5. Sitte als Vollendung des Lebens

[311] Der rechte Weg und die Geisteskraft, Menschlichkeit und Gerechtigkeit bleiben ohne Sittlichkeit unvollkommen. Bildung und Erziehung, Ordnung der Gewohnheiten bleiben ohne die Sitte unvollständig. Streit und Kampf, Disputationen und Prozesse lassen sich ohne Sitte nicht entscheiden. Die Pflichten von Fürst und Diener, Oberen und Unteren, Vater und Sohn, älterem und jüngerem Bruder bleiben ohne Sitte unbestimmt. In amtlichen Lehrdiensten und in der Umgebung des Meisters wird man ohne Sitte nicht anhänglich. Die Ordnung bei Audienzen, die Regeln des Heers, die Ausübung eines Amtes, die Verwaltung des Rechts haben ohne Sitte nicht die Autorität und Macht, sich durchzusetzen. Gebete und Liturgien, Speiseopfer und Friedensopfer, die Versorgung der Geister und Götter sind ohne Sitte nicht wahr und nicht kräftig.

Quelle:
Li Gi. Düsseldorf/Köln 1981, S. 311.
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