10. Kenntnis des Volkes

[237] Wenn daher der Edle das Volk behütet, so darf er nicht in Unwissenheit sein über die Natur des Volkes und muß verstehen die Gefühle des Volkes. Wenn er erkannt hat, wie die Sitten aus der Natur entspringen, so wird das Volk seinen Befehlen gehorchen. Darum: Wenn er sein Zeitalter hochbringt, so liebt ihn das Volk; wenn die Regierung billig ist, so hegt das Volk keinen Groll.

Quelle:
Li Gi. Düsseldorf/Köln 1981, S. 237.
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