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[523] 12. Euch mächt'gen beiden eignet alles Gute, | auch die Gewässer stören eur Gesetz nicht; | euch, Indra und Gebets Herr, gilt das Opfer; | zu unsrer Speise kommt wie reiche Freunde.

Quelle:
Rig-Veda. 2 Teile, Leipzig 1876, [Nachdruck 1990], Teil 1, S. 523.
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