X, 165. [991.] Abwendung des durch ein Wahrzeichen angedrohten Unglücks (an die Götter.)

[423] Das Wahrzeichen scheint das gewesen zu sein, dass sich ein Täuberich in die Nähe der Feuerstätte niedergelassen hat. In solchem Falle wird der Täuberich als Bote des Todes, des Jama, der Verwesung [423] (nirṙti), als geflügelter Todespfeil aufgefasst, und diese Vorbedeutung soll durch Opfer unwirksam gemacht werden. Einige Zeilen des Liedes sind zwölfsilbig statt elfsilbig.


1. Wenn hier der Täubrich heischend als der Bote

der Nirriti entsandt, o Götter, herkam,

So wollen wir ihm singen, Sühnung schaffen;

es sei uns Heil, den Menschen und den Thieren.

2. Zum Heil sei, Götter, uns entsandt der Tauber,

nicht zum Verderb der Vogel in die Häuser,

Der weise Agni nehme unsern Trank an;

uns möge der beschwingte Pfeil vermeiden.

3. Nicht möge der beschwingte Pfeil uns schaden,

er setzt den Fuss hin an den Heerd des Feuers;

Heil möge sein den Männern und den Heerden,

nicht schade hier, o Götter, uns der Tauber.

4. Was hier die Eule schreit, das ist erfolglos,

und wenn den Fuss ans Feuer setzt der Tauber,

Als dessen Bote er hierher gesandt ist,

dem Jama und dem Tode sei Verehrung.

5. Treibt durch Gesang den Tauber weg, vertreibt ihn,

den Milchtrank führt herum als Labsal, fröhlich;

Austilgend gänzlich die Gefahren alle;

uns Nahrung lassend flieg' der rasche Flieger.

Quelle:
Rig-Veda. 2 Teile, Leipzig 1877, [Nachdruck 1990], Teil 2, S. 423-424.
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