Drittes Kapitel

[2] Wenn Etwas von einem Andern als von seinem Unterliegenden ausgesagt wird, so wird Alles, was von dem Ausgesagten gilt, auch von seinem Unterliegenden gelten. So wird »Mensch« von einem bestimmten Menschen ausgesagt und »Geschöpf« wird vom Menschen ausgesagt; folglich wird Geschöpf auch von diesem bestimmten Menschen ausgesagt werden können; denn dieser bestimmte Mensch ist ein Mensch und auch ein Geschöpf.

Bei verschiedenartigen und einander nicht untergeordneten Gegenständen sind auch deren Unterschiede der Art nach verschieden; so z.B. die Unterschiede bei[2] den Thieren und bei der Wissenschaft; denn die Unterschiede bei den Thieren sind das »auf dem Lande lebende« und das »Zweifüssige« und das »Flügel habende« und das »im Wasser lebende«; die Wissenschaft dagegen hat keinen dieser Unterschiede; denn keine Wissenschaft unterscheidet sich von der andern durch das zweifüssig sein. Dagegen steht bei den einander untergeordneten Gattungen dem nichts entgegen, dass die Unterschiede bei ihnen dieselben sind; denn die oberen Gattungen werden, von den unteren ausgesagt und folglich werden alle Unterschiede, die bei dem Ausgesagten bestehen, auch bei dem Unterliegenden vorhanden sein.

Quelle:
Aristoteles: Kategorien oder Lehre von den Grundbegriffen. Aristoteles: Hermeneutica oder Lehre vom Urtheil. Leipzig 1876, S. 2-3.
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