[933] ἐπι-γράφω, 1) auf der Oberfläche ritzen, streifen, leicht verwunden, χρόα φωτός, Il. 4, 139. 13, 553; mit doppeltem acc., νῦν δέ μ' ἐπιγράψας ταρσόν 11, 388, wie Κτήσιππος δ' Εὔμαιον – ἔγχεϊ ὦμον ἐπέγραψεν Od. 22, 280; ἄκροις δακτύλοις, darüber hinfahren, Luc. Amor. 42. So wird auch Il. 7, 187 ὅς μιν (κλῆρον) ἐπιγράψας κυνέῃ βάλε erkl.: nachdem er das Loos durch eingekratzte, eingeschnittene Merkmale bezeichnet hatte, ohne daß an eigentliche Buchstabenschrift zu denken ist. – Aber bei den Attikern – 2) daraufschreiben, eine Aufschrift machen, bes. auf Weihgeschenken, Grabmälern, Büchern; ἐπὶ τρίποδα Thuc. [933] 1, 132; εἰς τὸν τρίποδα Dem. 59, 97; ἐπίγραμμα ὃ Μίδᾳ τῷ Φρυγί φασιν ἐπιγεγράφϑαι, welches auf den Midas gemacht sein soll, Plat. Phaedr. 264 c; τὸ αὑτοῦ ὄνομα Xen. An. 5, 3, 5; Aesch. 3, 183; wohin auch das med. ἐπεγράφοντο ὡς Θηβαῖοι Xen. Hell. 7, 5, 20 zu ziehen, sie bemalten, beschrieben sich, doch wohl die Schilder, als wären sie Thebaner. – Uebh. benennen, τὸ δρᾶμα τοῦτο Καλλίμαχος ἐπιγράφει Εὐνοῦχον Ath. XI, 496 f. – Dah. übtr., Jemandem Etwas zuschreiben, beimessen, ἐὰν δὲ αὐτόματόν τι συμβῇ, σαυτὸν ἐπὶ τὸ γεγενημένον ἐπιγράψεις; Aesch. 3, 167, wirst du dich für den Urheber des Geschehenen ausgeben? wie ἑαυτὸν τοῖς ἀλλοτρίοις πόνοις Ael. H. A. 8, 2; ϑεοῖς τὸ ἔργον Heliod. 8, 9; komisch Φοίβῳ τὰς ἀνίσους χεῖρας Antiphil. 18 (IX, 263), die Ungleichheit dem Phöbus zuschreiben; so im med., sich Etwas zuschreiben, zueignen, οἱ ἐπιγραφόμενοι ταῖς ἀλλοτρίαις γνώμαις, eigtl., die sich od. ihren Namen zu dem Vorschlage eines Andern aufschreiben lassen, also sich fremde Ansichten zueignen, Dem. 59, 43; u. pass., τὸν ἐπὶ τοῖς τῆς πόλεως ἀτυχήμασιν ἐπιγεγραμμένον, dem das Unglück des Staates zugeschrieben wird, Din. 1, 29; so auch Plut. Demetr. 42 Timol. 36, wobei die folgdn Beispiele zu vergleichen. – 31 auf-, einschreiben, bes. auf öffentliche Dokumente seinen Namen setzen, z. B. auf ein Dekret, ἐπιγραφομένων τοιούτων ῥητόρων ἐπὶ τὰς τοῦ δήμου γνώσεις Aesch. 1, 188; οἱ ἐπιγραφόμενοι τοῖς δόγμασιν, unterschreiben, D. Hal. 6, 84; u. in Listen, z. B. εἰς τοὺς πράκτορᾳς, in die Schuldregister der Praktoren eintragen, Andoc. 1, 77; vgl. οἱ πρόεδροι μέχρι πεντήκοντα δραχμῶν καϑ' ἕκαστον ἀδίκημα τοῖς πράκτορσι ἐπιγράφειν κυριευέτωσαν Aesch. 1, 35, im Gesetz; πολίτας ἐπεγράψαντο πολλούς, in die Bürgerrollen, Thuc. 5, 4. – In der attischen Gerichtssprache, – a) wie es vom Gesetzgeber heißt τὰ μέγιστα ἐπιτίμια ἐπιγράψας, die größte Strafe im Gesetz hinzufügen, Aesch. 1, 14, u. mit veränderter Structur προςτίμοις μεγάλοις ἐπέγραψε τοὺς ἁμαρτάνειν μέλλοντας D. Sic. 12, 12, so in der Klageschrift die Strafe abschätzen, den Strafantrag hinzusetzen, τὴν διπλασίαν τοῦ ἐπιγραφέντος βλάβους τῷ ἀφαιρεϑέντι τινέτω Plat. Legg. XI, 915 a; ἐπιγεγραμμένον ἐπὶ τῇ παρανόμων γραφῇ τίμημα Din. 2, 12; vom Kläger das med., τίμημα ἐπιγραψάμενος Aesch. 1, 16; τῶν ἐπιγεγραμμένων ἐτίμησαν, die Richter schätzten oder bestimmten die Strafe nach dem Antrage, Dem. 29, 8. – b) in der Klageschrift Einen als Zeugen nennen, κλητῆρα, μάρτυρας, Dem. 53, 14. 54, 31. – c) Einen als Erben aufschreiben lassen, Dem. 43, 15; auch die gerichtlich in Anspruch genommene Erbschaft abschätzen, ὲπιγράφεσϑαι τίμημα τῷ κλήρῳ Is. 3, 2; auch = gerichtlich die Erbschaft in Anspruch nehmen, 4, 2. – d) Namen u. Vermögen der Bürger aufschreiben, um danach die Staatslasten zu vertheilen, u. med. sich aufzeichnen lassen, ἐπέγραψε τοῖς πλουσιωτάτοις αὐτῶν πλῆϑος τι ἀργυρίου Arist. Oec. 2, 29; ἐμαυτῷ μὲν ἐπέγραψα τὴν μεγίστην εἰςφοράν Isocr. 17, 41, vor Bekker ἐπεγραψάμην. – Im med. auch προστάτην, sich einen Vorstand nehmen und einschreiben lassen, Ar. Pax 684, wie die Metöken in der Liste einen athenischen Bürger zu ihrem Namen als Patron hinzuschreiben lassen mußten, vgl. Hermann Staatsalterth. §. 135, 2. So auch komisch Γοργόνα Ar. Aeh. 1095, die Gorgo zu seiner Patroninn machen; selten im act., wie Luc. Peregr. 11 προστάτην τινὰ ἐπιγράφειν. – Aehnlich Ἥμηρον, den Homer als seinen Gewährsmann nennen, Luc. Dem. encom. 2, und Πλάτωνα, den Platon seinen Lehrer nennen, sich zu seiner Schule halten, οἱ τὸν Πλάτωνα ἐπιγραφόμενοι, die Schüler des Platon, Hermotim. 14 Fugitiv. 16.
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