Mark erhöht worden war. Da bei dieser Verfügung einzelne Abteilungen stark beeinträchtigt waren, wurde bestimmt, daß diese Sammlungen auf den Reservefonds von 100000 Mark den ersten Anspruch haben sollten. Hier kamen vor allem die Gemäldegalerie und die Skulpturenabteilungen in Betracht, für welche Werke ersten Ranges schon damals kaum unter 100000 Mark erhältlich waren. Doch haben andere Abteilungen, deren Direktoren die nötige Betriebsamkeit besaßen, und für die sich häufiger gute Erwerbungsgelegenheit bot, von diesem Fonds fast noch mehr Nutzen gezogen; so namentlich das Münzkabinett und das Kupferstichkabinett. Freilich genügte auch dieser Fonds nicht, um daraus hervorragende Stücke oder ganze Sammlungen anzuschaffen. Dazu bedurfte es besonderer Bewilligungen größerer Summen bis zu ein oder zwei Millionen Mark, die seither ziemlich regelmäßig von etwa zehn zu zehn Jahren im Etat durchgesetzt werden konnten, während gleichzeitig die Antikenabteilung wie die Vorderasiatische und die Ägyptische Abteilung aus jährlichen namhaften Summen für Ausgrabungen im Gebiete der Asiatischen Türkei ihre Sammlungen vermehren konnten.

Im ersten Jahr und zum Teil auch noch in den nächstfolgenden, in denen diese Bestimmungen zur Ausführung kamen und allerlei nützliche Verbesserungen der Sammlungsräume, in der Zugänglichmachung der Sammlungen, ihrer Veröffentlichung usw. innerhalb der Direktorenkonferenzen beraten und beschlossen wurden, erfreuten sich diese Sitzungen lebhafter Beteiligung und entwickelten frisches Leben. Mit den Jahren, mit der Festigung der neu geschaffenen Zustände wurden aber namentlich die monatlichen Konferenzen immer einförmiger und zweckloser. Die Feststellung der Beträge für die einzelnen Abteilungen war längst zu einer Formfrage geworden,[166] seit Jahrzehnten sind diese stabil geblieben, und selbst die Zustimmung zu besonderen Bewilligungen aus dem Reservefonds war schließlich mehr eine formelle, weil man wußte, daß diese bereits im voraus zwischen dem Generaldirektor und dem einzelnen Abteilungsdirektor, der die Forderung gestellt hatte, mehr oder weniger fest vereinbart war. Man half sich damit, die regelmäßigen Konferenzen häufig abzusagen, und seit ich selbst die Generalverwaltung übernommen habe, werden nur ein paar Konferenzen im Jahre abgehalten; freilich z.T. aus Rücksicht auf meine Kränklichkeit und Überlastung mit Arbeit. Aber im Hinblick auf den Zusammenhalt unter den Direktoren, der bei den sehr verschiedenen Interessenkreisen der einzelnen Abteilungen sonst recht gering ist, erschienen mir solche Beratungen über gemeinsame Fragen doch dauernd nützlich und wünschenswert.

Eine andere wichtige Neuerung des Statuts war die Einsetzung der Spezialkommissionen von Sachverständigen für die Erwerbungen der einzelnen Abteilungen. Bis dahin hatte eine einzelne Kommission, aus den Direktoren und einigen Künstlern zusammengesetzt, über die Erwerbungen aller Sammlungen entschieden; »sachverständig« war daher meist nur der Direktor, der einen Ankauf beantragt hatte. Von jetzt ab wurde für jede Abteilung nach Vorschlag des betreffenden Direktors dem Minister eine Kommission von zwei (resp. vier) ordentlichen Mitgliedern und zwei Ersatzmännern unterbreitet, die von drei zu drei Jahren durch den König ernannt werden. Sie sollten eine Unterstützung und Kontrolle des Direktors bilden und zugleich den Minister den Kammern gegenüber decken. Für diese den englischen Trustees nachgebildeten Kommissionen sollten die Mitglieder aus Künstlern, die für alte Kunstwerke interessiert waren, aus kunstverständigen Sammlern und Gelehrten der einzelnen Fächer gewählt werden. Diese in genügender Zahl und Güte zu finden, war damals und ist heute noch recht schwierig; namentlich an Künstlern, die dafür geeignet wären, hat es stets gefehlt. Nur in dem Bildhauer Sußmann, der mehr künstlerischer Dilettant und Sammler[167] war, haben wir sowohl an der Abteilung für christliche Plastik wie am Kunstgewerbemuseum eine wohlwollende und eifrige Stütze gefunden. Dagegen ist das zweite Mitglied der Sachverständigenkommission für christliche Plastik, Reinhold Begas, durch drei Jahrzehnte nicht zu bewegen gewesen, auch nur einmal zu einer Sitzung zu erscheinen, sondern hat sich das Protokoll stets zur Unterschrift schicken lassen. Und doch wollte er auf diesen Ehrenposten nicht verzichten. Als ich ihn einmal durch Hinweis auf seine Überlastung mit Arbeit schon dazu beredet hatte, fragte ich ihn unvorsichtigerweise, wen er wohl an seiner Stelle vorschlagen würde und nannte ihm einige Namen angesehener Berliner Bildhauer. Er schüttelte jedesmal ablehnend den Kopf und sagte schließlich: »Ich sehe, ich muß doch bei der Kommission bleiben, die Kerle verstehen ja alle nichts!«

Einen wesentlichen Nutzen haben daher auch diese Kommissionen nicht gehabt, es sei denn, daß sie das Interesse weiterer Kreise für die Sammlungen angeregt haben. Denn über wichtige Erwerbungen mußte sich schon damals der Abteilungsleiter regelmäßig so fort und meist weitab von Berlin an den großen Kunstmärkten entscheiden. Die Sachverständigen hatten in der Regel nur nachträglich gutzuheißen, was der Direktor schon abgeschlossen hatte. Selbst wo ausnahmsweise ein minderwertiger Leiter einer Abteilung vorstand, mit dessen Ankäufen seine Kommission meist wenig zufrieden war, ist es nicht wesentlich anders gewesen. In bezug auf den Schutz, den diese Kommissionen im Falle von Angriffen oder Anfeindungen von Erwerbungen (wie sie in den Berliner Zeitungen schon in den siebziger Jahren beliebt waren) dem Direktor wie dem Minister dem Publikum und den Kammern gegenüber bieten sollten, haben sie den Erwartungen nicht entsprochen. Sowohl in dem Streit über den »falschen Rubens«, die »Amphitrite« der Sammlung Schönborn, deren Ankauf die Sachverständigen nach Besichtigung an Ort und Stelle einstimmig beschlossen hatten, wie bei dem Floraskandal, wo die Sachverständigen einhellig den Ankauf als »einen der bedeutendsten,[168] den das Museum seit Jahren zu machen Gelegenheit gehabt habe«, zugestimmt hatten, versagte die Kommission vollständig. Den törichten Angriffen der Presse gegenüber schwiegen ihre Mitglieder, ja sie ließen sich womöglich dadurch »von ihrem Irrtum überzeugen«. Dagegen hat sich eine andere Gefahr, unter der die Londoner National Gallery und das Metropolitan Museum in New York jahrelang gelitten haben, daß nämlich die »Sachverständigen« die Leitung der Sammlung und namentlich die Entscheidung über die Erwerbungen annektieren, bei den Berliner Museen nie geltend gemacht. Dazu waren die Mitglieder der Kommissionen weder zahlreich genug, noch hatten sie Zeit und Lust dazu, den einen Herrn von Beckerath vielleicht ausgenommen, der durch ähnliche Bestrebungen der Verwaltung unserer Sammlungen mehr und mehr entfremdet wurde und lästig fiel.

Bei der Neuordnung der gesamten Verwaltung war mir persönlich neben der Stellung als Assistent der Gemäldesammlung zugleich die selbständige Leitung der Sammlung von Bildwerken der christlichen Epoche, der Originale wie der Abgüsse, übertragen worden. Ich hatte also in letzterer Eigenschaft Anspruch darauf, den Sitzungen der Direktorenkonferenz beizuwohnen. Aber welche Rechte standen mir dabei zu? Diese Frage machte meinen Vorgesetzten großes Kopfzerbrechen, denn man wollte die übrigen Assistenten, die zum Teil älter waren als ich, nicht verletzen. Es wurde schließlich entschieden, daß ich allgemeine Fragen mitberaten, aber nur in Fragen jener mir selbständig und allein unterstehenden Abteilung auch mitstimmen dürfe. Da es nur selten zu Abstimmungen kam, hatte ich unter dieser Einschränkung kaum zu leiden.

Während des Winters 1878 auf 1879 war der Etat unserer Sammlungen bedenklich gefährdet, da die Finanzen keine glänzenden waren. Falks Nachfolger, der genial veranlagte, aber gegen Kunst sehr unempfindliche Herr von Puttkamer, interessierte sich nicht für die Museen, und Herr von Camphausen lehnte nicht nur jede Mehrforderung ab, sondern bestand[169] auf einen Abstrich von 15000 Mark vom Vermehrungsfonds. Da ein solcher Abstrich vom laufenden Fonds, wenn auch nur gering, prinzipiell gefährlich werden konnte, weil dieser sonst als unberührbar betrachtete Fonds dadurch gelegentlich stärker eingeschränkt oder ganz eingezogen werden konnte, lag Schoene alles daran, diesen Abstrich zu verhindern. Aber seine Bemühungen blieben vergeblich, und um eine Wiedereinstellung durch die Abgeordneten zu betreiben, war er viel zu loyal. In unserer Not ging ich auf eigene Faust den Weg, den ich schon mehrmals mit gutem Erfolg beschritten hatte: ich wandte mich an Herrn von Bennigsen, wieder mit gleich gutem Resultat! Camphausen gab schließlich dem Drängen dieses ebenso sachlichen wie ruhigen und energischen, ihm zudem persönlich nahestehenden Politikers nach und erklärte sich mit der Wiedereinstellung der 15000 Mark in der Budgetkommission einverstanden.

Quelle:
Bode, Wilhelm von: Mein Leben. 2 Bde, 1. Band. Berlin 1930, S. 165-170.
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