4. Die Regelung des Hauses

[50] Damit, daß die Regelung des Hauses auf der Bildung der Persönlichkeit beruht, ist folgendes gemeint: Die Menschen haben Vorurteile, wo sie lieben und schätzen; sie haben Vorurteile, wo sie geringachten und hassen; sie haben Vorurteile, wo sie fürchten und ehren; sie haben Vorurteile, wo sie bemitleiden und bedauern; sie haben Vorurteile, wo sie herabsehen und verachten.

Darum sind die Menschen selten auf Erden, die jemand lieben und doch seine Fehler kennen, die jemand hassen und doch seine Vorzüge kennen.

So sagt schon ein Sprichwort11: Niemand kennt die Sünden seines Sohnes; niemand kennt die Fülle seiner Saaten.

Das ist damit gemeint, daß, wenn die Persönlichkeit nicht gebildet ist, das Haus sich nicht regeln läßt.

11

Das angeführte Sprichwort, von dem nur die erste Hälfte in Betracht kommt, wird illustriert durch eine Anekdote in Lü Schï Tschun Tsiu, Kü Yu, wo ein Mann an seinem häßlichen Sohn mehr Gefallen findet als an einem wegen seiner Schönheit berühmten Jüngling.

Das Sprichwort spricht an sich den Gedanken aus, daß Affenliebe nicht aufzuklären ist und Habsucht nicht zu sättigen.

Quelle:
Li Gi. Düsseldorf/Köln 1981, S. 50.
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